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   VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18   

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VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18 (https://dejure.org/2018,31018)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.2018 - 9 S 1896/18 (https://dejure.org/2018,31018)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 2018 - 9 S 1896/18 (https://dejure.org/2018,31018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulwegsituatuion als ein Auswahlkriterium für die Aufnahme von Schülern an einer Schule bei mehr Schüleranmeldungen als die Aufnahmekapazität der Schule; Prüfung einer Verletzung des Willkürverbots

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO
    Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen; zulässige Auswahlkriterien

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme; Schule; Schulart; Gemeinschaftsschule; Schüler; Anmeldungen; Kapazität; Auswahlentscheidung; Ermessen; Ermessensfehler; Kriterium; Schulweg; Bestimmtheit; Funktionsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Schulwegsituatuion als ein Auswahlkriterium für die Aufnahme von Schülern an einer Schule bei mehr Schüleranmeldungen als die Aufnahmekapazität der Schule; Prüfung einer Verletzung des Willkürverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Aufnahme und Schulweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2019, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet diese Vorschrift einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule (vgl. Beschlüsse vom 15.09.1999 - 9 S 2178/99 -, NVwZ-RR 2000, 162, und vom 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, NVwZ-RR 2010, 106).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine der weiterführenden sog. Wahlschulen (z.B. Gymnasium, Realschule, Gemeinschaftsschule) ist zu beachten, dass bei diesen Schulbezirke (vgl. § 25 SchG) gesetzlich nicht vorgesehen sind und deshalb im Grundsatz das Recht auf freie Wahl der schulischen Ausbildungsstätte besteht (vgl. Ulbrich, a.a.O., § 25 Rn. 1; Ebert, a.a.O., § 88 Rn. 5; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., Anm. 4.5; vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.).

    Der Senat hält es zwar im Grundsatz nicht für ausgeschlossen, im Falle begrenzter Aufnahmekapazität die Schulwegsituation als rechtlich zulässiges Auswahlkriterium bei der Aufnahmeentscheidung anzusehen (vgl. Ebert, in: Ebert u.a., a.a.O., § 88 Rn. 8; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm. 4.5 m.w.N.; Rux, a.a.O., Rn. 813, 818, auch zu möglichen Differenzierungen; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.).

    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).

    Wegen der weitgehenden Vorwegnahme der Hauptsache ist der Auffangwert im vorliegenden Eilverfahren nicht zu halbieren (vgl. Senatsbeschluss vom 15.09.1999, a. a. O., und vom 10.09.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 9 S 2178/99

    Zuweisung in eine andere Schule desselben Schultyps - Zumutbarkeit - Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet diese Vorschrift einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule (vgl. Beschlüsse vom 15.09.1999 - 9 S 2178/99 -, NVwZ-RR 2000, 162, und vom 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, NVwZ-RR 2010, 106).

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragstellerin mit ihrem Hauptantrag begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne der Antragstellerin erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris, vom 15.09.1999, a.a.O., und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).

    Wegen der weitgehenden Vorwegnahme der Hauptsache ist der Auffangwert im vorliegenden Eilverfahren nicht zu halbieren (vgl. Senatsbeschluss vom 15.09.1999, a. a. O., und vom 10.09.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragstellerin mit ihrem Hauptantrag begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne der Antragstellerin erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris, vom 15.09.1999, a.a.O., und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).

    Zwar verleihen auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht des Schülers auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bzw. sein Recht aus Art. 11 Abs. 1 LV auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und das vom Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasste Recht auf freie Wahl des von dem Kind einzuschlagenden Bildungswegs keinen Anspruch auf Aufnahme in eine konkret gewünschte Schule (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragstellerin mit ihrem Hauptantrag begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne der Antragstellerin erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris, vom 15.09.1999, a.a.O., und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).

    Allerdings ist mit der Ablehnung des Aufnahmeantrags der Antragstellerin eine Beeinträchtigung dieser grundrechtlichen Positionen verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 05.12.2017, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83 -, juris; siehe auch Ebert, in: Haug [Hrsg.], Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 21; ders., in: Ebert u.a., Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 Rn. 5a; Ulbrich, in: Ebert u.a., a.a.O., § 25 Rn. 1; Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand: April 2017, § 25 Anm. 1).

  • BVerfG, 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83

    Grenzziehung - Elternrecht - Schulaufsichtsrechtliche Gestaltungsbefugnis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Allerdings ist mit der Ablehnung des Aufnahmeantrags der Antragstellerin eine Beeinträchtigung dieser grundrechtlichen Positionen verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 05.12.2017, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83 -, juris; siehe auch Ebert, in: Haug [Hrsg.], Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 21; ders., in: Ebert u.a., Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 Rn. 5a; Ulbrich, in: Ebert u.a., a.a.O., § 25 Rn. 1; Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand: April 2017, § 25 Anm. 1).
  • OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90

    Gesamtschule; Zugangsregelungen; Aufnahme von Schülern; Zugangsanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).
  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - 2 B 158/11

    Aufnahme in ein Gymnasium, Kapazität, Entscheidung des Schulleiters, Dauer des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13

    Zur vorrangigen Aufnahme von sog. Geschwisterkindern an eine weiterführende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Vielmehr schließen sie grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2016 - 19 B 1066/16 -, m.w.N., juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 B 190/16 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2013 - 3 M 268/13 -, juris; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018 Rn. 771 f.; Füssel, in: Avenarius, Schulrecht, 10. Aufl. 2010, S. 387 Nr. 18.221).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13

    Oberschule, Aufnahme in die -; einstweilige Anordnung; Gymnasium;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).
  • VGH Hessen, 25.10.2013 - 7 B 1889/13

    Aufnahme in eine bestimmte Schule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18
    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).
  • VG Stuttgart, 08.07.2014 - 12 K 2397/14

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14

    Integrierte Sekundarschule; Aufnahmeverfahren Jahrgangsstufe 7;

  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 2 B 190/16

    Wunschschule; weiterführende Schulen; Funktionsfähigkeit; Anspruch auf Aufnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 19 B 1066/16

    Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung im Schulaufnahmeverfahren zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 19 A 2303/17

    Rechtswidrige Bevorzugung ortsansässiger Schüler - Gesamtschule Heiligenhaus muss

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2018 - OVG 3 S 86.18 -, juris, Rn. 16, m. w. N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. September 2018 - 9 S 1896/18 -, juris, Rn. 22.
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass etwa die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob in Fällen einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung ein Anspruch auf überkapazitäre Zuweisung an die gewünschte Schule bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit besteht (für einen Anspruch: OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 B 52/90 -, juris [nur Leitsatz]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 680 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. September 2018 - 9 S 1896/18 -, juris, Rn. 22; vgl. auch Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 821 ff.; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -, juris, Rn. 18 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 30), bereits höchstrichterlich entschieden ist.
  • VG München, 02.08.2023 - M 3 E 23.3514

    Erfolgloser Eilantrag auf Schulplatzvergabe für ein bestimmtes Gymnasium

    Allerdings schließen die beschriebenen Grundrechte grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (VGH Mannheim, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 30.11.2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 9 ff.).

    Hieraus ergibt sich unmittelbar, dass diese Faktoren realitätsnah zu ermitteln sind (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 14 ff., 17 ff.).

  • VG München, 21.07.2023 - M 3 E 23.2777

    Anwendung des Auswahlkriteriums "Schulweg zum GMN"

    Allerdings schließen die beschriebenen Grundrechte grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (VGH Mannheim, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 30.11.2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 9 ff.).

    Hieraus ergibt sich unmittelbar, dass diese Faktoren realitätsnah zu ermitteln sind (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 14 ff., 17 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2022 - 9 S 803/22

    Ablehnung der Verlängerung einer Treuhandbestellung für einen verstorbenen

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie der Antragsteller begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.09.2018 - 9 S 1896/18 -, VBlBW 2019, 74, und vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris).
  • VG Hamburg, 12.11.2019 - 2 E 5101/19

    Zur vorzeitigen Zulassung zu einer beruflichen Abschlussprüfung

    Ragen die Begriffe in den Ermessensbereich hinein, steuern sie die Ermessensbetätigung und bestimmen zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung (VGH Mannheim, Beschl. v. 5.9.2018, 9 S 1896/18, juris Rn. 8).
  • VG München, 12.09.2023 - M 3 E 23.4188

    Aufnahme in Realschule

    Allerdings schließen die beschriebenen Grundrechte grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (VGH Mannheim, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 30.11.2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 9 ff.).
  • VG München, 19.10.2023 - M 3 E 23.4444

    Aufnahme in eine bestimmte Realschule in der Jahrgangsstufe 6, Kapazität,

    Allerdings schließen diese Grundrechte grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (VGH Mannheim, B.v. 5.9.2018 - 9 S 1896/18 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 30.11.2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 9 ff.).
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