Rechtsprechung
BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung
Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
Es liege ein ähnlicher Fall vor, wie ihn der Senat bereits am 24. September 1992 (Az 9a RVg 5/91, NJW 1993 S 880) entschieden habe.Der Senat hat dies indessen bisher nur in einem Fall entschieden, in dem der Täter die Aussetzung gewaltsam durchgeführt hat (vgl Urteil des Senats vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 - in NJW 1993, 880 = br 1993, 66 [BSG 24.09.1992 - 9a RVg 5/91]).
- OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80
Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch; …
Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
Denn der gemeinsame Drogenkonsum begründet kein so enges gegenseitiges Verhältnis, daß gegenseitige Hilfe im Falle der Ohnmacht eines Beteiligten geschuldet würde (vgl dazu OLG Stuttgart, Justiz 1980, 445; Hassemer, Zur Frage der Garantenstellung bei gemeinschaftlichem Rauschgifterwerb und Rauschgiftkonsum, JuS 1981, 381). - BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79
Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der …
Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
Dem steht die Entscheidung des Senats vom 24. April 1980 (BSGE 50, 95, 97 [BSG 24.04.1980 - 9 RVg 1/79]) nicht entgegen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker
Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93). - BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R
Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - …
Ebenso setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wer zwar nicht einem kriminellen Umfeld angehört, sich aber zB als chronisch Alkohol- oder Drogenabhängiger sozialwidrig verhält, einer spezifischen Gefahr dieses Milieus erliegt und dafür von der staatlichen Gemeinschaft eine Entschädigung verlangt (…vgl BSGE 49, 104, 110 = SozR 3800 § 2 Nr. 1 und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - WzS 1996, 287). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer …
Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).Zum anderen könnte es dem Kläger nur darum gehen, dass Feststellungen getroffen werden, die den tragenden Feststellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens widersprechen würden (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - juris).
- LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09
Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG
Dies ist nach Auffassung des Senats, die auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG im Bereich der Opferentschädigung (vgl. Urteil vom 10.11.1993, Az.: 9 RvG 2/93) steht, nicht bereits deshalb erforderlich, wenn einer der Beteiligten dies beantragt. - BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde
Das LSG hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt: Bei einer unterlassenen Hilfeleistung iS des § 323c StGB handele es sich nicht um einen tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG.Wie auch das LSG zutreffend zitiert, hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass die Unterlassung der Hilfeleistung, die jedem Bürger bei einem Unglücksfall obliegt, kein tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ist (vgl Senatsurteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93, Die Leistung 1995, 44-47).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - L 11 VG 7/12
Opferentschädigung - Feststellung von Schädigungsfolgen - Versorgung - tätlicher …
Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nämlich nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).Zum anderen geht es der Klägerin gerade darum, dass Feststellungen getroffen werden, die den tragenden Feststellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens widersprechen würden (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 11 VG 7/12 Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nämlich nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).
Zum anderen geht es der Klägerin gerade darum, dass Feststellungen getroffen werden, die den tragenden Feststellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens widersprechen würden (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 23.09.2014 - L 2 VG 25/12
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit …
Das ist vorliegend nicht der Fall, denn der Beweislast des Staates im Strafverfahren entspricht der Beweislast der Klägerin im Sozialgerichtsverfahren (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 -, Juris). - LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10
Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der sozialrechtlich relevante Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien zu prüfen ist als im Strafverfahren oder wenn erfolgversprechende Ansatzpunkte für neue Ermittlungen auftauchen (vgl. BSG vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 m.w.N. - sowie im Anschluss daran Hessisches Landessozialgericht vom 5. März 1998 - L 5 VG 151/94). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VG 1/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem …
Hierzu zählt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Dogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R; Urteil vom 25. März 1999 - B 9 VG 5/97 R; Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93; Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RVg 3/91, BSGE 72, 136). - LSG Bayern, 08.07.2008 - L 15 VG 10/08
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 5431/08
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Techniker - Einsatz bei …
- LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); …
- BSG, 18.12.1996 - 9 RVg 9/94
Ermittlungspflicht der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Entscheidung …
- LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 6 U 1933/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2011 - L 6 VS 3/06
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Hessen, 03.03.1998 - L 4 VG 155/97
Gewaltopferentschädigung - Tatbeitrag - Versagungsgründe - vergleichsweise …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2004 - L 6 VG 14/02
Versorgungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Verursachung einer …
- SG Aachen, 07.03.2017 - S 18 VG 20/15
- LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 718/95
Opferentschädigung - Versagung - Mitverursachung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 13 VG 6/01
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Begriff - Unterlassungsdelikt - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - L 6 V 12/01
Versorgungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); Vorliegen einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2004 - L 6 V 32/00
Anerkennung einer Entwicklungsverzögerung und einer Hypersexualität als Folgen …
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VS 1984/08
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
- BSG, 11.10.2006 - B 9a VG 3/06 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 10 VE 5/15
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 4579/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 10 VE 59/13
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 U 3990/11