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   BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94   

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BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94 (https://dejure.org/1994,1568)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 9 RV 8/94 (https://dejure.org/1994,1568)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 (https://dejure.org/1994,1568)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 180
  • NJW 1995, 2374
  • MDR 1995, 799
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94
    Zweifel gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 62, 100, 102 = SozR 2200 § 550 Nr. 75 zum Wegeunfall in der UV).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 27/89

    Schadensersatz für einen bei einem Wegeunfall beschädigten Pkw

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94
    Ob in besonderen Alarmfällen (vgl BSG SozR 3-3200 § 86 Nr. 1) abweichend entschieden werden kann, bleibt offen.
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94
    Anders als im Gewaltopferentschädigungsrecht (vgl dazu BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1) haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hier auch auf Antrag des Klägers keine eigenen Ermittlungen und Beweiswürdigungen vorzunehmen.
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94
    Die Rechtsprechung hat wegen der besonderen Gefährlichkeit des Alkohols für die Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und nicht die geschützten allgemeinen Straßenverkehrsgefahren als die wesentliche Bedingung für einen Unfall gewertet (vgl Zusammenfassung der jahrzehntelangen Rechtsprechung in BSGE 59, 193, 195 f = SozR 2200 § 548 Nr. 77).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Ihm wird nämlich Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte versagt (BSGE 75, 180, 183; BSG NJW 2001, 3652, 2654).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Das LSG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für den Bereich der Soldatenversorgung seien bei einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB Zweifel an der Verfolgung wehrdienstfremder Zwecke - Handeln aus Eigensucht - und deren Überwiegen gegenüber dem wehrdienstlichen Zweck ausgeschlossen (Hinweis auf BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12).

    Eine durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise begangene Gefährdung des Straßenverkehrs ist - auch wenn sie vorsätzlich begangen wird - hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens des inneren Zusammenhangs nicht mit einer durch Fahren unter Alkoholeinwirkung verursachten Verkehrsgefährdung infolge herabgesetzter Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen, wie es der 9. Senat des BSG für angezeigt hält (BSGE 75, 180, 183 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von dem bereits zitierten Urteil des 9. Senats des BSG vom 11. Oktober 1994 (9 RV 8/94 = BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ab, auf das sich das LSG in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich bezogen hat.

    Auch hat der 9. Senat in der Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - wie auch bereits früher (stellvertretend BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 mwN) - ausgeführt, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten (BSGE 75, 180, 182 = SozR aaO).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11.10.1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, würde damit die Rechtsfrage gleichwohl nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern beträfe weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (vgl BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 Juris RdNr 29, 30 mwN) .
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) in seiner - in der Literatur heftig kritisierten - Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 - die Ansicht vertreten, durch die rechtskräftige Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst b Abs. 3 Nr. 1 StGB sei erwiesen, daß sich der Versicherte im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten habe, somit Eigensucht als privates Motiv für den Überholvorgang und damit als alleinige Ursache für den Unfall bewiesen sei.

    Eine durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise fahrlässig begangene Gefährdung des Straßenverkehrs ist hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens des inneren Zusammenhangs nicht mit einer durch Fahren unter Alkoholeinwirkung verursachten Verkehrsgefährdung infolge herabgesetzter Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen, wie es der 9. Senat des BSG jedenfalls im Hinblick auf eine vorsätzliche Verkehrsgefährdung für angezeigt hält (BSGE 75, 180, 183 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 2).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht vom Urteil des 9. Senats des BSG vom 11. Oktober 1994 (BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ab, in dem Versorgungsschutz gemäß § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes im Hinblick auf das zum Unfall und zur Bestrafung des dortigen Klägers führende Falschüberholen abgelehnt wird und auf das sich das LSG ausdrücklich bezogen hat.

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Es durfte dabei das strafgerichtliche Beweisergebnis im Wege des Urkundsbeweises (§ 118 Abs. 1 SGG iVm §§ 415 ff Zivilprozessordnung) durch Beiziehung der dortigen Akten verwerten (vgl dazu auch BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12).

    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11. Oktober 1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, ist damit die Rechtsfrage nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung geworden, sondern betrifft weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (ebenso 2. Senat, BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

  • LSG Hessen, 15.11.2000 - L 3 U 1460/99

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - grob verkehrswidriges Verhalten -

    Sie ist unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" auf eine Hauptverhandlung in Strafsachen hin ergangen und in Rechtskraft erwachsen mit der Folge, dass im Sozialgerichtsverfahren keine weiteren eigenständigen Ermittlungen und Beweiswürdigungen zum Tatbestandsmerkmal der grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise des Klägers anzustellen sind (BSGE 75, 180; Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. August 1999 Az.: L 3 U 252/97).

    Die vom BSG im Bereich der Soldatenversorgung herausgearbeiteten Grundsätze sind in gleicher Weise für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutsam, da die Grundentscheidungen des Rechts der Soldatenversorgung als Teil des sozialen Entschädigungsrechts auch im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung Bedeutung erlangen (ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 RV 8/94 sowie BSG in SozR 3200 Nr. 12 zu § 81 SVG).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Hierfür sprächen auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 11. Oktober 1994 (9 RV 8/94).

    Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 11. Oktober 1994 (9 RV 8/94) zu bejahen.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2001 - L 5 U 115/99

    Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei selbst verschuldetem

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  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - vorsätzlichen

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben bei einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nach § 101 Abs. 2 SGB VII keine eigenen Ermittlungen und Beweiswürdigungen vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994, BSGE 75, 180, 183; LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1962, Breithaupt 1963, S. 395, 396 zu § 557 Reichsversicherungsordnung -RVO-; zur nicht bestehenden Feststellungsmöglichkeit des Unfallversicherungsträger s. Freund/Graeff, in: Hauck, SGB VII, K § 101 Anm. 10; Schur, NZS 2002, 49, 50).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auch der Schutz auf Wegen ist für die Kriegsopfer- und Soldatenversorgung sowie für die gesetzliche Unfallversicherung einheitlich zu beurteilen (BSGE 33, 239, 242 f = SozR Nr. 2 zu § 81 SVG 1964; BSGE 50, 80, 81 = SozR 3200 § 81 Nr. 13; BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24, 25, SozR 3-3200 § 81 Nr. 12 S 49, 51, stRspr).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2003 - L 5 VS 13/01

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung;

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.1999 - L 2 U 860/99

    Wegeunfall bei Straftat im Straßenverkehr

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 14/95

    Anscheinsbeweis für Vorliegen einer Schädigung nach § 1 BVG bei Leistungsbezug im

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R

    Soldatenversorgungsrecht - notwendige Beiladung - Zustimmung zur Beiladung -

  • SG Frankfurt/Main, 07.03.2005 - S 16 U 2760/03

    Rentenleistungen aus einer Unfallversicherung wegen eines infolge eigenen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.1999 - L 3 U 252/97

    Zum Ausschluss des Wegeunfallversicherungsschutzes wegen Gefährdung des

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt

  • LSG Bayern, 25.05.2004 - L 18 U 302/02

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Wege einer Zugunstenentscheidung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LSG Berlin, 01.03.2005 - L 13 VS 31/03

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für die durch einen

  • LSG Niedersachsen, 28.03.2002 - L 9 B 277/01
  • LSG Hessen, 15.04.1996 - L 3 U 1101/94
  • LSG Niedersachsen, 28.08.2001 - L 9 B 277/01
  • LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99

    Kein Verlust des UV-Schutzes (§ 550 Abs. 1 RVO) bei straßenverkehrsgefährdendem

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