Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1973 - 9 RV 460/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2070
BSG, 30.10.1973 - 9 RV 460/72 (https://dejure.org/1973,2070)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1973 - 9 RV 460/72 (https://dejure.org/1973,2070)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1973 - 9 RV 460/72 (https://dejure.org/1973,2070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verlust der Gebrauchshand und MdE - Besonderes berufliches Betroffensein im Einzelfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsfähigkeit - Minderung - Höherbewertung - Gebrauchshand - Verlust - Besonderes berufliches Betroffensein

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56

    Besonderes berufliches Betroffensein im Sinne des BVG § 30

    Auszug aus BSG, 30.10.1973 - 9 RV 460/72
    zum Regierungsoberinspektor befördert wurde, Der gehobene Beamtendienst ist - allgemein betrachtet - dadurch getenn2eichn0t, daß er in großem Umfange über Arbeitsplätze verfügt, auf denen der Verlust der Gebrauchshand nicht die in der Rechtsprechung (BSG 13, 20 f) dargelegten einschneidenden ßrschwernisse mit sich bringt, die den Beschädigten noch über die MdB im allgemeinen Erwerbsleben hinaus zusätzlich 11.
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 110/59
    Auszug aus BSG, 30.10.1973 - 9 RV 460/72
    beschrieben, jedoch ist hierüber weder in der Sitzungsniederschrift noch im angefochtenen Urteil (vgl° BSG 16, 236) inhaltlich etwas Zusammenhängendes wiedergegeben worden, Eine umfassende Sachaufklärung hinsichtlich der technischen Gestaltung der vom Kläger angeführten Arbeitsvorgänge (vgl° etwa BSG Urteil vom 27° 1° 1960, BVBl 1960, 139) ist also unterblieben° Der Senat sieht sich indessen hierdurch nicht veranlaßt, die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen und insbesondere die von der Revision geforderte Arbeitsf"« platzbeschreibung nachholen zu lassen, denn es kommt aus rechtlichen Gründen auf die Feststellung solcher Einzelheiten nicht.
  • LSG Brandenburg, 03.12.2004 - L 6 V 9/02

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

    Die Aufwendung einer außergewöhnlichen Tatkraft, die der Kläger im Wesentlichen geltend macht, rechtfertigen ein besonderes berufliches Betroffensein nicht, weil sich jeder Beschädigte in seiner beruflichen Tätigkeit mehr oder weniger anstrengen muss, was bereits bei der Beurteilung der MdE , die beim Kläger 80 v. H. beträgt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt wird; vgl. Förster, in Wilke, BVG, Kommentar, zu § 30 Rnr. 32. So ist einem Regierungsassistentenanwärter, der (auch) erst nach der Schädigung in den Beamtenberuf gewechselt war, ein besonderes berufliches Betroffensein wegen Verlustes der Gebrauchshand versagt worden; ( vgl. BSG , Urteil vom 30. Oktober 1973 - Az.: 9 RV 460/72 - in: Breith. 1974, 148), weil der Kläger in diesem Verfahren - wenn er als Beamter des gehobenen Dienstes beschäftigt ist - im Vergleich zu seinen etwa in Handwerksberufen tätigen Schicksalsgefährten nicht besonders beruflich betroffen, 'sondern beruflich begünstigt' ist.
  • LSG Bayern, 26.11.2002 - L 15 VJ 4/96
    Ein Vergleich mit dem Leistungsvermögen von gesunden Berufskollegen, wie er der MdE-Bewertung nach § 30 Abs. 1 BVG zugrunde liegt, ist hier nicht am Platze (BSG, 30.10.1973, 9 RV 460/72).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - L 4 V 5/99

    Soziales Entschädigungsrecht - MdE - Höherbewertung - besonderes berufliches

    Der gehobene Beamtendienst ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass er in großem Umfange über Arbeitsplätze verfügt, auf denen der Verlust der Gebrauchshand - nichts anderes gilt beim Verlust eines Auges - nicht die für eine Höherbewertung wegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins notwendigen einschneidenden Erschwernisse mit sich bringt ( vgl. BSG vom 30.10.1974 - 9 RV 460/72 = SozR Nr. 68 zu § 30 BVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht