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LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arzthonoraranspruch - Verwirkung des Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 8 (Kurzinformation)
Verjährung des ärztlichen Honoraranspruchs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verspätete Arztrechnung - Patientin muss das Honorar trotzdem zahlen
- archive.org (Pressemitteilung)
Verjährungseinwand
Verfahrensgang
- AG München - 241 C 1000/01
- LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 311
- VersR 2004, 1009
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes
Vor diesem Hintergrund bestand für den Beklagten vom tatsächlichen Sachverhalt her und anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des LG München I vom 18.11.2002 (NJW-RR 2003, 311) zugrunde lag, keine Veranlassung, den Kläger zu einer Rechnungstellung innerhalb angemessener Frist aufzufordern. - AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08
Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und …
Kommt ein mit der Rechnungsstellung säumiger Arzt dieser Obliegenheit nicht alsbald nach, führt dies regelmäßig dazu, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruchs nach Treu und Glauben ( §§ 162 Abs. 1, 242 BGB ) so behandeln lassen muss, als sei die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt worden ( LG München vom 18.11.2002, Az. 9 S 12869/01 ).