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   BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93   

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https://dejure.org/1994,2364
BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93 (https://dejure.org/1994,2364)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 9 RV 2/93 (https://dejure.org/1994,2364)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 9 RV 2/93 (https://dejure.org/1994,2364)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93
    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG seien gageben, wenn die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung streitig sei, es also - zumindest auch - um die haftungsausfüllende Kausalität gehe (BSGE 68, 128, 129).

    Diesen Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage hat der Senat bereits in zwei Entscheidungen ausführlich begründet (BSGE 57, 171; 68, 128, 129 f).

    Die Beklagte weist zwar zutreffend darauf hin, daß der Senat sein Urteil vom 30. Januar 1991 (BSGE 68, 128, 130) vor allem damit begründet hat, daß die Verwaltung in jenem Fall den ursächlichen Zusammenhang einer abgeklungenen Gesundheitsstörung mit dem Wehrdienst ausdrücklich geleugnet hatte.

  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93
    Der Kläger habe auch ein Rechtsschutzbedürfnis, weil sich im vorliegenden Fall die ernstliche Möglichkeit ergebe, daß sich Spätschäden einstellten (vgl BSGE 42, 178, 180).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber

    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93
    Diesen Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage hat der Senat bereits in zwei Entscheidungen ausführlich begründet (BSGE 57, 171; 68, 128, 129 f).
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93
    Wegen der notwendigen Abgrenzung zwischen Versorgungsverwaltung und Krankenkasse ist bereits vor Erbringung der Sachleistungen zu klären, ob es sich um eine Wehrdienstbeschädigung handelt oder nicht; denn diese Abgrenzung setzt die förmliche Anerkennung im Sinne einer rechtlichen Entscheidung über das Versorgungsverhältnis voraus (vgl BSG SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).
  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 11/85

    Abhängigkeit des Erstattungsanspruchs vom antragsbedingten Entstehen des Rechts

    Auszug aus BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93
    Sobald die Wehrdienstbeschädigung, um deren Anerkennung es geht, Arbeitsunfähigkeit verursacht, hängen sogar die Erstattungsansprüche des Arbeitgebers aus § 16g Abs. 1 BVG vom durchgeführten Anerkennungsverfahren ab (vgl hierzu BSGE 61, 149 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 10. November 1993 <9/9a RV 32/92>).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Denn die Feststellung von Schädigungsfolgen kann als eigenständiger begünstigender Verwaltungsakt Grundlage für weitere Ansprüche oder Rechtsfolgen sein, zB Ansprüche auf Heilbehandlung wegen der anerkannten Folgen einer Schädigung (vgl zum BVG bereits BSGE 9, 80, 83 f = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSGE 12, 25, 26; BSGE 27, 22, 23 = SozR Nr. 59 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 2.6.1970 - 10 RV 69/68 - KOV 1971, 170; zum Soldatenversorgungsgesetz etwa BSGE 57, 171, 172 = SozR 1500 § 55 Nr. 24 S 17; BSGE 68, 128, 129 f = SozR 3-3200 § 81 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 18 S 39; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 16 S 73; zum OEG etwa BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 - BSGE 77, 1, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4 S 15).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst -

    Diese habe zwar für das nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG erforderliche Feststellungsinteresse die Besorgnis von Spätschäden ausreichen lassen (BSG, Urteil vom 16.3.1994 - 9 RV 2/93).

    Die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.3.1994 - 9 RV 2/93) habe die Bundeswehrverwaltung außerdem auch dann zu einer Entscheidung ("isolierte Feststellung") über das Vorliegen einer WDB verpflichtet, wenn die Gewährung eines Ausgleichs wegen eines GdS von unter 25 nicht in Betracht komme.

    Feststellungsbefugt ist demnach die Verwaltung, die für die Entscheidung über das stets vorrangige Leistungsbegehren zuständig ist (vgl BSG, Urteil vom 16.3.1994 - 9 RV 2/93 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 18 S 41; BSG, Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a VS 3/06 R - BSGE 99, 1 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 3, jeweils RdNr 13).

    Zwar handelt es sich hier nicht um den Fall einer alsbaldigen Feststellung dazu, ob eine Körperverletzung, die noch keine Leistungsansprüche auslöst, eine Wehrdienstbeschädigung ist (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 18) .

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Die Klägerin hat ein rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der baldigen gerichtlichen Feststellung, weil der Beklagte das Vorliegen der BK 3101 durch Verwaltungsakt verneint hat und sie daher ihre möglichen Rechtsansprüche nur durch Klage wahren kann (vgl BSG vom 16. März 1994 - 9 RV 2/93 - SozR 3-1500 § 55 Nr. 18 S 40; BSG vom 30. Januar 1991 - 9a/9 RV 22/89 - BSGE 68, 128, 130 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 1 S 3 f).
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