Rechtsprechung
   LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30547
LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2015,30547)
LG Köln, Entscheidung vom 04.06.2015 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2015,30547)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2015,30547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    §§ 7, 18 StVG, § 115 VVg, § 1 PflVG, § 828 BGB
    EUnfallschadenregulierung, Reparaturkosten, 10-Prozent-Grenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der vollständigen Reparaturkosten als Schadensersatzanspruch bzgl. Wiederbeschaffungswerts

  • kanzlei-heskamp.de
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Köln sieht mit Berufungsurteil vom 4.6.2015 - 9 S 22/14 - eindeutig das Prognoserisiko bei dem Schädiger und sprach daher Reparaturkosten auch knapp über 130 % zu.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Reparaturkosten laut Gutachten in der 130%-Grenze bleiben, darf man sich darauf verlassen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reparaturkosten übersteigen Gutachten-Prognose ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Wenn der Kfz-Gutachter sich verschätzt

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Köln sieht mit Berufungsurteil vom 4.6.2015 - 9 S 22/14 - eindeutig das Prognoserisiko bei dem Schädiger und sprach daher Reparaturkosten auch knapp über 130 % zu.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
    Nach der Rechtsprechung trägt das Prognoserisiko grundsätzlich der Schädiger in den Fällen, in denen sich der Geschädigte aufgrund entsprechender Information vom Sachverständigen für eine Reparatur als Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand entscheidet (BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90 = NJW 1992, 302).

    Eine Begrenzung des Ersatzanspruchs des Klägers folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher das Werkstatt- oder Prognoserisiko ausnahmsweise dann zu Lasten des Geschädigten geht, wenn dem Geschädigten ein Verschulden hinsichtlich der fehlerhaften Einschätzung des Sachverständigen zur Last fällt (vgl. Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 = BGH NJW 1992, 302).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
    Liegt der Reparaturaufwand zwischen dem Wiederbeschaffungswert und weiteren 30 %, darf sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des BGH für eine Reparatur entscheiden, wenn er ein - vorliegend unstreitiges - Integritätsinteresse hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.4. 2003 - VI ZR 393/02 = NJW 2003, 2085).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH in dem Fall, dass schon nach dem Kostenvoranschlag des Sachverständigen die Instandsetzungskosten über den Wert des Fahrzeugs hinausgehen - jedoch unter 130 % des Wiederbeschaffungswertes bleiben - zwar lediglich mit Einschränkungen (vgl. Urteil des BGH vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 = NJW 1972, 1800).
  • AG Bergisch Gladbach, 04.06.2019 - 68 C 302/18

    Unfallregulierung, Sachverständigengutachten, Kostenpauschale, Abschleppkosten

    Entscheidend kommt vorliegend hinzu, dass ausweislich des beklagtenselts vorgelegten Gutachtens vom 18.05.2018 die dort festgehaltenen Vor schäden (ab Bild 19 ff., Bl. 102 ff. GA)derart offensichtlich waren, dass keine Oblie genheit zur Offenbarung bestand (vgl. LG Köln, Urteil vom 04. Juni 2015-9 S 22/14 -, Rn. 11,juris).
  • AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Prognoserisiko für Ermittlung des

    Das Risiko, dass sich die Einschätzung des Sachverständigen im Nachhinein nicht bestätigt, soll nicht zulasten des Geschädigten, sondern allein des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung gehen, da der Schädiger den Geschädigten in die missliche Lage gebracht hat, von Prognosen von Sachverständigen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges abhängig zu sein (zu der Frage der falschen Prognose bzgl. des Wiederbeschaffungswertes: LG Köln, Urt. v. 4.6. 2015 - 9 S 22/14).
  • AG Dortmund, 15.11.2017 - 404 C 9194/16

    Angemessenheit der Instandsetzungskosten durch den Schädiger bei Überschreiten

    Das Prognoserisiko trägt nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BGH NJW 1972, 1800; LG Köln r + s 2016, 105) der Schädiger.
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28813
LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2014,28813)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 28.08.2014 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2014,28813)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 28. August 2014 - 9 S 22/14 (https://dejure.org/2014,28813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht einer Wohngebäudeversicherung bei im Gebäude liegender Regenwasserleitung

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - innen liegende Regenwasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regenwasserleitung im Gebäude verlegt: Von der Wohngebäudeversicherung umfasst?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff der innen liegenden Regenwasserleitung bei der Gebäudeversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leitungswasserschaden bei innerhalb des Gebäudes verlegter Regenwasserleitung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der innen liegenden Regenwasserleitung bei der Gebäudeversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 417
  • NZM 2015, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14
    Nach rechtskräftiger Stattgabe eines Freistellungsanspruchs ist in einem nachfolgenden Zahlungsprozess deshalb der Haftungsgrund nicht mehr zu prüfen (BGH, XI ZR 331/89, bei Juris).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14
    Vielmehr setzt ein derartiges Prozessziel eine zulässige Berufung voraus (BGH, VIII ZR 321/99, bei Juris).Jedoch sind Zahlungsanspruch und Freistellungsanspruch lediglich verschiedene Ausprägungen ein und desselben Schadensersatzanspruches auf Vermögensausgleich und ist die Situation vergleichbar mit dem Verhältnis der Ansprüche auf Naturalrestitution und auf Geldersatz nach § 249 S. 1 bzw. S. 2 BGB.
  • OLG Koblenz, 28.01.2011 - 10 U 238/10

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Leitungswasserschaden bei Austritt von

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14
    Der Versicherungsfall ist nämlich schon eingetreten, sobald auch nur ein Teil des auf der Dachterrasse niedergegangenen Wassers in die Regenrinne gelangt und von dort durch die mangelhafte Abdichtung in das Gebäude eingedrungen ist (OLG Koblenz, 10 U 238/10, bei Juris).
  • AG Velbert, 19.12.2013 - 10 C 305/11

    Einstandspflicht eines Wohngebäudeversicherers bei einer nassen

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Velbert, 10 C 305/11, vom 19.12.2013 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.348,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 27.01.2012 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • RG, 20.12.1929 - III 83/29

    Steht einer auf Grund des § 249 Satz 2 BGB. erhobenen Klage auf Geldentschädigung

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.08.2014 - 9 S 22/14
    Die rechtskräftige Abweisung des Anspruchs des § 249 I BGB hat folgerichtig Rechtskraft auch für den Anspruch nach § 249 II 1 BGB, wenn nicht die Abweisung gerade damit begründet worden ist, es könne nur Geldersatz verlangt werden (Medicus in: Staudinger, BGB, Bearbeitung 2005, § 249, Rn. 215; RGZ 126, 401, 403).Vorliegend hat das Amtsgericht den Freistellungsanspruch zwar in erster Linie deshalb abgewiesen, weil wegen der zwischenzeitlichen Bezahlung kein Anspruch mehr bestünde, von dem frei gestellt werden könnte.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.09.2014 - 2-09 S 22/14   

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https://dejure.org/2014,33416
LG Frankfurt/Main, 09.09.2014 - 2-09 S 22/14 (https://dejure.org/2014,33416)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.09.2014 - 2-09 S 22/14 (https://dejure.org/2014,33416)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. September 2014 - 2-09 S 22/14 (https://dejure.org/2014,33416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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