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VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 9 S 1039/96 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 9 S 1039/96 (https://dejure.org/1997,12665)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kein Abwehrrecht eines Apothekers gegen eine andere Rezeptsammelstelle
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 24 ApoBetrO, § 42 Abs 2 VwGO
Kein Abwehrrecht eines Apothekers gegen eine andere Rezeptsammelstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.02.1996 - 4 K 4435/95
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 9 S 1039/96
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 61 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …
Auch obliegt beispielsweise die Entscheidung darüber, ob eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist oder nicht, der zuständigen Behörde allein im öffentlichen Interesse; dem Inhaber einer anderen Apotheke steht insoweit kein Abwehrrecht zu (VGH Mannheim, Urt. v. 19.12.1997 -9 S 1039/96- Juris). - VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06
Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf …
Auch obliegt beispielsweise die Entscheidung darüber, ob eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist oder nicht, der zuständigen Behörde allein im öffentlichen Interesse; dem Inhaber einer anderen Apotheke steht insoweit kein Abwehrrecht zu (VGH Mannheim, Urt. v. 19.12.1997 -9 S 1039/96- Juris).