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   LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09   

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https://dejure.org/2010,24111
LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09 (https://dejure.org/2010,24111)
LG München I, Entscheidung vom 24.02.2010 - 9 S 16724/09 (https://dejure.org/2010,24111)
LG München I, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 9 S 16724/09 (https://dejure.org/2010,24111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfolgung mehrerer presserechtlicher Ansprüche gegen eine Berichterstattung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09
    Nach dem Grundgedanken der Anrechnungsvorschrift ist entscheidend, dass die vom RA geleistete Vorarbeit in einem anschließenden Gerichtsverfahren verwertet wird (BGH v. 22.1.08, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323).
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09
    Jedoch teilt die Kammer die auch vom BGH vertretene Auffassung, dass es sich bei § 15a RVG lediglich um eine gesetzgeberische Klarstellung handelt und es daher unbedenklich ist, die Vorschrift auch auf noch nicht abschließend entschiedene Altfälle wie den vorliegenden anzuwenden (so BGH vom 2.9.09, II ZB 35/07; zweifelnd hingegen BGH vom 29.09.2009, X ZB 1/09).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09
    Jedoch teilt die Kammer die auch vom BGH vertretene Auffassung, dass es sich bei § 15a RVG lediglich um eine gesetzgeberische Klarstellung handelt und es daher unbedenklich ist, die Vorschrift auch auf noch nicht abschließend entschiedene Altfälle wie den vorliegenden anzuwenden (so BGH vom 2.9.09, II ZB 35/07; zweifelnd hingegen BGH vom 29.09.2009, X ZB 1/09).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG München I, 24.02.2010 - 9 S 16724/09
    Der innere Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des erstrebten Erfolgs zusammengehören (so ausführlich BGH vom 26.05.2009, VI ZR 174/08).
  • SG Berlin, 22.03.2017 - S 204 AS 2252/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Zutreffend führt das Landgericht München im Urteil vom 24. Februar 2010, Az. 9 S 16724/09, Rn. 110 ff., juris, aus: "Solange der Klägervertreter dem Kläger seinen Vergütungsanspruch noch nicht in Rechnung gestellt hat, kann der Kläger jedoch nicht unmittelbar auf Zahlung klagen; er hat solange vielmehr lediglich einen Freistellungsanspruch.

    Denn dort war die Rechnungslegung gegenüber dem Anspruchsgegner, explizit aber nicht gegenüber dem Mandanten erfolgt (a. a. O., Rn. 4), und das Landgericht München als Vorinstanz (a. a. O.) hatte aus genau diesem Grund den Zahlungsanspruch ausdrücklich abgelehnt (daher erfolgte auch die Revisionszulassung aufgrund der "Frage, ob § 10 I RVG Klagen, die unmittelbar auf Zahlung gerichtet sind, verbietet", LG München, Urteil vom 24. Februar 2010, Az. 9 S 16724/09, Rn. 117, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - L 10 AS 717/17

    Isolierte Anfechtungsklage; Anspruch auf nebenbestimmungsfreie

    Erst dann, wenn die Rechnungslegung durch den Rechtsanwalt erfolge, manifestierte sich der Schaden im Vermögen des Mandanten (Hinweis auf Landgericht München, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 S 16724/09, juris RdNr 110ff, die der BGH in seinem Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10, juris RdNr 18, bestätigt habe).
  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 798/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignete Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Die fehlende Zahlungspflicht der Klägerin bzw. der bei ihr (noch) nicht eingetretene Schaden muss vielmehr auch der Beklagten dergestalt zugute kommen, dass die Klägerin von ihr lediglich Freistellung von der Anwaltsvergütung, nicht jedoch unmittelbar Zahlung verlangen kann (vgl. OLG München, NZV 2007/211f.; LG München, Urteil vom 24.02.2010 - 9 S 16724/09, Beck online, nachfolgend BGH NJW 2011, 2509).
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