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   OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01   

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https://dejure.org/2002,11394
OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01 (https://dejure.org/2002,11394)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.04.2002 - 9 R 3/01 (https://dejure.org/2002,11394)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. April 2002 - 9 R 3/01 (https://dejure.org/2002,11394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherstellung eines Farbfilms; Gefahr einer Wiederholung der Vorgehensweise als Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens bei fehlernder Bestandskraft des Verwaltungsakts im Zeitpunkt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Enttarnung eines Zivilfahnders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 545
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (zur Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie: BVerfGE 20, 162 (174)).

    Rechtsgüter anderer wie der Allgemeinheit, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, müssen auch von ihr geachtet werden (BVerfGE 20, 162 (176)).

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Pressefreiheit und gewinnen hier sogar besondere Bedeutung, da Äußerungen in der Presse in der Regel zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen wollen, also zunächst die Vermutung der Zulässigkeit für sich haben, auch wenn sie die Rechtssphäre anderer berühren (BVerfG, Beschluss vom 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 (177)).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Im Rahmen der danach gebotenen Abwägung ist auch das Gewicht des Rechtsgutes zu berücksichtigen, dessen Schutz das einschränkende Gesetz dient (BVerfG, Beschluss vom 1.10.1987, NJW 1988, 329 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Allgemeine Gesetze sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle die, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutze eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Meinungsfreiheit den Vorrang hat (BVerfGE 7, 198 (209 f)).
  • VG Karlsruhe, 11.01.1980 - III 22/79
    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Karlsruhe, Urteil vom 11.1.1980, NJW 1980, 1708; Berner-Köhler,.
  • OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offensichtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der "Polizeifestigkeit" des Presserechts schließt aber nur alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen aus, die sich gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses richten (so auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.3.1997, NJW 1997, 1387, m.z.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
    Ob eine Klagefrist analog § 74 VwGO einzuhalten war (vgl. hierzu Kopp/Schenke, a.a.O., § 113, Rdnr. 128, m.w.N.; verneinend BVerwG, Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, NVwZ 2000, 63 ff.), kann hier dahinstehen, da die Kläger bereits 8 Tage nach Erlass des Verwaltungsaktes - und damit in jedem Fall rechtzeitig -Klage erhoben haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Vielmehr muss im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen einer unrechtmäßigen Veröffentlichung grundsätzlich von der Rechtstreue des Fotografen ausgegangen werden (Senatsurteil vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - VBlBW 1995, 282 = NVwZ-RR 1995, 527; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 30.04.1997 - 11 A 11657/96 - NVwZ-RR 1998, 237; OVG NRW, Beschl. v. 30.10 2000 - 5 A 291/00 - DÖV 2001, 476; SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., F 752; v. Olenhusen, MR-Int 2009, 23 ).

    Die Gefahren für die Funktionsfähigkeit des SEK sind indes nicht von größerem Gewicht als die Gefahren für Leben und Gesundheit der Beamten und ihrer Familienangehörigen, so dass die Abwägung mit dem Grundrecht der Pressefreiheit insoweit nicht zu einem anderen Ergebnis führen kann (im Ergebnis ebenso SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris).

  • VG Saarlouis, 13.08.2015 - 6 K 867/14

    Untersagung der Verteilung von Flugblättern - Beendigung eines Handytelefonats

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.04.2002, 9 R 3/01, juris-Rz. 22; zur Problematik vgl. auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 35 Rz. 39, m.w.N.; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 35 Rz. 96 ff., m.w.N.; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 1 Rz. 144, 148, m.w.N.

    nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.04.2002, a.a.O., juris-Rz. 37 ff., m.w.N.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.04.2002, a.a.O., juris-Rz. 25 ff.

  • OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05

    polizeirechtlicher Gefahrenbegriff; Gefährdung der Festnahme eines Straftäters;

    Denn auch die Pressefreiheit hat die Rechtsgüter anderer, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, zu achten, was in der Verweisung auf die allgemeine Rechtsordnung in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 [176] m.w.N.) und auch die Vorschriften über die Gefahrenabwehr nach dem allgemeinen Polizeirecht einschließt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

    Um solche handelt es sich hier aber nicht, weil selbst die auf den Speicherkarten in digitaler Form befindlichen Bilder ebenso wie unbelichtete Negative auf einem herkömmlichen Film - noch - nicht zur Verbreitung bestimmt sind (ebenso für unbelichtete Negative: OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

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