Rechtsprechung
BSG, 27.01.1970 - 9 RV 80/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialgerichtsverfahren - Anträge des Versicherten - Gutachtenantrag - Ärztliches Gutachten - Ausländischer Arzt - Besondere Rechtfertigungsgründe
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf …
- BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R
Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG - …
Soweit nach überkommener Rechtsprechung "auch Ausländer unter § 109 SGG" fallen, wenn sie als "besonders geeignet" erscheinen , und soweit in diesem Zusammenhang von "im Ausland wohnenden" Ärzten die Rede ist (vgl insgesamt BSG, Urteil vom 27.1.1970 - 9 RV 80/69 - SozR Nr. 38 zu § 109 SGG, Leitsatz und Bl Da 27) , steht ein solcher Ansatz jedenfalls mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften (vgl zB Richtlinien 75/362 und 75/363/EWG des Rates vom 16.6.1975 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit von Ärzten und die Nachfolgeregelungen in EWGRL 82/76 vom 26.1.1982 ; EWGRL 89/594 vom 30.10.1989 ; EWGRL 93/16 vom 5.4.1993 ) mittlerweile nicht mehr in Einklang und kann nicht mehr beibehalten werden.Nach der zitierten Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 27.1.1970 - 9 RV 80/69 - SozR Nr. 38 zu § 109 SGG, Bl Da 27) geht es nämlich im Kern allein um die Möglichkeit, den nach § 109 SGG zum Sachverständigen ernannten Arzt notfalls mit Zwangsmitteln dazu zu bringen, pflichtgemäß - nach seiner Bereiterklärung - das Gutachten zu erstatten.
- LSG Bayern, 09.12.2014 - L 15 VK 2/14
Grundsätzlich kein Gutachten gemäß § 109 SGG bei einem ausländischen Arzt
Zwar ist dem Urteil des BSG vom 27.01.1970, Az.: 9 RV 80/69, zu entnehmen, dass es für die Einholung eines Gutachtens gemäß § 109 SGG bei einem ausländischen Arzt sprechen kann, wenn der Kläger im Ausland lebt.