Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.06.1992 - 9 S 1303/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8179
VGH Baden-Württemberg, 10.06.1992 - 9 S 1303/92 (https://dejure.org/1992,8179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1992 - 9 S 1303/92 (https://dejure.org/1992,8179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 9 S 1303/92 (https://dejure.org/1992,8179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kumulation von Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen; Berücksichtigung von außerschulischem Verhalten beim Erlaß von Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß vom Unterricht - Ausschluß vom Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1991 - 9 S 1523/91

    Abgrenzung zwischen der Bestimmung eines anderen Schulbezirks und dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1992 - 9 S 1303/92
    Außerschulisches Verhalten kann beim Erlaß von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen berücksichtigt werden, soweit es konkret feststellbar störend in den Schulbetrieb hineinwirkt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl Beschluß vom 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, BWVPr 1992, 42).

    Es kommt hinzu, daß sich das dem Antragsteller von der Klassenkonferenz zum Vorwurf gemachte Anschreiben der Telefonnummer einer Mitschülerin an einem Straßenbahnwartehäuschen und einem Stromkasten außerhalb des Schulgeländes abgespielt hat, ebenso wohl die beanstandete Äußerung gegenüber dem Mitschüler M. Die Reaktionsmöglichkeiten der Schule sind zwar nicht auf das Verhalten des Schülers im Bereich des Schulgebäudes und des Schulhofs beschränkt; vielmehr kommen, soweit ein außerschulisches Verhalten störend in den Schulbetrieb hineinwirkt, hieran anknüpfende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durchaus in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, BWVPr 1992, 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1990 - 9 S 2359/90

    Vollziehungsanordnung: Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1992 - 9 S 1303/92
    Hierzu war das Oberschulamt, das dem Antragsteller mit Bescheid vom 27.4.1992 zunächst das Bestehen der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs bestätigt und damit der Sache nach eine etwa bereits in der Zeitraumbestimmung im Ausgangsbescheid gesehene Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgesetzt hat (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO), bereits im Rahmen seiner nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO allgemein bis zur Beendigung des Widerspruchsverfahrens bestehenden Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtlich in der Lage; dies zeigt schon die Überlegung, daß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine Vorgaben für den Zeitpunkt der Vollzugsanordnung enthält (zum hier nicht angesprochenen Wegfall der Anordnungskompetenz der Widerspruchsbehörde mit Erlaß des Widerspruchsbescheids vgl. Senatsbeschluß vom 16.11.1990 - 9 S 2359/90 -, VBlBW 1991, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1998 - 19 E 391/98

    Gewalt auf dem Schulweg: Schule darf Entlassung androhen

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25. April 1996 - 19 B 246/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1992 - 9 S 1303/92 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. März 1993 - 2 B 10416/93 -, NVwZ-RR 1993, 480; VGH München, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239; Pöttgen-Jehkul-Zaun, ASchO-Kommentar, 16. Aufl., § 14 Rdn. 1; Margies-Knapp-Gampe-Rieger, ASchO-Kommentar, 3. Aufl., § 14 Rdn. 11; Margies-Roeser, SchVG-Kommentar, 2. Aufl., § 26 a Rdn. 19.
  • VG Würzburg, 21.06.2016 - W 2 S 16.554

    Ermessensfehlerhafte Schulentlassung kurz vor Schulabschluss

    Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet (Art. 86 Abs. 2 Nr. 8 BayEUG; hierzu VGH BW, B.v. 10.6.1992 - 9 S 1303/92 - BeckRS 1992, 10425; OVG Münster, B.v. 21.7.1998 - 19 E 391-98 - NWVBl. 1998, 492).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1996 - 9 S 637/96

    Unterrichtsausschluß eines Schülers

    Denn die neue Festlegung stellt nur eine Fixierung des (weiteren) Vollzugszeitraumes dar und läßt den Ausspruch der Jahrgangsstufenkonferenz, den Antragsteller für die Dauer von acht Unterrichtstagen auszuschließen, unberührt (vgl. Senatsbeschluß vom 10.6.1992 - 9 S 1303/92 -).

    Anders als das Verwaltungsgericht hält der Senat eine Halbierung des Auffangstreitwerts nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG für angemessen, da der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht auf die Schaffung eines irreversiblen Zustands zielt; die Vollziehung des Unterrichtsausschlusses könnte nämlich auch noch nach Eintritt der Bestandskraft bzw. Rechtskraft erfolgen (vgl. Senatsbeschluß vom 10.6.1992 - 9 S 1303/92 -).

  • VG Stuttgart, 14.11.2003 - 10 K 4593/02

    Schulausschluss bei Homepage im Internet mit beleidigenden und bedrohenden

    Soweit außerschulisches Verhalten störend in den Schulbetrieb hineinwirkt, kommen hieran anknüpfende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Betracht (vgl. hierzu VGH BW B.v. 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, BWVPr 1992, 42 f. und B.v. 10.6.1992 - 9 S 1303/92 -, zitiert nach juris).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führte hierzu in seiner Entscheidung vom 10.6.1992 (- 9 S 1303/92 -, zit. nach juris) aus, dass die Zulässigkeit einer Verhängung mehrerer der in § 90 Abs. 3 SchulG enumerativ aufgeführten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nebeneinander rechtlich nicht zweifelsfrei sei und verwies in diesem Zusammenhang auf  § 5 Abs. 3 LDO.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.1996 - 2 M 94/96

    Klassenfahrt; Klassenfahrtausschluß; Verwaltungsakt; Pädagogische Maßnahmen;

    Bei dieser Ordnungsmaßnahme handelt es sich um eine einschneidende Disziplinarmaßnahme, die nicht ausschließlich der inneren Ordnung des Schulbetriebes dient, sondern in die Freiheitssphäre des Schülers in rechtsrelevanter Weise eingreift (vgl. OVG Koblenz, Beschluß vom 04.03.1993, NVwZ-RR 1993, 480; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.12.1972 DVBl. 1973, 280; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.06.1992 - 9 S 1303/92; anderer Ansicht: VG Berlin, Beschluß vom 05.11.1984, SPE, 158).
  • VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10

    Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen

    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung bei Erlass des angefochtenen Bescheids wäre jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Anhörung des Antragstellers im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 LVwVfG geheilt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 02.03.2004 - 2 K 334/04 - mit Hinweis auf VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 10.06.1992 - 9 S 1303/92 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 19 B 246/96
    Auch Anlässe aus dem außerschulischen Bereich können aber Grundlage von Ordnungsmaßnahmen sein, wenn sie unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirken (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.6. 1992 9 S 1303/92 , Pöttgen/Jehkul/Esser/Zaun; Allgemeine Schulordnung, Kommentar, 15. Aufl. 1995, S. 96; Margies/Gampe/Knapp/Rieger, Allgemeine Schulordnung, Kommentar, 3. Aufl. 1995, § 14 Rdnr. 11; Margies/Roeser, Schulverwaltungsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 1985, § 26 a Rdnr. 19; Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, S. 387).
  • VG Stuttgart, 19.03.2002 - 10 K 875/02

    Sofortige Vollziehung eines Schulausschlusses

    Hierzu dürfte wohl auch die nach dem Stand des Verfahrens nunmehr mit dem Widerspruch des Antragstellers befasste Widerspruchsbehörde befugt sein (vgl. VG Karlsruhe, a.a.O.; VGH BW, B. v. 10.6.1992 - 9 S 1303/92 -).
  • VG Aachen, 18.01.1999 - 9 K 206/98
    (Vgl. für den Fall eines gewaltsamen Übergriffes auf einen Mitschüler an der Bushaltestelle vor der Schule: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Juli 1998 - 19 E 391/98 - , m.w. Nw.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1992 - 9 S 1303/92 - (Juris Dok.-Nr. 246265.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht