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   BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95   

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https://dejure.org/1996,1376
BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95 (https://dejure.org/1996,1376)
BSG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 9 RV 22/95 (https://dejure.org/1996,1376)
BSG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 9 RV 22/95 (https://dejure.org/1996,1376)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 92
  • NZS 1997, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 14/88
    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Der Senat hält nach Überprüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß bei einem rechtswidrigen Ausgangsbescheid spätere Anpassungsbescheide, die darauf aufbauen, nicht wegen anfänglicher Unrichtigkeit zurückgenommen werden können, solange der Ausgangsbescheid nicht aufgehoben worden ist (Urteile vom 22. Juni 1988 - BSGE 63, 266 = SozR 3642 § 9 Nr. 3; vom 13. Juli 1988 - BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37; vom 26. Oktober 1989 - 9 RV 14/88 - SozSich 1990, 231).

    In Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Lehre (vgl Erichsen/Badura, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, § 38 RdNr 3; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl, Vorbem vor § 35 RdNr 23; Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl, § 35 Rz 66) hat der Senat stets die Auffassung vertreten, daß bestandskräftig nur der Entscheidungssatz, der Ausspruch über die zuerkannte Versorgung wird (vgl besonders deutlich die Entscheidung vom 26. Oktober 1989 aaO).

  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 531/55

    Arbeitsentgelt: Widerruf des Ruhegeldversprechens

    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Doch stand auch schon damals aufgrund des Urteils des BAG vom 14. Dezember 1956 (BAGE 3, 327) fest, daß einem Arbeitnehmer gegenüber, der aufgrund einer allgemeinen Ruhestandsregelung bereits pensioniert worden war, ein freier Widerruf des Ruhegeldes in der Regel unzulässig war.
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Nach den Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) hatte die Klägerin bereits bei Erlaß des Ausgangsbescheides vom 1. Oktober 1962 einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Witwenversorgung, so daß sich die Frage der Abänderung dieses Bescheides wegen der Anrechenbarkeit dieser Leistung nicht nach § 48 SGB X (vgl dazu Urteil des Senats vom 11. Dezember 1992 in 9a RV 20/90 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22), sondern nach § 45 SGB X richtet.
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Nach der zutreffenden Würdigung des Landessozialgericht (LSG) sind alle zurückgenommenen Bescheide ausschließlich nach § 62 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) - ab 1. Januar 1981: nach § 48 SGB X - ergangen, waren also allein Bescheide zur Berücksichtigung nachträglicher Änderung der Verhältnisse (zur Überprüfung der Auslegung von Verwaltungsakten durch das Revisionsgericht vgl BSGE 48, 18 = SozR 2200 § 368a Nr. 5; SozR 5070 § 10a Nr. 3).
  • BAG, 02.10.1962 - 3 AZR 536/61

    Widerruf von Versorgungsleistungen - Pensionär - Billiges Ermessen - Allgemeine

    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1962 (BB 1962, 1436) keine Bedenken getragen, diese in der Entscheidung vom 14. Dezember 1956 entwickelten Grundsätze auch auf die betriebliche Hinterbliebenenversorgung zu übertragen.
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79

    Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

    Auszug aus BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95
    Nach der zutreffenden Würdigung des Landessozialgericht (LSG) sind alle zurückgenommenen Bescheide ausschließlich nach § 62 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) - ab 1. Januar 1981: nach § 48 SGB X - ergangen, waren also allein Bescheide zur Berücksichtigung nachträglicher Änderung der Verhältnisse (zur Überprüfung der Auslegung von Verwaltungsakten durch das Revisionsgericht vgl BSGE 48, 18 = SozR 2200 § 368a Nr. 5; SozR 5070 § 10a Nr. 3).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Deshalb ist erst mit Rücknahme der insoweit rechtswidrigen Ausgangsbescheide vom 16. Juli 1993 (Alg) bzw 12. April 1994 (Uhg) für die Folgebescheide eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eingetreten (vgl BSGE 79, 92, 94 mwN; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37), die auch hinsichtlich dieser Bescheide eine Teilaufhebung in dem von der Beklagten bestimmten Umfang rechtfertigt.
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Gemäß dieser Rechtsprechung ist ein Bescheid, mit dem ein fehlerhafter Dauerbescheid den geänderten Verhältnissen angepaßt wird, bevor dessen Fehlerhaftigkeit festgestellt wurde, als rechtmäßig anzusehen (vgl BSGE 79, 92, 94 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 30 mwN).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Sonstige Entscheidungen sind aus diesem Anlaß weder zulässig noch bedarf es ihrer (BSGE 32, 114, 116 mwN; ebenso zum Recht der KOV Urteil vom 9. Oktober 1986, 4b RV 29/85, in SozR 1300 § 45 Nr. 25 und BSGE 79, 92, 95 f; 63, 266, SozR 1300 § 45 Nr. 37 S 115 ff sowie SozR 3-1300 § 49 Nr. 39 - keine "konstitutive Fehlerwiederholung" durch Anpassungsbescheide).
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