Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,735
VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88 (https://dejure.org/1989,735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.1989 - 9 S 1141/88 (https://dejure.org/1989,735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 9 S 1141/88 (https://dejure.org/1989,735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 882
  • DVBl 1989, 884
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 9 S 842/86

    Fehlerhaftigkeit der Ärztlichen Vorprüfung vom März 1985

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    Der Prüfungsbescheid vom 17.07.1985 über das Nichtbestehen der Ärztlichen Vorprüfung März 1985 ist rechtswidrig, da diese Prüfung -- wie im Senatsbeschluß vom 20.03.1986 -- 9 S 842/86 -- (KMK-HSchR 1987, 93) im einzelnen dargelegt (vgl. unten) -- insgesamt rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat in dem bereits erwähnten Beschluß vom 20.03.1986 (a.a.O.) u.a. folgendes ausgeführt:.

    Da eine "Bestätigung" des Prüfungsbescheids vom 17.07.1985 als neue Sachentscheidung im Rahmen des wiederaufzunehmenden Verfahrens aufgrund der im Senatsbeschluß vom 20.03.1986 a.a.O. bereits festgestellten Rechtswidrigkeit der Ärztlichen Vorprüfung März 1985 nicht in Betracht kommt, kann das Wiederaufnahmeverfahren nach § 48 Abs. 1 S. 1 LVwVfG -- ausnahmsweise -- nur zur Aufhebung des Prüfungsbescheids vom 17.07.1985 führen.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1977 - VI 1158/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    Zur Zulässigkeit des "Heraufholens von Prozeßresten" durch das Berufungsgericht bei einem "verdeckten", unzulässigen Teilurteil (in Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.1977 - VI 1158/76 - ESVGH 28, 121ff und Urteil vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 -).

    Er schließt sich insoweit der Auffassung des 6. Senats (Urteil vom 4.04.1977 -- VI 1158/76 -- ESVGH 28, 121 ff.) und des 3. Senats (Urteil vom 3.11.1982 -- 3 S 1168/82 --) an, daß ein "Heraufholen von Prozeßresten" jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des sogenannten "verdeckten", unzulässigen Teilurteils möglich ist.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    aa) Bei der Abwägung im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung stehen sich das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) und das Prinzip der Rechtssicherheit grundsätzlich gleichwertig gegenüber (vgl. BVerwGE 28, 122, 127 und 44, 333, 336), sofern dem anzuwendenden Recht keine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.

    Ein Anspruch auf erneute Sachbehandlung und Sachentscheidung -- als Ergebnis einer fehlerfreien Ermessensbetätigung -- wäre daher nur dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Prüfungsbescheids (Erstbescheids) vom 17.07.1985 schlechthin unerträglich wäre oder wenn Umstände ersichtlich sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit dieses Bescheids als Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, oder wenn die Behörde in vergleichbaren Fällen das Verfahren wieder aufgegriffen hat und daher wegen Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung geboten ist (vgl. BVerwGE 44, 333, 336 f. und Kopp, VwVfG, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82

    Heraufholen von Prozeßresten bei verdecktem Teilurteil; Unzumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    Zur Zulässigkeit des "Heraufholens von Prozeßresten" durch das Berufungsgericht bei einem "verdeckten", unzulässigen Teilurteil (in Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.1977 - VI 1158/76 - ESVGH 28, 121ff und Urteil vom 03.11.1982 - 3 S 1168/82 -).

    Er schließt sich insoweit der Auffassung des 6. Senats (Urteil vom 4.04.1977 -- VI 1158/76 -- ESVGH 28, 121 ff.) und des 3. Senats (Urteil vom 3.11.1982 -- 3 S 1168/82 --) an, daß ein "Heraufholen von Prozeßresten" jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des sogenannten "verdeckten", unzulässigen Teilurteils möglich ist.

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    Diese Vorschrift räumt dem Kläger ein subjektives öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde (hier: des Landesprüfungsamts) über ein Wiederaufgreifen des mit dem Prüfungsbescheid vom 17.07.1985 bestandskräftig abgeschlossenen Prüfungsverfahrens -- und eine mögliche Rücknahme (Aufhebung) dieses Bescheids -- ein (vgl. BVerwGE 60, 316, 325 und Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 48 Rd.Nr. 36 und § 51 Rd.Nr. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
    aa) Bei der Abwägung im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung stehen sich das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) und das Prinzip der Rechtssicherheit grundsätzlich gleichwertig gegenüber (vgl. BVerwGE 28, 122, 127 und 44, 333, 336), sofern dem anzuwendenden Recht keine andere gesetzliche Wertung zu entnehmen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Anders als unter Zugrundelegung der vom Senat nicht geteilten gegenteiligen Auffassung, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens außerhalb des § 51 LVwVfG allein nach den §§ 48, 49 LVwVfG für zulässig hält (etwa BVerwG, Beschl. v. 29.03.1999 - 1 DB 7/97 -, BVerwGE 113, 322 = DVBl. 1999, 931 = NVwZ 2000, 202; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 1141/88 -, DVBl. 1989, 884 = NVwZ 1989, 882; Ruffert, a.a.O., § 25 IV Rn. 12; Ziekow, a.a.O., § 51 Rn. 27; Sachs, a.a.O., § 51 Rn. 16; speziell zur Überprüfung gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte auch Britz/Richter, JuS 2005, 198), steht dieser Anspruch auch nicht im Konflikt mit der bundesrechtlichen Regelung zur Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Rechtmäßigkeit dieses Erstbescheids (hierzu BVerwG, Urt. v. 27.01.1994, - 2 C 12.92 - und Urt. v. 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, jeweils a.a.O. m.w.N).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2011 - 4 L 158/10

    Zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Abgabenbescheides

    Ob bei einer Vielzahl solcher Fallgestaltungen eine andere Ermessensentscheidung des Beklagten nicht ausgeschlossen wäre (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. Januar 1989 - 9 S 1141/88 -, DVBl. 1989, 884, 887), muss nicht entschieden werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 6 C 32/06 - juris; BVerwG Urt. v. 30.01.1974 - VIII C 20.72 - BVerwGE 44, 333, juris; BVerwG, Beschl. v. 15.03.2005 - 3 B 86/04 -, juris; VGH Bad.-Württ. v. 31.01.1989 - 9 S 1141/88 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht