Weitere Entscheidung unten: BSG, 18.06.1996

Rechtsprechung
   BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,506
BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gewerkschaftsmitglied - Verbandsmitglied - Vertretung - Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1163
  • NZA 1996, 1342 (Ls.)
  • NZS 1996, 397
  • NZS 1997, 45
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Im Übrigen kann in Fällen, in denen die Verbandsvertretung Geld kostet, nicht ohne weiteres eine vermögenswerte Position angenommen werden, die vor Inanspruchnahme der PKH einzusetzen ist (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG liegt darin nicht (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

    Durch den regelmäßigen Ausschluss vom Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird weder die kollektive Vereinigungsfreiheit noch die Tätigkeit der Gewerkschaften (vgl. BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, a.a.O.) noch die Entscheidungsfreiheit des einzelnen, einem Verband oder einer Gewerkschaft beizutreten, ernsthaft beeinträchtigt.

    Diese allenfalls geringfügigen Auswirkungen sind aber in Abwägung mit dem Ziel hinzunehmen, Prozesskostenhilfe nur demjenigen zu gewähren, der sonst aus wirtschaftlichen Gründen gehindert wäre, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, a.a.O.).

    Das Recht, unter vertretungsbereiten Anwälten zu wählen (§ 121 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO), hat nur, wer überhaupt Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

    (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

  • BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B

    Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung

    Eine Rechtsschutzversicherung ist iS des § 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als Bestandteil des Vermögens vorrangig einzusetzen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 17. August 1998 - B 14 KG 13/98 R; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
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Rechtsprechung
   BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4641
BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • tripod.com
  • rechtsportal.de

    Entschädigung der durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht verursachten Personenschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sowjetische Besatzungsmacht - Personenschaden - Kriegerische Vorgänge - Verkehrssicherungspflicht - Grundstück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Der Senat hat deshalb auch nicht für die Verletzungsfolgen nach Sprengkörperfund auf dem Gelände einer ehemaligen Munitionsfabrik einen Versorgungsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst e BVG bejaht (so aber Riecker, SGb 1996, 672 in seiner Anmerkung zu BSG SozR 3-3100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 20/98 R

    Beschädigtenversorgung - Sowjetzone - DDR - Besatzungspersonenschaden - Moskauer

    Insoweit berief sich das LSG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1996 (9 RV 24/94 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 3).

    Dafür, daß es - entgegen der Auffassung des LSG und des Senats in seinem Urteil vom 18. Juni 1996, aaO - nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stationierungsabkommens ankommen kann, spricht auch die Rechtspraxis zur gleichgelagerten Problematik für das Gebiet der alten Bundesländer.

    Auch wenn dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen des Geschädigten sicherlich erschwert wurde und die Haftungsregelung - wovon der Senat auch in seinem Urteil vom 18. Juni 1996 (SozR 3-3100 § 5 Nr. 3) ausgegangen ist - möglicherweise kaum praktische Bedeutung hatte, waren durch das Abkommen vom 12. März 1957 "andere Vorschriften" geschaffen worden.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1996 (aaO) - übrigens nicht entscheidungserheblich - statt auf den 6. Oktober 1955 auf den 27. April 1957 als Stichtag abgestellt hat, wird hieran nicht festgehalten.

  • LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95

    Besatzungspersonenschaden - US-amerikanische Streitkräfte - Anspruchsgrundlage -

    Für den Zeitraum, in dem seit Kriegsende die Besatzungsmächte sich weigerten, eine zivilrechtliche Entschädigung vorzunehmen, werden die Schäden durch § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG zu nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge erklärt (vgl. BSG vom 18.06.96 - Az.: 9 RV 24/94, SozR 3-3100 § 5 BVG; BSG vom 26.10.1956 - Az.:8 RV 321/54, BSGE 1, 65, 68).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 29/95

    Versorgung nach dem BVG wegen eines Besatzungsschadens

    Wie der Kläger zu Recht geltend macht, entspricht es außerdem dem Zweck des § 5 Abs. 2 Buchst a BVG (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 5 Nr. 3), Versorgungsansprüche auch für solche Personenschäden zu begründen, die nach Besetzung eines Gebietes aber vor der Kapitulation am 7./8. Mai 1945 durch ausländische Soldaten verursacht worden sind.
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