Rechtsprechung
LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und Versicherungsregress
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regressanspruch eines Haftpflichtversicherers wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers durch Verkehrsunfallflucht
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regressanspruch bei Verkehrsunfallflucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 10.06.2014 - 39 C 204/13
- LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird in den Fällen des § 142 Abs. 1 StGB das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch einen Verstoß gegen diese Norm in jedem Falle beeinträchtigt (BGH, zfs 2013, 91).Zwar lässt allein der Umstand, dass sich der Beklagte vorsätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, noch nicht den Schluss auf ein arglistiges Verhalten zu Lasten der Klägerin zu, denn einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 05.09.2013, 9 S 17/13; LG Duisburg, 7 S 104/12, juris, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH, zfs 2013, 91).
- LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Zwar lässt allein der Umstand, dass sich der Beklagte vorsätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, noch nicht den Schluss auf ein arglistiges Verhalten zu Lasten der Klägerin zu, denn einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 05.09.2013, 9 S 17/13; LG Duisburg, 7 S 104/12, juris, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH, zfs 2013, 91). - LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Bereits dies rechtfertigt die Annahme eines arglistigen Handelns (so auch LG Detmold, NJW-RR 2013, 602; LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Arglistig handelt der Versicherungsnehmer aber bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, NJW 1986, 1100). - LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12
Obliegenheitsverletzung; Verkehrsunfallflucht; Wartepflicht; Vorsatz; Arglist
Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14
Bereits dies rechtfertigt die Annahme eines arglistigen Handelns (so auch LG Detmold, NJW-RR 2013, 602; LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319).