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   LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19   

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https://dejure.org/2019,39719
LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19 (https://dejure.org/2019,39719)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14.11.2019 - 9 S 125/19 (https://dejure.org/2019,39719)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14. November 2019 - 9 S 125/19 (https://dejure.org/2019,39719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Haftpflichtversicherung - Verwirklichung des Gebrauchsrisikos eines Fahrzeugs bei Entladevorgang

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100
    Privathaftpflichtversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung für Schäden beim Entladen eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz nach Beschädigung eines Reklameschildes bei der Entladung des ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des Fahrzeugs fällt unter Kraftfahrtrisiko und nicht unter Privat- / Betriebshaftpflichtrisiko

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des Fahrzeugs kein Fall des Privat-/Betriebshaftpflichtrisiko

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 167
  • NZV 2020, 264
  • VersR 2020, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Der Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden, dh diesem Gebrauch noch zuzurechnen, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt gewesen ist (BGH, VI ZR 122/78, juris).Vorliegend ist der Schaden nicht nur im Sinne der BGH-Rechtsprechung beim Einsatz von Vorrichtungen des Transporters, nämlich der Hebebühne, entstanden.
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Es hat sich zudem eine dem Fahrzeuggebrauch eigene Gefahr und nicht bloß ein Alltagsrisiko verwirklicht, da die Klägerin die Reklameeinrichtung schädigen konnte, weil sie auf der Hebebühne des Transporters stand.Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, juris) nicht entgegen.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Anlass zur Fortbildung des Rechts durch Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze im Sinne von § 543 II 1 Nr. 2, 1. Alt. ZPO besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, V ZR 291/02, bei juris).
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Ein solcher innerer Zusammenhang besteht jedenfalls, wenn das Entladen mit Hilfe einer speziellen Entladevorrichtung des Kraftfahrzeuges selbst erfolgt (vgl. OLG Köln, 3 U 49/18, juris, zur Frage, ob Be- und Entladevorgänge zum Betrieb im Sinne von § 7 StVG gehören).
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • AG Solingen, 19.06.2019 - 13 C 441/18
    Auszug aus LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 13 C 441/18, vom 19.06.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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