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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99 (https://dejure.org/2000,17839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 (https://dejure.org/2000,17839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 (https://dejure.org/2000,17839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Niederlassung eines Arztes - ausgelagerte Praxisräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1775
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 4750/96

    Zahnärztekammer; Berufsordnung; Zweigpraxis; Erweiterung von Räumlichkeiten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
    Damit ist über den Einzugsbereich einer Arztpraxis und über die Abgrenzung räumlicher Einzugsbereiche verschiedener Arztpraxen nichts gesagt; die Bildung von Versorgungsbezirken im Kassenarztrecht lässt das ärztliche Berufsrecht unberührt (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 02.12.1998 - 13 A 4750/96 -, DVBl. 1999, 1056; so weit der Senat im Urteil vom 20.05.1969 a.a.O. eine abweichende Auffassung vertreten haben sollte, wird daran nicht festgehalten).

    Dies verlangt in sachlicher Hinsicht eine besondere Rechtfertigung ("so weit es die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung erfordert") und setzt in formeller Hinsicht eine Genehmigung der Beklagten voraus (vgl. dazu Senat, Urt. vom 20.05.1969 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 02.12.1998 a.a.O.).

    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muss es sich mithin in den Augen des Publikums organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 02.12.1998 a.a.O. (1057)).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
    Voraussetzung ist freilich nach dem Vorstehenden stets, dass der Erbringung der gesamten ärztlichen Behandlungsleistung am Ort der Niederlassung selbst ein sachlicher Grund medizinischer und/oder organisatorischer Art entgegensteht, etwa weil der Arzt bestimmte Einrichtungen (z.B. Großgeräte) in seinen eigentlichen Praxisräumen nicht unterbringen oder weil er bestimmte kostspielige Geräte oder bestimmte besondere Einrichtungen oder besonders ausgestattete Räume nur gemeinsam mit anderen Ärzten unterhalten kann (z.B. Laborgemeinschaft, OP-Gemeinschaft; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 13.11.1997 - 3 C 44.96 -, DVBl 1998, 532 = Buchholz 418.00 Nr. 98).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1969 - IV 239/68
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
    Es soll verhindert werden, dass der Arzt zum Pendler wird (Senat, Urt. vom 20.05.1969 - IV 239/68 -, ESVGH 20, 106 (108) = DÄ 1969, 2857).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1999 - 14 K 2303/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04. März 1999 - 14 K 2303/98 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten - Bezirksärztekammer Nordbaden - vom 04./05.03.1998 und den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 24.06./22.07.1998 aufzuheben und festzustellen, dass er zur Durchführung ambulanter Operationen in den Räumen der "Tagesklinik" Heilbronn, Allee 33, berechtigt sei, sowie die Beklagte zu verpflichten, ihm zu genehmigen, diese Räume mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen, das seinen Namen, seine Arztbezeichnung und den Hinweis "Behandlungsräume" ohne weiteren Zusatz enthält.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Es soll verhindert werden, dass der Arzt zum Pendler wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris).

    Nach herkömmlichem Verständnis widerspricht es diesem Verbot zwar nicht, wenn sich der Anästhesist zur Niederlassung des Operateurs begibt (vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 5. Aufl., § 17 Rn. 3; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 - offen gelassen für den Operateur), ob dies auch auf die aushilfsweise Übernahme von Tages-, Nacht- und Feiertagsdiensten übertragbar ist, erscheint aber eher fraglich (zu entsprechenden Bedenken vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 5. Aufl., § 17 Rn. 9).

    Zwar wird das Niederlassungsgebot vom HeilBKG Bad.-Württ. - anders als in § 20 Abs. 2 HeilBG Rheinl.-Pfalz - nicht eigens normiert, doch wird es in § 30 Abs. 3 Satz 2, § 31 Abs. 2 Nr. 5, § 40 Abs. 2 HeilBKG Bad.-Württ. im herkömmlichen Sinne erwähnt und damit als zulässig vorausgesetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Das grundsätzliche Gebot der Ausübung des ärztlichen Berufs an dem Ort der Niederlassung rechtfertigt schon der Zweck, im Interesse der Patienten sicherzustellen, dass der Arzt räumlich erreichbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

    Obwohl die Unterhaltung von ausgelagerten Praxisräumen nach § 18 Abs. 2 BO für sich genommen keiner Genehmigung bedarf (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2000, MedR 2000, 439, 441 - zu § 18 Abs. 2 BO der Landesärztekammer Baden-Württemberg), ist zumindest im Fall der genehmigungsbedürftigen LC-Dialyse die Frage, an welchem Ort Vertragsärzte Dialyseleistungen erbringen dürfen, Gegenstand der Genehmigung gemäß § 2 Satz 3 der Dialysevereinbarung durch die KÄV.

    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muß es sich in den Augen des Publikums jedoch organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 440; OVG Münster, Urteil vom 2. Dezember 1998, DVBl 1999, 1056, 1057).

    Ein weiterer Anwendungsfall ist der Einsatz medizinisch-technischer Großgeräte, die vielfach nicht in vertragsärztlichen Praxen untergebracht, sondern nur an anderen Standorten betrieben werden können (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 441).

    Das schließt es aus, Räumlichkeiten, in denen zumindest teilweise dasselbe Leistungsangebot wie in der eigentlichen Praxis zur Verfügung gestellt wird, als "ausgelagerte Praxisräume" zu bewerten (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 442).

  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

    Weniger die räumliche Entfernung als das äußere Erscheinungsbild einer einheitlichen organisatorischen Praxis sollte für ausgelagerte Praxisstätten maßgeblich sein (so VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16.5.2000 - 9 S 1445/99 - MedR 2000, 439, 441 zu §§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 2 Satz 1 MBO aF unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 2.12.1998 - 13 A 4750/96 - DVBl 1999, 1056) .

    bb) An der noch zur alten berufsrechtlichen Regelung getroffenen Auslegung (zu § 18 Abs. 2 MBO vgl VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16.5.2000 - 9 S 1445/99 - MedR 2000, 439; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 2.12.1998 - 13 A 4750/96 - DVBl 1999, 1056; dem noch folgend BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 RdNr 21) hält der Senat nicht mehr fest.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - L 11 KA 35/15

    Vertragsarztrecht; Vergütung für Laborleistungen; Ausgelagerte Praxisräume;

    Kann der Vertragsarzt aber wie vorliegend nicht allein über ihm fremde Laborräume und Gerätschaften verfügen und diese - anders als bei ambulanten Operationen (s.o.) - nicht uneingeschränkt, insbesondere nicht unter Ausschluss Dritter nutzen, so wird er nicht in eigenen, ausgelagerten Räumen tätig (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 - Senat, Urteil vom 15.01.2003 - L 11 KA 202/00 -); berufsrechtlich handelt es sich um die Ausübung des ärztlichen Berufs "im Umherziehen" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Sie gewährleistet eine weitgehende Präsenz mit Sprechstunden an einem Ort und stellt so im Interesse der Patienten/Tierhalter sicher, dass der Tier-/Arzt zu den üblichen Zeiten regelmäßig erreichbar ist (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 - DVBl 2000, 1775 ; BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R - NZS 2002, 443 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2015 - 1 L 17/15

    Durchführung tierärztlicher Leistungen unter Verwendung eines mobilen Fahrzeugs;

    Das spezifische Untersuchungsangebot spricht eher für "ausgelagerte Praxisräume", für die sachliche Gründe medizinischer und/oder organisatorischer Art reklamiert werden können, die einer Erbringung der gesamten ärztlichen Leistung am Ort der Niederlassung entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 -, juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R -, juris Rdnr. 21).

    Das angefochtene Urteil macht sich Feststellungen des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (a. a. O., Rdnr. 123) zu eigen, das sich seinerseits auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. Mai 2000 (- 9 S 1445/99 -, juris Rdnr. 21) stützt, auf welches auch das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Konzentration der Berufsausübung auf eine (tierärztliche) Praxis zur Stützung seines Rechtsstandpunktes - ebenso wie bereits auf das vorgenannte Urteil des BSG vom 12. September 2001 (a. a. O.) - Bezug nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 17.13 -, juris Rdnr. 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber des VÄndG bei der Anknüpfung an § 18 Abs. 2 MBO-Ä a.F. eine Rechtsprechung zu dieser Bestimmung vorgefunden hat, die für das Vorliegen einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten im Wege ausgelagerter Praxisräume verlangte, in den Augen des Publikums müsse es sich organisatorisch noch um eine einheitliche Praxis handeln (so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/9 - MedR 2000, 439 ; vgl. auch BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 - Rn. 21 m.w.N.).
  • SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04

    Berechtigung zur Erbringung von Heilmitteln als Leistung der gesetzlichen

    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muss es sich jedoch organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 440; OVG Münster, DVBl 1999, 1056, 1057).

    Zweck einer solchen Beschränkung ist es, im Interesse der Patienten und gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen, dass der Leistungserbringer stets erreichbar ist und nicht zum Pendler wird (ebenso der VGH Bad-Württ, Urteil vom 16. Mai 2000, DVBl 2000 1775 ff mwN für Humanmediziner).

  • LSG Sachsen, 19.05.2010 - L 1 KA 14/09

    Absetzung des Ansatzes von Wegepauschalen bei der Honorarberechnung für

    Bereits die vorhergehende Fassung des § 17 Abs. 1 MBO, nach der eine Bindung an die "Niederlassung in eigener Praxis" bestanden hatte, ist dahingehend verstanden worden, dass die ambulante ärztliche Tätigkeit nicht nur allgemein ortsgebunden sein muss, sondern sie grundsätzlich nur an einem Ort ausgeübt werden darf, worunter die konkrete Praxisanschrift gemeint ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 - MedR 2000, 439, 441).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 13 A 5128/00
    Bei den Räumlichkeiten in der G. Straße in D. , auf die die streitgegenständlichen Schilder hinweisen sollen, handelt es sich, wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, um "ausgelagerte Praxisräume" und nicht um eine - durch die Abhaltung von dortigen Sprechstunden gekennzeichnete - Zweigpraxis; vgl. zu den Begriffen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 -, MedR 2000, 440; VG Karlsruhe, Urteil vom 4. März 1999 - 14 K 2303/98 -, MedR 1999, 329; OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 1998 - 13 A 4750/96 -, DVBl. 1999, 1056.
  • KG, 12.11.2002 - 5 U 325/01

    Zweigstellenverbot für Ärzte bei Schönheitsoperationen; Residenzpflicht von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 111/15
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2001 - L 5 KA 3075/00
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