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   LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 (721 Js 35200/08 - StA Darmstadt)   

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https://dejure.org/2008,2295
LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 (721 Js 35200/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,2295)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 (721 Js 35200/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,2295)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 9 Qs 490/08 (721 Js 35200/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,2295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Interesse der Rechteinhaber an Akteneinsicht in Filesharingfällen überwiegt - Bei der nach § 406e Abs. 2 StPOvorzunehmenden Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der Nutzer eines Filesharing-Netzwerkesselbst seine IP-Adresse preisgibt. Die Namhaftmachung des ...

  • openjur.de

    § 1004 BGB; §§ 406e, 161a StPO; §§ 101, 97 UrhG; Artt. 2, 1, 12 GG

  • Justiz Hessen

    § 161a Abs 3 StPO, § 406e StPO, Art 3 Abs 2 EGRL 48/2004, Art 8 EGRL 48/2004, § 2 Abs 1 Nr 2 UrhG
    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter Musikverlage auf Akteneinsicht zur Namhaftmachung der Anschlussinhaber von IP-Adressen beim Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln in Internet-Tauschbörsen und Anforderungen an das ...

  • drbuecker.de

    Anspruch auf Auskunfterteilung durch Musikindustrie im Rahmen von Filesharing

  • JurPC

    Akteneinsicht bei Filesharing-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht an den Anzeigenerstatter ihm Rahmen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht von Musikverlagen in Internettauschbörsen

  • kanzlei.biz

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • webhosting-und-recht.de

    Akteneinsicht Musikindustrie / Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 UrhG
    Wann liegt ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß vor (§ 101 UrhG)?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Datenbankschutz - Auskunftsanspruch bei illegalen Down- und Uploads

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Neue Urteile zum Thema Akteneinsicht bei Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einsicht in Strafakten für Musikindustrie bei Filesharing-Ermittlungsverfahren

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche der Musikindustrie im Rahmen von Filesharing - Erneuter Vorteil für die Musikindustrie

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Musikindustrie erhält Akteneinsicht bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Musikindustrie erhält Akteneinsicht bei Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einsicht in Strafakten für Musikindustrie bei Filesharing-Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsansprüche der Musikindustrie im Rahmen von Filesharing

Verfahrensgang

  • StA Darmstadt - 721 Js 35200/08
  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 (721 Js 35200/08 - StA Darmstadt)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 13
  • MMR 2009, 52
  • MIR 2008, Dok. 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Geschädigten bei Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Wird - wie regelmäßig - seitens der geschädigten Musikverlage die Namhaftmachung des Anschlussinhabers anhand der bereits bekannten Adresse begehrt, handelt es sich lediglich noch um eine Erhebung der entsprechenden Bestandsdaten und nicht etwa der durch das Datenschutzrecht und das Fernmeldegeheimnis weitaus umfassender geschützten Verkehrsdaten (vgl. LG Stralsund, Beschl. v. 11.07.2008 - 26 Qs 177/08).
  • LG Frankenthal, 26.09.2008 - 6 O 340/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Demnach soll eine selbständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit erforderlich sein, die in der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und äußerlich erkennbar auf zumindest einem Markt hervortritt (so LG Frankenthal, Beschl. v. 26.09.2008 - 6 O 340/08; Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08).
  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Gefordert ist also - in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der praktischen Wirksamkeit (effet utile) - ein effektiver Urheberrechtsschutz (vgl. EuGH, GRUR 2008, 241, 243, Tz. 57 - Promusicae/Telefónica; Czychowski, GRUR-RR 2008, 265).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Denn ein solches Interesse lässt sich ebenso aus bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen herleiten (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 406 e Rn. 3) und kommt hier vor dem Hintergrund einer verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers aus § 97 UrhG, § 1004 BGB in Betracht (dazu OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a. M., MMR 2008, 603; OLG Köln, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 U 244/06; Stang/Hühner, GRUR-RR 2008, 273).
  • LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Demnach soll eine selbständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit erforderlich sein, die in der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und äußerlich erkennbar auf zumindest einem Markt hervortritt (so LG Frankenthal, Beschl. v. 26.09.2008 - 6 O 340/08; Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Denn ein solches Interesse lässt sich ebenso aus bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen herleiten (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 406 e Rn. 3) und kommt hier vor dem Hintergrund einer verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers aus § 97 UrhG, § 1004 BGB in Betracht (dazu OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a. M., MMR 2008, 603; OLG Köln, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 U 244/06; Stang/Hühner, GRUR-RR 2008, 273).
  • OLG Köln, 08.05.2007 - 6 U 244/06

    Persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach Abgabe einer

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
    Denn ein solches Interesse lässt sich ebenso aus bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen herleiten (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 406 e Rn. 3) und kommt hier vor dem Hintergrund einer verschuldensunabhängigen Störerhaftung des Anschlussinhabers aus § 97 UrhG, § 1004 BGB in Betracht (dazu OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a. M., MMR 2008, 603; OLG Köln, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 U 244/06; Stang/Hühner, GRUR-RR 2008, 273).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 101 UrhG n.F. in die Abwägung nach § 406e StPO einzubeziehen und somit Akteneinsicht allein bei Verletzungshandlungen von "gewerblichem Ausmaß" zu gewähren ist (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13, 14 f. = MMR 2009, 52, 53 f.; zur Auslegung dieses Begriffes noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08), ist in jedem Fall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    In Rechtsprechung und Literatur wird bislang nicht gänzlich einheitlich gewertet, welche Voraussetzungen an eine Rechtsverletzung "gewerblichen Ausmaßes" zu knüpfen sind (vgl. Musiol GRUR-RR 2009, 1 ff.; Otten GRUR-RR 2009, 369 ff. - beide mit umfangreichem Rechtsprechungsnachweis - OLG Köln GRUR-RR 2009, 9 ff.; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 ff.; LG Darmstadt GRUR-RR 2009, 13 ff.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15 f.; OLG Oldenburg a.a.O.).

    Der Senat folgt für den Bereich des Filesharing der Auffassung, dass eine Mindestanzahl von Abrufen bereitgehaltener Dateien für die Annahme gewerbsmäßigen Ausmaßes nicht erforderlich ist (so auch LG Darmstadt GRUR-RR 2009, 13).

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Nach ähnlicher Ansicht ist eine Download-Session mit einer nicht unerheblichen Anzahl von Musiktiteln und von nicht unerheblicher Dauer erforderlich (LG Darmstadt GRUR-RR 2009, 13 - Musiktauschbörse).
  • LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08

    Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen: Recht auf Akteneinsicht und

    7 Mit Beschluss vom 09.10.2008 (9 Qs 490/08) hat die Kammer entschieden, dass zur Beurteilung überwiegend schutzwürdiger Interessen zunächst die widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten in Ansatz zu bringen sind.

    Weiterhin kann unentschieden bleiben, ob Akteneinsicht allein bei Rechtsverletzungen von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG n.F. zu gewähren ist (vgl. dazu Beschl. der Kammer v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08; zur Auslegung dieses Begriffes nunmehr noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08).

  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Demgegenüber ist ein Recht auf Akteneinsicht bejaht worden, wenn 620 Audio-Dateien im Rahmen einer mehrstündigen Session eines einzigen Beschuldigten zugänglich gemacht wurden (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 52 ff.).
  • LG Bielefeld, 10.06.2009 - 2 Qs 224/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsverfahren bezüglich Filesharing

    Unter Berücksichtigung dessen, dass eine erhebliche Anzahl von rund 1.500 Musiktiteln gespeichert ist, die von Dritten herunter geladen werden konnten und nach derzeitigem Sachstand wahrscheinlich noch können, überwiegen - unabhängig von der Frage, ob hier bereits die Grenze zur Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Umfang überschritten ist (vgl hierzu etwa LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 9 Qs 490/08, das bei 620 Musiktiteln ein gewerbliches Ausmaß bejahrt hat) - die Interessen der Beschwerdeführer an der Akteneinsicht die Interessen des Anschlussinhabers am Schutz seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
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