Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 05.01.2011

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 26.04.2012 - 9 S 205/10   

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https://dejure.org/2012,9719
LG Wuppertal, 26.04.2012 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2012,9719)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.04.2012 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2012,9719)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26. April 2012 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2012,9719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer telefonischen Bestellung von 4.200 l Heizöl nach dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312d Abs. 1, 355 BGB

  • kanzlei.biz

    Widerruf bei telefonischer Heizölbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d Abs. 1; BGB § 355
    Widerruf einer telefonischen Bestellung von 4.200 l Heizöl nach dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312d Abs. 1 , 355 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei telefonischer Heizöl-Bestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Bestellung von Heizöl zu einem Festpreis ist das Widerrufsrecht des Kunden nicht ausgeschlossen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht gilt auch bei telefonischer Heizöl-Bestellung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei telefonischer Heizöl-Bestellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei telefonischer Bestellung von Heizöl gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB - Kaufpreis des Heizöls unterliegt keiner Preisschwankung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Duisburg, 22.05.2007 - 6 O 408/06

    Bei einem Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Heizöl steht dem Verbraucher

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.04.2012 - 9 S 205/10
    Die hierzu vertretene Ansicht, bei der Bestellung von Heizöl sei das Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da die Lieferung Waren zum Gegenstand habe, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (so das LG Duisburg , MMR 2008, 356), überzeugt nicht.
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 249/14

    Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Heizöl: Widerrufsrecht des Verbrauchers

    Unterliege der mit dem Verbraucher vereinbarte Preis keinen Schwankungen, fehle es an dem notwendigen aleatorischen Charakter des Geschäfts (LG Wuppertal, Urteil vom 26. April 2012 - 9 S 205/10, juris Rn. 9).
  • LG Bonn, 31.07.2014 - 6 S 54/14

    Widerrufsrecht bei online bestelltem Heizöl

    Die Argumentation des Landgerichts Wuppertal (Urteil vom 26.04.2012 - 9 S 205/10), das die Anwendbarkeit von § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB auf den Fall einer Heizöllieferung abgelehnt hat, vermag die Kammer hingegen nicht zu überzeugen.
  • AG Euskirchen, 21.02.2014 - 23 C 82/13

    Anwendbarkeit des Widerrufsrechts auf Verträge über Heizöl durch Bestellung im

    a) Nach wohl herrschender Meinung ist § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB auf Verträge über Heizöl nicht anwendbar (LG Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012, Az. 9 S 205/10, zit. nach juris, Rz. 9; Wendehorst in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 132 d Rz. 46; Schmidt in Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2011, § 312 d Rz. 57).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24448
LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2011,24448)
LG Köln, Entscheidung vom 05.01.2011 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2011,24448)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 9 S 205/10 (https://dejure.org/2011,24448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Eine nicht klar und verständlich formulierte Preisänderungsklausel i.R.e. Erdgas-Lieferungsvertrages ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam; Wirksamkeit einer nicht klar und verständlich formulierten Preisänderungsklausel i.R.e. Erdgas-Lieferungsvertrages gem. § 307 Abs. 1 BGB; ...

  • rechtsportal.de

    Eine nicht klar und verständlich formulierte Preisänderungsklausel i.R.e. Erdgas-Lieferungsvertrages ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam; Wirksamkeit einer nicht klar und verständlich formulierten Preisänderungsklausel i.R.e. Erdgas-Lieferungsvertrages gem. § 307 Abs. 1 BGB; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08

    Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung;

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10
    Demzufolge verbleibt es bei dem Grundsatz, dass bloßem Schweigen auch bei Begleichung einer Rechnung kein darüber hinausgehender Erklärungswert zukommt (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 29.05.2009 - 19 U 52/08).

    Die Kammer teilt insoweit ebenfalls die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 29.05.2009 - 19 U 52/08, Rn. 80, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.01.2010 - 19 U 143/09, Rn. 72 ff., zitiert nach juris), wonach es bereits an einem Ursachenzusammenhang zwischen dem Empfang der rechtsgrundlosen Leistung und einem Vermögensverlust bei der Beklagten fehlt.

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10
    Den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 14.07.2010 (Az. VIII ZR 246/08, insbes. Rn. 57 ff., zitiert nach juris), wonach bei einer einseitigen Preiserhöhung eines Gasversorgungsunternehmens aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel die vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden nach Übersendung einer auf der Preiserhöhung basierenden Jahresabrechnung nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis angesehen werden kann, schließt sich die Kammer an.
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10
    a) Das in Punkt 2 des Sondervertrages aus dem Jahr 1984 niedergelegte vertragliche Preisänderungsrecht ist - was die Beklagte nicht in Abrede stellt - gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil die Klausel hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und sie die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10
    Auch wenn man davon ausgeht, dass sich eine Bereicherung mindern kann, wenn und soweit der gutgläubig Bereicherte im Vertrauen auf die Beständigkeit des Erwerbs Aufwendungen tätigt, die mit dem Bereicherungsvorgang in adäquatem Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1996 - III ZR 245/94; Lorenz, in: Staudinger, BGB, 2007, § 818 Rn. 38), ergibt sich vorliegend nichts anderes.
  • OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 205/10
    Die Kammer teilt insoweit ebenfalls die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 29.05.2009 - 19 U 52/08, Rn. 80, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.01.2010 - 19 U 143/09, Rn. 72 ff., zitiert nach juris), wonach es bereits an einem Ursachenzusammenhang zwischen dem Empfang der rechtsgrundlosen Leistung und einem Vermögensverlust bei der Beklagten fehlt.
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