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   VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09   

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VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09 (https://dejure.org/2010,2281)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 (https://dejure.org/2010,2281)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 9 S 2586/09 (https://dejure.org/2010,2281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines Professors für Allgemeine und Viszeralchirurgie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmälerungen des Tätigkeitsfeldes eines medizinischen Hochschullehrers durch die Berufung eines weiteren Professors; Schmälerungen des Tätigkeitsfeldes eines medizinischen Hochschullehrers im Bereich der Krankenversorgung durch Berufung eines weiteren Professors durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmälerungen des Tätigkeitsfeldes eines medizinischen Hochschullehrers durch die Berufung eines weiteren Professors; Schmälerungen des Tätigkeitsfeldes eines medizinischen Hochschullehrers im Bereich der Krankenversorgung durch Berufung eines weiteren Professors durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz gegen den neuen Professoren-Kollegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 449
  • DÖV 2010, 449 MedR 2010, 315 (Kurzwiedergabe) FuL 2010, 432 (Kurzwiedergabe) WissR 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Im Bereich der Krankenversorgung ergibt sich dies bereits daraus, dass es sich bei dieser Tätigkeit um eine Zusatzaufgabe handelt, die vom ärztlichen Hochschullehrer neben seinen Aufgaben in Forschung und Lehre betrieben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70 [92 und 96]).

    Die künftige Ausgestaltung des Aufgabenbereichs muss demnach sicherstellen, dass der Antragstellerin in ausreichender Weise Zugang zu Patienten ermöglicht wird, um diese für eine Mitwirkung in ihren Lehrveranstaltungen gewinnen, Assistenten ausbilden und ihre klinische Qualifikation aufrecht erhalten zu können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70 [98]).

  • BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07

    Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Bettenstation einer nuklearmedizinischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Insoweit kommt der Antragstellerin zwar ein subjektiv-rechtlich abgesicherter Anspruch darauf zu, dass die Medizinische Fakultät gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 UKG ihr Einvernehmen zu allgemeinen Regelungen der Organisation des Universitätsklinikums erteilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07 -, NVwZ-RR 2008, 217).

    Insbesondere aber ist Gegenstand etwaiger Angriffe die künftige Organisationsmaßnahme des als juristischer Person des öffentlichen Rechts konstituierten Beigeladenen (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07 -, NVwZ-RR 2008, 217) und ein dadurch behaupteter Eingriff in das Statusamt der Antragstellerin als Hochschullehrerin.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 9 S 1507/06

    Einhaltung von Ausstattungszusagen an Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Schließlich wäre ggf. auch zu klären, ob der Antragstellerin im Verhältnis zum Beigeladenen durch den Vertrag vom 22.02./14.03.2001 entgegenstehende Rechtspositionen eingeräumt sind (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 S 1507/06 -, VBlBW 2009, 69; BVerwG, Beschluss vom 17.08.2009 - 6 B 9/09 -, DVBl 2009, 1260).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 4 S 760/04

    Entbindung eines Universitätsprofessors von der Wahrnehmung von Aufgaben in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Sie prägt die amtsgemäße Verwendung der Antragstellerin und ist insofern Bestandteil ihres abstrakt-funktionellen Amtes als Universitätsprofessorin (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.2004 - 4 S 760/04 -, VBlBW 2004, 420, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Die damit begründete Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verleiht einen subjektiv-rechtlichen Schutz gegen staatliche Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 -, BVerfGE 122, 89, Rn. 41).
  • BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07

    Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Denn trotz der in § 33 Abs. 4 Satz 1 BBesG angeordneten Teil-Ruhegehaltfähigkeit derartiger Bezügebestandteile bleibt die Bestimmung des Grundgehalts identisch (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 16.04.2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4), so dass auch nicht von der Übertragung eines Beförderungsamtes ausgegangen werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401, Rn. 15).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Denn trotz der in § 33 Abs. 4 Satz 1 BBesG angeordneten Teil-Ruhegehaltfähigkeit derartiger Bezügebestandteile bleibt die Bestimmung des Grundgehalts identisch (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 16.04.2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4), so dass auch nicht von der Übertragung eines Beförderungsamtes ausgegangen werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401, Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 28.07.2008 - 25-VII-05

    Professorenbesoldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Unabhängig hiervon bestehen aber auch Zweifel, ob derartige Bezüge dem Statusamt zugerechnet werden könnten (vgl. zur Ausklammerung dieser Gehaltsbestandteile bei der Bestimmung der amtsangemessenen Alimentierung Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28.07.2008 - Vf. 25-VII-05 -, NVwZ 2009, 46, sowie VG Gießen, Vorlagebeschluss vom 08.12.2008 - 5 E 248/07 -, ZBR 2009, 211).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 B 379/09

    Universität; Universitätsklinikum; Umzug; Diagnostik; Forschung; Lehre;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Vielmehr sieht § 7 UKG für die Erzielung der notwendigen Abstimmung mit der Universität eigenständige Verfahrensweisen und Regelungen vor, die bei Annahme der mit der Beschwerde vorgetragenen automatischen Zuordnung überflüssig wären (vgl. zu entsprechenden Zustimmungserfordernissen auch Sächs. OVG, Beschluss vom 07.08.2009 - 2 B 379/09 -, SächsVBl 2009, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09

    Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
    Hinsichtlich des materiellen Begehrens ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Tätigkeit als leitender Klinikarzt mit der Ernennung zum Universitätsprofessor weder zwingend verbunden noch garantiert ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, VBlBW 2009, 387).
  • VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07

    Vereinbarkeit der W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip

  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1208/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - beamteter Hochschullehrer -

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg habe in einer Reihe von Entscheidungen festgestellt, dass die Wahrnehmung von Aufgaben in der Krankenversorgung zur amtsgemäßen Verwendung eines medizinischen Universitätsprofessors gehöre und Bestandteil seines abstrakt-funktionellen Amtes sei (Hinweis auf Beschluss vom 18. Mai 2004 - 4 S 760/04 - Beschluss vom 3. Februar 2010 - 9 S 2586/09 - Urteil vom 2. August 2012 - 9 S 2752/11 -).

    Weiterhin ist zu beachten, dass mit der Ernennung zum Universitätsprofessor die Tätigkeit als leitender Klinik- bzw. Chefarzt weder zwingend verbunden noch garantiert ist (BAG, Beschluss vom 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - juris Rdnrn. 12 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 9 S 2586/09 - juris Rdnr. 21).

    Bezugspunkt der aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Rechtsposition des Hochschullehrers ist nicht die Leitungstätigkeit, sondern nur die Mitwirkung in der Krankenversorgung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 9 S 2586/09 - juris Rdnr. 21; Beschluss vom 24. April 2009 - 9 S 603/09 - juris Rdnr. 8).

    Die Ausgestaltung des Aufgabenbereichs in der Krankenversorgung muss sicherstellen, dass dem Hochschullehrer in ausreichender Weise Zugang zu Patienten ermöglicht wird, um diese für eine Mitwirkung in seinen Lehrveranstaltungen gewinnen, Assistenten ausbilden und seine klinische Qualifikation aufrecht erhalten zu können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981 - 1 BvR 608/79 - BVerfGE 57, 70/98; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 9 S 2586/09 - juris Rdnr. 21; Beschluss vom 24. April 2009 - 9 S 603/09 - juris Rdnr. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 9 S 2752/11

    Kündigung eines Chefarztvertrages

    Die Wahrnehmung von Aufgaben in der Krankenversorgung gehört zur amtsgemäßen Verwendung eines medizinischen Universitätsprofessors und ist insofern Bestandteil seines abstrakt-funktionellen Amtes (vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.2004 - 4 S 760/04 -, VBlBW 2004, 420).

    Die Wahrnehmung der Aufgaben in der Krankenversorgung gehörte somit zur amtsgemäßen Verwendung des Klägers und war insofern Bestandteil seines abstrakt-funktionellen Amtes als Universitätsprofessor (vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.2004, a.a.O.).

    Denn es handelt sich insoweit um eine beamtenrechtliche Entscheidung über eine persönliche Angelegenheit, für die der Wissenschaftsminister als Dienstvorgesetzter zuständig ist (vgl. § 11 Abs. 5 Satz 1 LHG; vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2010, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.2004, a.a.O., auch zur Abgrenzung von der Zuständigkeit nach § 4 Abs. 3 UKG).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10

    Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als

    Ein auf die vorläufige Untersagung des Besetzungsverfahrens gerichteter Eilantrag blieb erfolglos (vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -).

    Die Vereinbarung zwischen dem Antragsgegner und der Antragstellerin zur Ausgestaltung ihrer Aufgaben in der Krankenversorgung vom 22.02.2001/14.03.2001 (Chefarztvertrag) konkretisiert die der Antragstellerin als beamteter Hochschullehrerein nach § 53 LHG übertragenen Dienstaufgaben in der Krankenversorgung und regelt damit einen Vertragsgegenstand, der öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 - sowie LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.06.2010 - 3 Ta 10/10 - zum Maßstab auch BVerwG, Beschluss vom 26.05.2010 - 6 A 5/09 -, NVwZ-RR 2001, 682; BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - XII ZB 166/08 -, NVwZ 2009, 1054).

    Dabei ist von den durch die Antragstellerin vorgetragenen Einnahmeverlusten aus Privatliquidation in Höhe von 200.000,-- EUR jährlich auszugehen (vgl. Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 01.09.2009 an das Verwaltungsgericht; hierzu auch bereits Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -), der im Hinblick auf die Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu halbieren ist (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327).

  • VG Sigmaringen, 26.07.2010 - 8 K 273/10

    Chefarztvertrag; Organisationsentscheidung; Entwicklungs- und Anpassungsklausel;

    Dieser Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO blieb ohne Erfolg, da die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch auf die von ihr begehrte vorläufige Untersagung einer Berufung, Einvernehmenserteilung hierzu oder Ernennung eines Bewerbers auf die ausgeschriebene W3-Professur für Allgemeine und Viszeralchirurgie nicht glaubhaft gemacht hat (vgl. den Beschluss der Kammer vom 09.11.2009 - 8 K 1946/09 - sowie den hierzu ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

    Die Kammer geht in der folgenden Prüfung jedoch davon aus, dass der Chefarztvertrag bzw. Dienstvertrag zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner vom 22.02./14.03.2001 öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

    Nach dem eigenen Verständnis des Antragsgegners ist der maßgebende und bindende Organisationsbeschluss von seinem Klinikumsvorstand am 18.06.2008 gefasst worden (vgl. z. B. den Schriftsatz des seinerzeit beigeladenen Universitätsklinikums an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Verfahren - 9 S 2586/09 - vom 14.01.2010; ferner den Beschluss der Kammer vom 09.09.2009 - 8 K 1946/09 - sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

  • AG Sigmaringen, 26.07.2010 - 8 K 273/10
    Dieser Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO blieb ohne Erfolg, da die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch auf die von ihr begehrte vorläufige Untersagung einer Berufung, Einvernehmenserteilung hierzu oder Ernennung eines Bewerbers auf die ausgeschriebene W3-Professur für Allgemeine und Viszeralchirurgie nicht glaubhaft gemacht hat (vgl. den Beschluss der Kammer vom 09.11.2009 - 8 K 1946/09 - sowie den hierzu ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

    Die Kammer geht in der folgenden Prüfung jedoch davon aus, dass der Chefarztvertrag bzw. Dienstvertrag zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner vom 22.02./14.03.2001 öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

    Nach dem eigenen Verständnis des Antragsgegners ist der maßgebende und bindende Organisationsbeschluss von seinem Klinikumsvorstand am 18.06.2008 gefasst worden (vgl. z. B. den Schriftsatz des seinerzeit beigeladenen Universitätsklinikums an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Verfahren - 9 S 2586/09 - vom 14.01.2010; ferner den Beschluss der Kammer vom 09.09.2009 - 8 K 1946/09 - sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, juris).

  • VG Göttingen, 13.02.2014 - 1 B 273/13

    Anspruch eines Universitätsprofessors auf Ernennung und Besetzung einer

    So wird ein Recht auf alleinige Vertretung des übertragenen Fachs mit der Ernennung nicht begründet ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 -, [...] ).

    Derartige Auswirkungen auf den ihm übertragenen Aufgaben- und Dienstbereich könnten sich erst aus entsprechenden zusätzlichen Organisationsmaßnahmen der Antragsgegnerin oder der Stiftungsuniversität ergeben (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2010, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.07.2011 - 1 B 1046/11

    Umorganisation einer Universitätsklinik

    Bezugspunkt der aus der Wissenschaftsfreiheit abgeleiteten Rechtsposition ist nicht die Leitungstätigkeit, sondern die Mitwirkung an der Krankenversorgung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 9 S 2586/09 - juris, und Urteil vom 21. April 1999, a. a. O.).
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