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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09   

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https://dejure.org/2010,2891
VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09 (https://dejure.org/2010,2891)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2010 - 9 S 171/09 (https://dejure.org/2010,2891)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2010 - 9 S 171/09 (https://dejure.org/2010,2891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit Rückständen aus der Behandlung mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer lebensmittelrechtlichen Rückrufanordnung bei fehlender Gesundheitsgefährdung; Berücksichtigung eines zulässigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Drittländern i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; LFGB § 9 Abs. 1 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer lebensmittelrechtlichen Rückrufanordnung bei fehlender Gesundheitsgefährdung; Berücksichtigung eines zulässigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Drittländern i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 804
  • VBlBW 2010, 314
  • DVBl 2010, 735
  • DÖV 2010, 528
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 9 CS 08.3300

    Lebensmittelrecht - zur Rücknahme eines Bedarfsgegenstandes nach § 39 Abs 2 S 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    In der Literatur werden Rücknahme und Rückruf bei Fehlen einer Gesundheitsgefährdung daher teils bereits als generell unverhältnismäßige Maßnahmen erachtet (vgl. etwa Weh-lau, LFGB-Kommentar, 2010, § 39 Rn. 67 m.w.N.), während in der Rechtsprechung entsprechende Maßnahmen auch im Interesse des Verbraucherschutzes für zulässig gehalten worden sind (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 25.05.2009 - 9 CS 08.3300 - OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2008 - 13 B 1022/08 -, ZLR 2008, 738).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    Nikotin ist damit jedenfalls ein Stoff, der für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel bestimmt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 3 C 2/86 -, BVerwGE 77, 102 [120] für die Vorgängervorschrift des § 14 LMBG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2007 - 4 S 1379/04

    Zur Einfuhr, Inverkehrbringen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    Nach § 6a Abs. 1 Satz 1 PflanzenschutzG dürfen Pflanzenschutzmittel jedoch nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.01.2007 - 4 S 1379/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08

    Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    In der Literatur werden Rücknahme und Rückruf bei Fehlen einer Gesundheitsgefährdung daher teils bereits als generell unverhältnismäßige Maßnahmen erachtet (vgl. etwa Weh-lau, LFGB-Kommentar, 2010, § 39 Rn. 67 m.w.N.), während in der Rechtsprechung entsprechende Maßnahmen auch im Interesse des Verbraucherschutzes für zulässig gehalten worden sind (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 25.05.2009 - 9 CS 08.3300 - OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2008 - 13 B 1022/08 -, ZLR 2008, 738).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    Ein Absehen von hoheitlichen Aufklärungs- oder Verhütungsmaßnahmen nach § 39 Abs. 2 LFGB kann deshalb nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Einzelfallumstände in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 268/01

    Eindeutigkeit des Rechtsmittelziels trotz fehlenden Sachantrags; Außenbereich:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09
    Den Zulassungsanforderungen ist indes auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich das Ziel der Berufung aber dem Vortrag des Berufungsklägers eindeutig und ohne Zweifel entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2006 - 1 B 13/06 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 268/01 -, VBlBW 2002, 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Weder in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen noch die Rechtsfolgen weisen die Bestimmungen relevante Unterschiede auf: Beide setzen die Feststellung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften voraus und verpflichten die Behörde ("trifft die zuständige Behörde" bzw. "trifft sie") zu notwendigen bzw. erforderlichen Maßnahmen (kein Entschließungsermessen; zu Art. 54 der Verordnung (EG) 882/2004 vgl. VG Hannover, Urteil vom 27.06.2012 - 9 A 50/12 -, Juris, zu § 39 Abs. 2 LFGB vgl. Senatsurteil vom 02.03.2010 - 9 S 171/09 -, VBlBW 2010, 314, sowie Senatsbeschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186; Wehlau, a.a.O., § 39 Rn. 40; Zipfel/Rathke, a.a.O., Stand: November 2012, C 102 § 39 Rn. 17 f.).

    Angesichts der Parallelität beider Normen ist nicht erkennbar, weshalb diese vom Senat zu § 39 Abs. 2 LFGB vertretene Auffassung (vgl. Senatsurteil vom 02.03.2010, a.a.O.; Wehlau, a.a.O., § 39 Rn. 40) nicht auch für die unionsrechtliche Rechtsgrundlage zu gelten hätte.

    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass der Behörde im vorliegenden Fall ein Auswahlermessen eingeräumt war (vgl. ebenfalls bereits oben sowie Senatsurteil vom 02.03.2010, a.a.O., zu § 39 Abs. 2 LFGB).

  • BVerwG, 14.09.2023 - 3 C 11.22

    Verkehrsverbote für sächsische Weine waren rechtswidrig

    (6) Die weitere Annahme des Berufungsgerichts, § 9 Abs. 1 Satz 2 LFGB gelte nur für importierte Waren (UA Rn. 57 im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 2. März 2010 - 9 S 171/09 - NVwZ-RR 2010, 804 ), geht ebenfalls fehl.
  • BVerwG, 14.09.2023 - 3 C 12.22

    Verkehrsverbote für sächsische Weine waren rechtswidrig

    (6) Die weitere Annahme des Berufungsgerichts, § 9 Abs. 1 Satz 2 LFGB gelte nur für importierte Waren (UA Rn. 59 im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 2. März 2010 - 9 S 171/09 - NVwZ-RR 2010, 804 ), geht ebenfalls fehl.
  • OVG Sachsen, 27.01.2022 - 3 A 1196/19

    Abdrift; Anscheinsbeweis; Dimethoat; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Für die in Deutschland und unter Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften hergestellten Produkte findet die Ausnahmevorschrift dagegen keine Anwendung (vgl. VGH BW, Urt. v. 2. März 2010 - 9 S 171/09 -, juris Rn. 42-43).
  • OLG München, 16.07.2014 - 20 U 4218/13

    Ansprüche des Käufers wegen Lieferung mangelhaften Hopfens

    Die bloße Einhaltung von Grenzwerten für einzelne Wirkstoffe genügt insofern für einen ausreichenden Gesundheitsschutz nicht" (VGH Mannheim, Urt. v. 2.3.2010, Az. 9 S 171/09, Anlage K 23 S. 7 f.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2013 - 13 ME 132/13

    Vorliegen lebensmittelrechtlicher Befugnisse gegenüber einem

    Erhöhte Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie sie bei Fehlen einer Gesundheitsgefährdung für Rückrufaktionen statuiert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2010 - 9 S 171/09 -, juris Rdnr. 49), sind hier nicht einschlägig, da es zum einen nicht um einen Rückruf gegenüber Endverbrauchern geht und zum anderen neben den anzunehmenden lebensmittelrechtlichen Verstößen des Lieferanten der Antragstellerin hinsichtlich seiner Dokumentationspflichten gerade auch Gesundheitsgefahren in Rede stehen.
  • VG München, 03.02.2022 - M 26a S 21.6633

    Lebensmittelrecht, Ethylenoxid, 2-Chlorethanol, Untersagung des

    Dabei sei von der Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere dann, wenn der Lebensmittelunternehmer den Vorfall nicht schuldhaft herbeigeführt und nach Bekanntwerden umgehend reagiert habe und anderenfalls einen schwerwiegenden Imageschaden zu befürchten hätte, die Rücknahme oder ein Rückruf nicht veranlasst sei (BVerwG, B.v. 24.08.2020 - 3 B 41/10; VGH Baden-Württemberg, U.v. 2.3.2020 - 9 S 171/09).
  • OVG Hamburg, 31.08.2022 - 3 Bs 75/22

    Begriff des Pestizidrückstandes in EGV 396/2005 Art 3 Abs 2 Buchst c; Verwendung

    Diese Definition ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Verordnung (EWG) Nr. 315/93, die das gemeinschaftliche Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt, einschränkend dahingehend zu verstehen, dass ein Pestizidrückstand nur aus der absichtlichen Verwendung eines Pestizids im Hinblick auf das Lebens- oder Futtermittel resultiert (Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 182. EL Nov. 2021, LFGB, § 9 Rn. 11, Eggers, ZLR 2009, 549.; Michalski/Herrmann/Solecki, Bundesgesundheitsblatt 2017, 768; in diese Richtung tendierend VGH Mannheim, Urt. v. 2.3.2010, 9 S 171/09, StoffR 2010, 136, juris Rn. 26).
  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RN 5 K 10.15

    Kostenbescheid im Lebensmittelrecht; gentechnisch veränderter Leinsamen;

    Zwar ist in den Fällen einer Rücknahme oder eines Rückrufs bei Fehlen einer Gesundheitsgefährdung im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von einer eher restriktiven Sichtweise auszugehen (so jedenfalls VGH Baden-Württemberg, 2.3.2009, 9 S 171/09 - juris).
  • VG Regensburg, 04.11.2010 - RN 5 K 09.2085

    Kostenbescheid im Lebensmittelrecht; gentechnisch veränderte Leinsaat; Rücknahme

    Zwar ist in den Fällen einer Rücknahme oder eines Rückrufs bei Fehlen einer Gesundheitsgefährdung im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von einer eher restriktiven Sichtweise auszugehen (so jedenfalls VGH Baden-Württemberg, 2.3.2009, 9 S 171/09 - juris).
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