Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14043
OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09 (https://dejure.org/2010,14043)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 9 S 1.09 (https://dejure.org/2010,14043)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 9 S 1.09 (https://dejure.org/2010,14043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 133 Abs 3 S 1 BauGB, § 38 InsO
    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Vorausleistungsbescheid; Ermessen; Entstehen der sachlichen/persönlichen Vorausleistungspflicht; öffentliche Last; Insolvenzverfahren; Insolvenzforderung; "Begründetsein" der Insolvenzforderung; Masseforderung; Höhe der ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung der Gemeinde im Dezember 2006 zurückgewiesen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05).

    Zudem erscheint nicht ausgeschlossen, dass beide Seiten den Bescheiden aus dem Jahre 1995 nur Informationscharakter über die vorläufige Höhe der Ablösebeträge beigemessen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05 -, UA S. 8, 15).

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09
    Vielmehr wird die Vorausleistungspflicht als zeitlich vorgezogene Erschließungsbeitragsleistung mangels gesetzlicher Entstehung erst mit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides begründet und ruht auch erst ab diesem Zeitpunkt als öffentliche Last auf dem Grundstück (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1968 - IV C 29.67 - juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. A. § 21 Rz. 32 m.w. N.) Hieran ist auch für das Begründetsein im Sinne des § 38 InsO anzuknüpfen (vgl. Hasl-Kleiber, KommunalPraxis BY, 2005, 328 ff, 372 ff. ).
  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09
    Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde blieb vor dem Bundesverwaltungsgericht ebenfalls ohne Erfolg (Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Die vom Berufungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 2010 getroffene Aussage, dass eine Vorausleistungsforderung erst mit einem Vorausleistungsbescheid begründet worden dein dürfte (OVG 9 S 1.09 - NVwZ-RR 2010, 494), lässt sich daher - anders als teilweise angenommen (vgl. Bäuerle, in: Braun, InsO, 6. Aufl. 2014, § 38 Rn. 5; Ehricke, in: MüKoInsO, 3. Aufl. 2013, § 38 Rn. 17 a.E.) - nicht ohne Weiteres verallgemeinern und nicht auf den hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch übertragen.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 10 C 2.18

    Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG

    Schließlich bedarf es zu dem nach § 38 InsO maßgeblichen Zeitpunkt auch nicht des Vorliegens eines wirksamen Widerrufsbescheides; die dem entgegenstehenden Erwägungen des Berufungsgerichts im Bereich des Erschließungsbeitragsrechts (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 9 S 1/09 - NVwZ-RR 2010, 494) lassen sich nicht verallgemeinern und auf den Widerruf einer Zuwendung übertragen (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - BVerwGE 151, 302 Rn. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung

    Die Gegenauffassung (vgl. Ehricke, in: Kirchhof/Stürner/Eidenmüller, InsO, 3. Auflage 2013, § 35 Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1/09) verkennt, dass es auf den Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nicht ankommt.
  • SG München, 25.02.2014 - S 33 EG 54/12

    Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Elterngeldes während eines laufenden

    Demgegenüber wendet der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Berlin-Brandenburg vom 26.01.2010 (Beschluss, Az. OVG 9 S 1.09) ein, dass es durchaus fraglich sei, ob er Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO sei.

    Soweit der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Berlin-Brandenburg vom 26.01.2010 (Beschluss, Az. OVG 9 S 1.09) davon ausgeht, dass eine Insolvenzforderung erst begründet ist, wenn dem Schuldner der Verwaltungsakt bekanntgegeben ist, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 6 B 16.12

    Zuwendungsbescheid; Zweckverfehlung; bestandskräftiger Widerrufs- und

    Demgegenüber ist eine Forderung als Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 InsO einzustufen, wenn sich ihre Begründung erst nach Verfahrenseröffnung vollzogen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1.09 -, NVwZ-RR 2010, S. 494 f., Rn. 11 bei juris).

    Auch der vom Beklagten insoweit angeführte und in der einschlägigen Fachliteratur (vgl. etwa: Bäuerle, in Braun, InsO, 5. Auflage 2012, § 38, Rn.4 a.E.) zur Begründung dieser Auffassung zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2010 (a.a.O., Rn. 15 bei juris) rechtfertigt vorliegend keine andere Einschätzung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch

    Zwar hat der Senat in einem Eilverfahren bereits entschieden, dass die Vorausleistungsforderungen Masseforderungen sein durften (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1.09 -, Juris), und er sieht zurzeit auch keinen Anlass für eine andere Bewertung.

    Der Beschluss der Kammer führte dazu, dass bis zu seiner Aufhebung durch den Beschluss des Senats vom 26. Januar 2010 (OVG 9 S 1.09 -, Juris) Vorausleistungsforderungen nicht verlangt werden durften (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1994 - V B 166/93 -, Juris Rn. 9).

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Prozessrisiko mit Blick auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 26. Januar 2010 (- OVG 9 S 1.09 -, Juris) zur Frage, ob die Vorausleistungsforderungen als Insolvenzforderungen oder als Masseforderungen zu qualifizieren seien, zumindest nicht weniger als 50 % beträgt und somit nicht niedrig, sondern relativ hoch ist.

  • VG Berlin, 06.07.2015 - 19 K 384.11

    Heranziehung zu Ausgleichsbetrag nach städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme

    In diesem Sinne hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formuliert (Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1.09 -, juris Rn. 11):.

    Jedenfalls die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wird im Steuer- und Abgabenrecht aber regelmäßig als Voraussetzung dafür angesehen, dass eine Forderung "begründet" sein kann (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O., Rn. 14; VG Cottbus, Urteil vom 19. Januar 2012, a.a.O., m.w.Nachw.; weitergehend OVG Thüringen, Beschluss vom 27. September 2006, a.a.O., sowie etwa auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VGH 23 ZB 07.1941 -, juris Rn. 8 m.w.Nachw.: auch die persönliche Beitragspflicht muss bereits entstanden sein); sie wird als die "untere" Grenze angesehen, ab der die Beitragsforderung im Sinne von § 38 InsO frühestens begründet wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O., m.w.Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2011 - 10 S 48.10

    Beschwerde; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Das Verwaltungsgericht ist demgegenüber der vorläufigen Einschätzung des 9. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gefolgt, der wegen des der Gemeinde eröffneten Ermessens auf den Zeitpunkt des Erlasses der Vorausleistungsbescheide abgestellt und diese eher als Masseforderungen, denn als Insolvenzforderungen qualifiziert hat (Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1.09 -, NVwZ-RR 2010, 494, juris Rn. 15; im Ergebnis offen gelassen im Beschluss vom 10. Mai 2011 - OVG 9 M 11.09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10

    Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von

    Soweit der Antragsgegner sich darauf stützt, dass die angefochtene Entscheidung im Widerspruch zu den Beschlüssen des Senats in den Verfahren OVG 9 S 1.09, OVG 9 S 2.09 und OVG 9 S 3.09 stehe, weil der Senat dort die Vorausleistungsbescheide auch in Hinblick auf die Höhe der geforderten Beiträge einer summarischen Prüfung unterzogen und im Ergebnis keine ernstlichen Zweifel an deren Rechtmäßigkeit gehabt habe, ergibt sich auch daraus nichts zu seinen Gunsten.
  • BSG, 28.04.2021 - B 5 R 6/21 BHv

    Erstattung einer überzahlten Rente; Grundsatzrüge im

    Dies gilt auch für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen, wenn diese im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht begründet waren oder der entsprechende Verwaltungsakt dem Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekanntgegeben wird (vgl Bäuerle in Braun, InsO , 8. Aufl 2020, § 38 RdNr 5 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.2.2018 - OVG 6 B 5.16 - und Beschluss vom 26.1.2010 - OVG 9 S 1.09).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 3 K 459/08

    Erschließungsbeiträge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht