Rechtsprechung
LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,77354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 04.05.2015 - 25 C 301/14
- LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes …
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
Zu Recht ist das Amtsgericht zunächst davon ausgegangen, dass § 828 Abs. 2 BGB hier keine Anwendung findet (BGH, NJW-RR 2005, 347). - BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96
Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur …
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
Voraussetzung dafür wäre aber ein zu missbilligendes Verhalten vor oder während des Prozesses; eine Beweisvereitelung liegt also nicht vor, wenn für das Verhalten der Partei verständliche Gründe angeführt werden können (BGH, NJW-RR 1996, 1534). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
Selbst unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich konkrete Zweifel an den Feststellungen auch aus einer unterschiedlichen Wertung seitens des Berufungsgerichts, insbesondere aus einer abweichenden Beweiswürdigung, ergeben können (vgl. BGH, NJW 2005, 1583), erscheinen die Feststellungen des Amtsgericht nicht fehlerhaft.
- LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
Teilnahme eines neunjährigen Mädchens am öffentlichen Verkehr mit Fahrrad ohne …
Ausweislich ihres Urteils vom 01.10.2015, Az.: 9 S 114/15 (Blatt 6 ff. d.A.), hat dies offensichtlich auch die 9. Zivilkammer im Rahmen des gegen die Tochter der Beklagten geführten Vorprozesses so beurteilt, indem sie ausgeführt hat: "In diesem Sinne ist davon auszugehen, dass die Beklagte die Gefährlichkeit ihrer Handlung nicht kannte. - AG Mettmann, 10.02.2017 - 21 C 484/15
Haftung aufgrund Aufsichtspflichtverletzung bei Überlassung eines Fahrrads ohne …
Die Klage wurde durch das Amtsgericht Mettmann mit Urteil vom 04.05.2015 (AZ 25 C 301/14) und im anschließenden Berufungsverfahren durch das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 01.10.2015 (AZ 9 S 114/15) abgewiesen, weswegen er nunmehr die Beklagten wegen behaupteter Aufsichtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.