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   BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93   

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https://dejure.org/1993,6009
BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93 (https://dejure.org/1993,6009)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 9 RVg 2/93 (https://dejure.org/1993,6009)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 (https://dejure.org/1993,6009)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Es liege ein ähnlicher Fall vor, wie ihn der Senat bereits am 24. September 1992 (Az 9a RVg 5/91, NJW 1993 S 880) entschieden habe.

    Der Senat hat dies indessen bisher nur in einem Fall entschieden, in dem der Täter die Aussetzung gewaltsam durchgeführt hat (vgl Urteil des Senats vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 - in NJW 1993, 880 = br 1993, 66 [BSG 24.09.1992 - 9a RVg 5/91]).

  • OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch;

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Denn der gemeinsame Drogenkonsum begründet kein so enges gegenseitiges Verhältnis, daß gegenseitige Hilfe im Falle der Ohnmacht eines Beteiligten geschuldet würde (vgl dazu OLG Stuttgart, Justiz 1980, 445; Hassemer, Zur Frage der Garantenstellung bei gemeinschaftlichem Rauschgifterwerb und Rauschgiftkonsum, JuS 1981, 381).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 24. April 1980 (BSGE 50, 95, 97 [BSG 24.04.1980 - 9 RVg 1/79]) nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Ebenso setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wer zwar nicht einem kriminellen Umfeld angehört, sich aber zB als chronisch Alkohol- oder Drogenabhängiger sozialwidrig verhält, einer spezifischen Gefahr dieses Milieus erliegt und dafür von der staatlichen Gemeinschaft eine Entschädigung verlangt (vgl BSGE 49, 104, 110 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - WzS 1996, 287).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer

    Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).

    Zum anderen könnte es dem Kläger nur darum gehen, dass Feststellungen getroffen werden, die den tragenden Feststellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens widersprechen würden (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - juris).

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