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   OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95   

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https://dejure.org/1995,13206
OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95 (https://dejure.org/1995,13206)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.06.1995 - 9 R 14/95 (https://dejure.org/1995,13206)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 9 R 14/95 (https://dejure.org/1995,13206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch eines Anwohners auf Verlegung einer Bushaltestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlieger; Verlegung einer Bushaltestelle; Ermessen; Abwägung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95
    Mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1967, E 27, 181 und vom 13. Dezember 1979, NJW 1980, 1640; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 1984, AS 18, 428 ist davon auszugehen, dass verkehrsregelnde Maßnahmen, soweit sie Gebote oder Verbote zum Inhalt haben, als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen einzustufen sind.

    Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG § 49 Rdnr. 4; Kopp, VwVfG, § 48 Rdnrn. 19, 39, § 49 Rdnr. 7 Das gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie hier - um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zu Verkehrszeichen: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, NJW 1980, 1640; Stelkens/ Bonk/Sachs, a.a.O; § 48 Rdnr. 15; § 44 Rdnr. 5 a handelt, dessen Aufhebung nur mit Wirkung "ex nunc" in Betracht kommt und die Behörde darüber auf der Grundlage einer erneuten Sachprüfung befindet.

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95
    vgl. etwa BayVGH, BayVBl 1979, 341, m.w.N. Demnach ist es keineswegs selbstverständlich, dass bei Ablehnung der Aufhebung einer Verkehrsregelung der für die Bestimmung der Rechtsnatur einer solchen Maßnahme heranzuziehende objektivierte Wille der handelnden Behörde auf ein Tätigwerden in Gestalt eines Verwaltungsakts gerichtet ist, wenn - wie hier - nach Wortlaut und Fassung der Äußerung in diese Richtung weisende Anhaltspunkte fehlen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1986 - 6 A 16/85

    Voraussetzungen für den Anspruch des Hauseigentümers auf Änderung des

    Auszug aus OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95
    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 1986, NJW 1986, 2779 und HessVGH, Urteil vom 29. April 1986, NJW 1986, 2781 Diese Klage ist hier in der Form der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, abweichend von § 68 1, 11 VwGO, zulässig.
  • VGH Hessen, 29.04.1986 - 2 UE 757/84
    Auszug aus OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95
    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 1986, NJW 1986, 2779 und HessVGH, Urteil vom 29. April 1986, NJW 1986, 2781 Diese Klage ist hier in der Form der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, abweichend von § 68 1, 11 VwGO, zulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach "im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind", dient lediglich der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden beim (tatsächlichen) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen als Vollzug der diesen zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnungen (so wohl auch Nieders. OVG, Beschl. v. 12.09.2002 - 12 LA 576/02 - Senat, Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, NVwZ-RR 1990, 59) und stellt insofern keine die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 48 ff. LVwVfG verdrängende Sonderregelung dar (offen gelassen von OVG Saarl., Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG k a n n ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er - wie hier (vgl. den Senatsbeschluss v. 05.03.2009 - 5 S 3146/08 - unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Letzteres kommt hier mangels Rechtsschutzbedürfnisses allerdings nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ; OVG Saarl., Beschl. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).

  • VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07

    Straßenverkehrsrecht: Verlegung einer Bushaltestelle

    Dies gilt sowohl bei der Neufestsetzung einer Haltestelle als auch bei einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Verlegung einer Haltestelle (zum Ganzen vgl. OVG Saarland, Urteil vom 21. Juni 1995 - 9 R 14/95 -).

    Ein genehmigtes Verkehrskonzept verträgt keine derart weitgehenden Veränderungen (OVG Saarland, Urteil vom 21. Juni 1995 - 9 R 14/95 - Juris; insoweit dort nicht wiedergegeben).

  • OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

    25, und vom 21.6.1995 - 9 R 14/95 -, n.v.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 20.10.1994, ZfS 1995, 239; VGH Kassel, Beschluss vom 8.7.2002, ESVGH 52, 236, und - zusammenfassend - Grote in Kodal, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 24 Rdnr. 75.2 m.w.N., zutreffend ausgeführt hat - darauf wird Bezug genommen -, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 32 Abs. 1 BO Kraft über den Standort der einzelnen Haltestelle für Linienbusse im Rahmen der allgemeinen Gesetze nach ihrem planerischen Ermessen, wobei vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen sind.
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 6 E 1959/99

    Rechtmäßigkeit des Standortes einer Bushaltestelle

    27 Der Kläger konnte ohnehin nur die Verlegung der Bushaltestelle verlangen, wenn das der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 StVO zustehende Ermesse gegenüber dem Kläger so reduziert wäre, dass isch nur die Verlegung las rechtmäßige Entscheidung darstellt (OVG Saarlouis, Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95).
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