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   VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10   

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https://dejure.org/2010,3181
VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10 (https://dejure.org/2010,3181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.2010 - 9 S 2343/10 (https://dejure.org/2010,3181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 9 S 2343/10 (https://dejure.org/2010,3181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde bei inhaltlicher Identität der Regelung mit der bestandskräftigen Nebenbestimmung einer Baugenehmigung; Eigenständiger Regelungsgehalt einer Anordnung bzgl. der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde bei inhaltlicher Identität der Regelung mit der bestandskräftigen Nebenbestimmung einer Baugenehmigung; Eigenständiger Regelungsgehalt einer Anordnung bzgl. der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde bei inhaltlicher Identität der Regelung mit der bestandskräftigen Nebenbestimmung einer Baugenehmigung; Eigenständiger Regelungsgehalt einer Anordnung bzgl. der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von berührungslosen Handwaschbecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensmittelüberwachung und Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 226 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2011, 226 DÖV 2011, 328 (Ls.)
  • DÖV 2011, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Insoweit erfasst die Bindungswirkung der Baugenehmigung auch andere Verfahren, so dass baurechtliche Gründe dem Vorhaben - solange die Baugenehmigung besteht und sich die Verhältnisse nicht in erheblicher Weise geändert haben - nicht entgegengehalten werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 72/86 -, BVerwGE 80, 259 [261]; Dürr, Baurecht Baden-Württemberg, 11. Aufl. 2004, Rn. 225).

    Die Regelungen sind nicht der Baurechtsbehörde vorbehalten, weil ihr Gegenstand stärkeren Bezug zum Lebensmittelrecht aufweist und die Beschaffenheit und Stellung der baulichen Anlagen nicht im Vordergrund steht (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31/84 -, BVerwGE 74, 315 [324 f.]; Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 72/86 -, BVerwGE 80, 259 [262]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Durch die jeweils aufgeteilten und für die entsprechende Nummer ausgewiesenen Einzelbeträge ist vielmehr deutlich - und den Vorgaben aus § 20 Abs. 4 LVwVG entsprechend - zum Ausdruck gebracht, in welcher Höhe bei einer entsprechenden Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld gerechnet werden muss (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 -).
  • VGH Hessen, 01.02.2007 - 6 TE 2258/06

    Streitwertfestsetzung bei mit Grundverfügung verbundener Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Dabei war hinsichtlich der Anteilbildung aber nicht auf die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes abzustellen, weil diese Zwangsmittelandrohung nicht primärer Verfahrensgegenstand war, sondern nur ein Annex der im angegriffenen Bescheid enthaltenen Grundverfügungen, und in der Summe auch hinter dem jeweils anzusetzenden Streitwert zurückblieb (vgl. Nr. 1.6.2 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327 sowie etwa Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 -, VBlBW 2007, 482).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 13 A 268/10

    Bereitstellung einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Kaltwasser und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Denn durch selbständig schließende Armaturen kann eine Rekontamination der gewaschenen Hände durch die zuvor mit ungereinigten Händen berührten Armaturen vermieden werden (vgl. zur erheblichen Bedeutung des Händewaschens beim Umgang mit offenen Lebensmitteln auch OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2010 - 13 A 268/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97

    Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung - und damit auch die vorgängige Zuständigkeit der Baurechtsbehörden - erstreckt sich aber nur auf die bauliche Gestaltung und Anordnung der Anlage (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO; zum Ausschluss "personenbezogener Umstände" auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 5 S 3409/95

    Nebeneinander von baurechtlicher und naturschutzrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    8 Dies folgt schon daraus, dass der Bescheid jedenfalls insoweit einen eigenständigen Regelungsgehalt enthält, als er dem Landratsamt - als der gemäß §§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 4 AGLMBG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 LVG zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde - einen eigenen Vollstreckungstitel verschafft (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1997 - 5 S 3409/95 -, NVwZ-RR 1998, 553).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Die Regelungen sind nicht der Baurechtsbehörde vorbehalten, weil ihr Gegenstand stärkeren Bezug zum Lebensmittelrecht aufweist und die Beschaffenheit und Stellung der baulichen Anlagen nicht im Vordergrund steht (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31/84 -, BVerwGE 74, 315 [324 f.]; Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 72/86 -, BVerwGE 80, 259 [262]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 13 B 1216/08

    Ermittlung der zuständigen Behörde für die Überwachung der Einhaltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Mit dem Verwaltungsgericht ist indes auch der erkennende Senat der Auffassung, dass die Anforderungen an die Begründung der Eilbedürftigkeit nach § 80 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO einer im Interesse des Gesundheitsschutzes von Verbrauchern getroffenen lebensmittelrechtlichen Anordnung nicht überspannt werden dürfen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25.10.2010 - 9 S 1964/10 - sowie etwa OVG NRW, Beschluss vom 15.10.2008 - 13 B 1216/08 -, GewArch 2009, 457) und die im angegriffenen Bescheid vom 10.08.2010 enthaltenen Erwägungen (gerade) noch den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10
    Anlass zu konkretisierenden Einzelfallanordnungen nach § 39 Abs. 2 LFGB bestand hier schon deshalb, weil bei der Filial-Untersuchung der Lebensmittelkontrolleure vom 02.08.2010 entsprechende Missstände festgestellt worden waren, die im Übrigen auch einen Verstoß gegen die nationalen Vorgaben aus § 3 Satz 1 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vom 08.08.2007 (BGBl. I S. 1816 - LMHV -) belegen (vgl. zur Befugnis auch zur Verhütung künftiger Verstöße einzuschreiten ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.05.2010 - 13 ME 181/09 -, ZLR 2010, 493).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Das bedeutet im Ergebnis, dass nach Erteilung einer Baugenehmigung die Gaststättenerlaubnis nicht aus baurechtlichen Gründen versagt werden darf (BVerwGE 80, 259 Rn. 31 in Juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg GewArch 2011, 255, 256; Schlotterbeck, a.a.O., § 58 Rn. 69).

    Die Frage, ob die für die Nutzung als Gaststätte vorgesehenen Räume den Anforderungen des Nichtraucherschutzes genügen, weist auch keinen stärkeren Bezug zur Regelungskompetenz der Baurechtsbehörde als zu dem der Gaststättenbehörde auf, denn der Nichtraucherschutz nach dem LNRSchG hat nicht Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Anordnung der Räume als bauliche Anlage i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO zum Gegenstand, worauf die Zuständigkeit der Baurechtsbehörde nach der LBO beschränkt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 2011, 255, 256; Sauter, a.a.O., § 58 Rn. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10

    Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen

    Wird demnach in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht, so bleibt dies für die Streitwertfestsetzung grundsätzlich außer Betracht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.08.2004 - 6 S 1478/04 - juris; Beschl. v. 21.06.2005 - 11 S 806/05 - NVwZ-RR 2006, 219; Beschl. v. 21.12.2010 - 9 S 2343/10 - juris Rn. 35; HessVGH, Beschl. v. 01.02.2007 - 6 TE 2258/06 - VBlBW 2007, 482).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11

    Arbeitskleidung, Lebensmittelsicherheit

    Angesichts dieser generellen Verpflichtung bedurfte es - anders als der Kläger meint - keines Nachweises einer konkreten Kontaminationsgefahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 9 S 2343/10 - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 150.12

    Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen als geeignete Arbeitskleidung in einem

    Angesichts dieser generellen Verpflichtung bedurfte es - anders als der Kläger meint - keines Nachweises einer konkreten Kontaminationsgefahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 9 S 2343/10 - juris Rn. 29).
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