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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07 (https://dejure.org/2007,16800)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 9 S 22.07 (https://dejure.org/2007,16800)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 9 S 22.07 (https://dejure.org/2007,16800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids; Begriff der Anlage in § 8 Abs. 2 S. 1 des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG,BB); Prüfungsmaßstab des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bei Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146; ; KAG Bbg § 8; ; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; ; BbgStrG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 422 (Ls.)
  • NJ 2008, 134
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Offenbleiben kann, ob auch bei Anwendung des erschließungsbeitragsrechtlichen (= engen) Anlagenbegriffs von zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen i.S. von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB eine solche Betrachtungsweise zulässig wäre (vgl. zur - angeblichen - Abhängigkeit der bei der Aufwandsverteilung einzubeziehenden Grundstücke vom gewählten Anlagenbegriff OVG NW, Urteile vom 15. März 1989 - 2 A 962/86 -, NVwZ-RR 1989, 578, und 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NVwZ-RR 1991, 664, juris, und zur Gegenmeinung, Driehaus, KAG, Stand: März 2007, § 8 RNr. 92 b).

    Dem Satzungsgeber stehe allerdings frei, an Stelle dieses Anlagebegriffs auch den (engen) erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff der zum Anbau bestimmten Straße zu wählen, weil der Anlagenbegriff des § 8 KAG NW zugleich offen sei; wegen des dem Satzungsgeber insoweit zustehenden Regelungsermessens müsse dieser in der Satzung bestimmen, welcher Anlagebegriff gelten solle, da dies zur Bestimmung des Beitragstatbestandes erforderlich sei (vgl. das vorzitierte Urteil des OVG NW vom 17. Mai 1990, a.a.O., ferner Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03, NVwZ-RR 2006, 63, juris, sowie die eingehende Darstellung des - vom Verfasser allerdings nicht geteilten - Verständnisses des OVG NW zum Anlagenbegriff bei Driehaus, a.a.O., RNr. 92 - 95a).

    Eine andere Frage ist, ob der Rechtsprechung zu § 8 KAG NW für die hier einschlägige Vorschrift des § 8 KAG auch insoweit gefolgt werden kann, dass anstelle des weiten Anlagebegriffs satzungsmäßig auch der enge Anlagenbegriff gewählt werden kann und der Anlagebegriff des § 8 KAG in der Weise offen ist, dass er seine satzungsmäßige Regelung erfordere (vgl. zum etwaigen Regelungsspielraum des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NW OVG NW, Urteil vom 17. Mai 1990, a.a.O.; zum Verzicht auf die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in das Verteilungsgebiet unter dem Gesichtspunkt der Typisierung OVG NW, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 15 B 550/95 - ; vgl. auch Becker in Becker pp., KAG Bbg, § 8 RNr. 68 ff. zur etwaigen Rechtfertigung eines "offenen" Anlagenbegriffs unter Würdigung der Gegenmeinung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Das vom Antragsteller herangezogene Urteil des OVG Koblenz vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06 - kann dagegen schon deshalb nicht für eine andere Bewertung angeführt werden, weil sich die Gesetzeslage des § 10 KAG Rheinland Pfalz (vgl. dazu Driehaus, a.a.O., § 8 RNr. 96 a, 396 b) nicht mit der des § 8 KAG deckt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1997 - 15 A 529/95

    Vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit; Wohnwege; Straßenbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Bei § 8 KAG kommt es - jedenfalls bezogen auf den weiten Anlagebegriff - nicht notwendig stets auf ein Hinwegdenken der anderweitigen Erschließung, sondern darauf an, ob in der Realität ein zusätzlicher Nutzungsvorteil gewährt wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 14. Nov. 1997 - 15 A 529/95 - zu Wohnwegen, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht bei der Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (zunächst) nur - vorbehaltlich einer sich etwa anschließenden weitergehenden Prüfung auf einer zweiten Stufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - u. vom 1. Januar 2006 - OVG 9 S 92.05 -, Juris) - die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts dargelegten Gründe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1995 - 15 B 550/95

    Unbebaute Außenbereichsgrundstücke; Rückwirkender Erlaß einer Satzungsregelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Eine andere Frage ist, ob der Rechtsprechung zu § 8 KAG NW für die hier einschlägige Vorschrift des § 8 KAG auch insoweit gefolgt werden kann, dass anstelle des weiten Anlagebegriffs satzungsmäßig auch der enge Anlagenbegriff gewählt werden kann und der Anlagebegriff des § 8 KAG in der Weise offen ist, dass er seine satzungsmäßige Regelung erfordere (vgl. zum etwaigen Regelungsspielraum des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NW OVG NW, Urteil vom 17. Mai 1990, a.a.O.; zum Verzicht auf die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in das Verteilungsgebiet unter dem Gesichtspunkt der Typisierung OVG NW, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 15 B 550/95 - ; vgl. auch Becker in Becker pp., KAG Bbg, § 8 RNr. 68 ff. zur etwaigen Rechtfertigung eines "offenen" Anlagenbegriffs unter Würdigung der Gegenmeinung).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 1 M 170/03

    Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Bezeichnender Weise wird auch von denen, die von einer Identität des erschließungs- und des straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs ausgehen, die Identität dieser Begriffe eingeschränkt (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 RNr. 91; ferner nur OVG Greifswald zur so genannten Außenbereichsstraße, Beschluss vom 13. Nov. 2003 - 1 M 170/03 -, DÖV 2004, 709, juris), wenn diese sonst (etwa bei Wirtschaftswegen oder längeren Verlaufs der Straße im Außenbereich) zur Folge hätte, dass durch die Ausbaumaßnahme wirtschaftlich bevorteilte Grundstücke nicht zu Straßenbaubeiträgen herangezogen werden könnten, oder wenn das Ausbaubeitragsrecht sonst (etwa bei Sackgassen) eine andere Anlagenabgrenzung als im Erschließungsbeitragsrecht erfordere.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 15 A 548/03

    Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Dem Satzungsgeber stehe allerdings frei, an Stelle dieses Anlagebegriffs auch den (engen) erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff der zum Anbau bestimmten Straße zu wählen, weil der Anlagenbegriff des § 8 KAG NW zugleich offen sei; wegen des dem Satzungsgeber insoweit zustehenden Regelungsermessens müsse dieser in der Satzung bestimmen, welcher Anlagebegriff gelten solle, da dies zur Bestimmung des Beitragstatbestandes erforderlich sei (vgl. das vorzitierte Urteil des OVG NW vom 17. Mai 1990, a.a.O., ferner Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03, NVwZ-RR 2006, 63, juris, sowie die eingehende Darstellung des - vom Verfasser allerdings nicht geteilten - Verständnisses des OVG NW zum Anlagenbegriff bei Driehaus, a.a.O., RNr. 92 - 95a).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Wie der Grundstücksbegriff des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG im Verständnis einer wirtschaftlichen Einheit (vgl. dazu OVG Bbg, Urteil vom 26. Sept. 2002 - 2 D 9/02.NE, LKV 2003, 284) ist auch der Anlagenbegriff im Lichte des Vorteilsverständnisses des § 8 KAG auszulegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2006 - 9 S 92.05

    Anschlussbeitrag, Beitragssatz, Beitragskalkulation, Grundstücksbegriff,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht bei der Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (zunächst) nur - vorbehaltlich einer sich etwa anschließenden weitergehenden Prüfung auf einer zweiten Stufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - u. vom 1. Januar 2006 - OVG 9 S 92.05 -, Juris) - die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts dargelegten Gründe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989 - 2 A 962/86

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Abgaben für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07
    Offenbleiben kann, ob auch bei Anwendung des erschließungsbeitragsrechtlichen (= engen) Anlagenbegriffs von zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen i.S. von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB eine solche Betrachtungsweise zulässig wäre (vgl. zur - angeblichen - Abhängigkeit der bei der Aufwandsverteilung einzubeziehenden Grundstücke vom gewählten Anlagenbegriff OVG NW, Urteile vom 15. März 1989 - 2 A 962/86 -, NVwZ-RR 1989, 578, und 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NVwZ-RR 1991, 664, juris, und zur Gegenmeinung, Driehaus, KAG, Stand: März 2007, § 8 RNr. 92 b).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - 9 B 5.11

    Straßenbaubeiträge; Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach § 8 KAG; Recht des

    Der Anlagenbegriff des brandenburgischen Straßenbaubeitragsrechts ist ausbaubeitragsrechtlich zu verstehen (zum eigenständigen Anlagenbegriff nach § 8 KAG und zur Verpflichtung des Satzungsgebers, die Anlage als Teil des Beitragstatbestandes in der Satzung zu regeln, vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 11. Juli 2007 - 9 N 205.05 -, BA S. 6, und vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris, Rn. 13).

    Das schließt es indessen nicht aus, dass die Gemeinde in ihrer Straßenbaubeitragssatzung die räumliche Abgrenzung der Anlage nach denselben Kriterien festlegt wie im Erschließungsbeitragsrecht, d.h. nicht primär nach dem Bauprogramm, sondern nach einer natürlichen Betrachtungsweise (insoweit noch offengelassen im Beschluss des Senats vom 9. August 2007, a.a.O., Rn. 15).

  • VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei einem Teilstreckenausbau; Verbesserung

    Die abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage muss dem in der Hauptsache geführten Klageverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 9 S 6.17 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2016 - OVG 9 S 57.15, OVG 9 M 28.15 -, juris Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris Rn. 6).

    Der Anlagenbegriff des brandenburgischen Straßenbaubeitragsrechts ist ausbaubeitragsrechtlich zu verstehen [...].Das schließt es indessen nicht aus, dass die Gemeinde in ihrer Straßenbaubeitragssatzung die räumliche Abgrenzung der Anlage nach denselben Kriterien festlegt wie im Erschließungsbeitragsrecht, d.h. nicht primär nach dem Bauprogramm, sondern nach einer natürlichen Betrachtungsweise (insoweit noch offengelassen im Beschluss des Senats vom 9. August 2007, a.a.O., Rn. 15).

  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2010 - 3 K 201/05

    Straßenrecht: Erschließungsbeitragsrechtlicher Anlagenbegriff

    Die Auslegung des Begriffes der Anlage im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 KAG ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. zum Streitstand: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 31 Rdnrn. 19 ff.) und für das brandenburgische Landesrecht noch nicht ausdrücklich obergerichtlich geklärt im Hinblick darauf, ob dem Satzungsgeber ein Wahlrecht zusteht, die räumliche Ausdehnung einer nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG abrechenbaren Anlage entweder nach dem so genannten (weiten) spezifisch straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriff oder nach dem so genannten (engen) erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff zu bestimmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    a) Mit der in § 1 SBBS 2004 getroffenen Bestimmung, wonach die S... zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für bestimmte, in der Satzung benannte Maßnahmen an Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Beiträge erhebt, bedient sie sich des so genannten weiten, straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, Rn. 10 ff., zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    Mit der in § 1 SBBS 2004 getroffenen Bestimmung, wonach die Stadt F... zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für bestimmte, in der Satzung benannte Maßnahmen an Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Beiträge erhebt, bedient sie sich des so genannten weiten, straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, Rn. 10 ff., zitiert nach https://gesetze.berlin.de).
  • VG Potsdam, 06.02.2013 - 12 K 2255/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dem Satzungsgeber steht dabei ein Wahlrecht zwischen einer solchen Definition der maßgeblichen Anlage und der Verwendung eines "weiten", eigenständigen straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs zu, der sich maßgeblich an der Ausdehnung des jeweiligen Bauprogramms orientiert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
    a) Mit der in § 1 SBBS 2004 getroffenen Bestimmung, wonach die Stadt zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für bestimmte, in der Satzung benannte Maßnahmen an Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Beiträge erhebt, bedient sie sich des so genannten weiten, straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 644/16

    Beitragsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme

    Die abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage muss dem in der Hauptsache geführten Klageverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 9 S 6.17 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2016 - OVG 9 S 57.15, OVG 9 M 28.15 -, juris Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris Rn. 6).
  • VG Potsdam, 15.11.2013 - 12 K 112/12

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Maßgeblich für die Bestimmung der beitragspflichtigen Anlage ist nach dem in § 1 SABS verwendeten weiten Anlagebegriff (siehe dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2007 - 9 S 22.07 -, zit. nach juris) das Bauprogramm (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 32/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme

    Die abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage muss dem in der Hauptsache geführten Klageverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 9 S 6.17 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2016 - OVG 9 S 57.15, OVG 9 M 28.15 -, juris Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris Rn. 6).
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