Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schulverweis wegen massiver Belästigung eines Mitschülers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besonders schweres Fehlverhalten als Grund für einen unmittelbaren Ausschluss aus der Schule ; Möglichkeit der Fortsetzung des Schulbesuchs an einer anderen geeigneten Schule als Kriterium i.R.d. Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Judicialis
SchG § 90 Abs. 1; ; SchG § 90 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 lit. G; ; SchG § 90 Abs. 4; ; SchG § 90 Abs. 6 Satz 2; ; SchG § 90 Abs. 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulordnungsrecht, Hochschulordnungsrecht: Erziehungsmaßnahme; Ordnungsmaßnahme; Ausschluss aus der Schule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verweisung von der Schule - Missachtung eines Schülers innerhalb und außerhalb der Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Zwei Pforzheimer Gymnasiasten (Antragsteller), die einen Mitschüler zusammen in einer Gruppe nachts vor dessen Elternhaus bedroht haben, sind vom Schulleiter zu Recht aus der Schule ausgeschlossen worden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schulausschluss wegen Tätlichkeit gegen Mitschüler
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schulausschluss aufgrund Gewalttätigkeiten gegen anderen Schüler gerechtfertigt - Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten kann sofortigen Ausschluss zufolge haben
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.04.2009 - 2 K 686/09
- VG Karlsruhe, 06.04.2009 - 2 K 752/09
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 924
- DÖV 2009, 868 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09
Jedenfalls damit ist den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen (…vgl. Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2008, § 28 Rdnr. 3a m. w. Nachw.) an eine ordnungsgemäße Anhörung, zu der wie in jedem Verwaltungsverfahren mit ordnungsrechtlichem Charakter so auch im Schulrecht die Mitteilung aller entscheidungserheblichen Tatsachen (vgl. den Wortlaut des § 28 Abs. 1 LVwVfG und grundsätzlich schon BVerwG, Beschluss vom 09.12.1969 - I WB 101.69 -, BVerwGE 43, 38 [40]), sowie die Möglichkeit der Akteneinsicht und einer angemessenen Vorbereitung gehören (…vgl. Kopp/Ramsauer a.a.O. Rdnr. 13 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.06.1971 - II OVG B 32-, DVBl. 1973, 505 [506]), genügt. - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09
Die gebotene eigene Interessenabwägung des Gerichts (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979 - 1 BvR 699/77 -, BVerfGE 51, 268 [286] für den schulischen Bereich) führt vielmehr dazu, dass im vorliegenden Fall das Vollzugsinteresse des Antragsgegners das Suspensivinteresse des Antragstellers überwiegt. - VG Karlsruhe, 06.04.2009 - 2 K 686/09
Befristeter Ausschluss eines Schülers wegen Mobbing eines Mitschülers
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. April 2009 - 2 K 686/09 - geändert. - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 1077/09
Ob die Anhörung der Mutter des Antragstellers den gesetzlichen Anforderungen des § 90 Abs. 7 Satz 2 SchG in jeder Hinsicht entsprochen hat, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, denn das Verfahren bot jedenfalls im weiteren Verlauf hinreichend Gelegenheit, die Sicht des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreterin zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen "sachgemäß und erschöpfend" (vgl. zu diesem Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - VI C 7.73 -, BVerwGE 44, 307 [309 f.]) darzustellen.
- VG Stuttgart, 03.05.2016 - 12 K 2336/16
Schulausschluss wegen sexueller Belästigung minderjähriger Schülerin
Der Auffangwert von 5.000,- EUR ist vorliegend nicht im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu halbieren, weil die Entscheidung über den Eilantrag in Verfahren über einen Schulausschluss eine Hauptsacheentscheidung angesichts der erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen für einen Schulwechsel vielfach faktisch vorwegnimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2009 - 9 S 1077/09 - juris RdNr. 15). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09
Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen …
Ausreichend gewichtige Umstände sind in der Senatsrechtsprechung insbesondere bei Gewalttätigkeiten angenommen worden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.10.2003 - 9 S 2277/03 -, NJW 2004, 89), bei anhaltendem und qualifiziertem Ausgrenzen eines Mitschülers (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2009 - 9 S 1077/09 -) sowie in Fällen, in denen auch eine Vielzahl vorangegangener Schulordnungsmaßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 18.07.2007 - 9 S 1481/07 -).Der danach anzusetzende Ausgangswert von 5.000,-- EUR ist vorliegend nicht im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu halbieren, weil die Entscheidung über den Eilantrag in Verfahren über einen Schulausschluss eine Hauptsacheentscheidung angesichts der erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen für einen Schulwechsel vielfach faktisch und für den Zwischenzeitraum bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auch endgültig vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2009 - 9 S 1077/09 -).
- VG Würzburg, 21.06.2016 - W 2 S 16.554
Ermessensfehlerhafte Schulentlassung kurz vor Schulabschluss
Es bedarf einer so schweren und unerträglichen Störung des Schulbetriebes, dass die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag auch gegenüber anderen Schülern nicht oder nur unzureichend erfüllen kann (BVerfG, B.v. 27.1.1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251; VGH BW, B.v. 28.7.2009 - 9 S 1077/09 - NVwZ-RR 2009, 924; BayVGH, 28.1.2008 - 7 CS 07.3380 - BeckRS 2008, 38036).