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   VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 9 S 1937/10   

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https://dejure.org/2010,9288
VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 9 S 1937/10 (https://dejure.org/2010,9288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2010 - 9 S 1937/10 (https://dejure.org/2010,9288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 9 S 1937/10 (https://dejure.org/2010,9288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug eines Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes und das öffentliche Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 58
  • DVBl 2011, 58 DÖV 2011, 84 (Ls.)
  • DÖV 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 9 S 1937/10
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung dagegen nicht tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -).

    Damit wird aber unmittelbar aus dem Tatbestand eines Widerrufsgrundes auf die besondere Dringlichkeit geschlossen, was weder der Struktur des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -).

  • VG Halle, 06.10.2023 - 7 B 210/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuellen

    Denn das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des VGH Mannheim (Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 9 S 1937/10 - juris) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - juris) an, wonach selbst die mit einer nach summarischer Prüfung zu bejahenden offensichtlichen Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verfügung verbundene hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, nicht ausreicht, um ein besonderes Vollzugsinteresse zu begründen.

    Der hier erfolgte Verweis oder die Wiederholung der Gesetzesbegründung macht jedoch nur das Erlassinteresse offenbar, nicht jedoch das, nach der Rechtsprechung des VGH Mannheims darüber hinaus erforderliche Vollzugsinteresse (Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 9 S 1937/10 - a.a.O.).

  • VG Freiburg, 17.12.2020 - 7 K 3936/20

    Weil am Rhein: "Querdenken"-Demonstration darf nicht stattfinden

    Vor dem Hintergrund der hohen Gefahr (vgl. oben) besteht auch das erforderliche besondere Vollzugsinteresse (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.2010 - 9 S 1937/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei

    Nur diese Eilbedürftigkeit ist in der Lage, die Durchbrechung des vom Gesetzgeber als Regelfall vorgesehenen Suspensiveffekts zu rechtfertigen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 12.10.2010 - 9 S 1937/10 -, juris).
  • VG Aachen, 03.01.2011 - 1 L 502/10

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Zuweisung

    7 vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13. März 1997 - 13 S 1132/96 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, juris Rn. 2 ff.; siehe auch VGH Bad-Württ., Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 9 S 1937/10 -, juris Rn. 2.
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