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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04   

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https://dejure.org/2005,3414
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04 (https://dejure.org/2005,3414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2005 - 9 S 2735/04 (https://dejure.org/2005,3414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 9 S 2735/04 (https://dejure.org/2005,3414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf zweiwöchige Beurlaubung vom Besuch der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf zweiwöchige Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Schule ; Private Fernreise außerhalb der Ferienzeit als Anlass für die begehrte Beurlaubung; Beurteilung des Feststellungsinteresses im Hinblick auf ein anhängiges Ordnungswidrigkeitenverfahren; ...

  • Judicialis

    SchG § 72; ; SchulbesuchsVO § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG § 72; SchulbesuchsVO § 4
    Sonstiges Schulrecht - Grundschule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Beurlaubung, Regelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beurlaubung von Schülern - Beurlaubung von Schülern wegen Familienreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3739 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 721
  • VBlBW 2005, 318
  • DÖV 2006, 703
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Ausgehend hiervon werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit dem Antragsvorbringen jedenfalls im Ergebnis (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 = NVwZ-RR 2004, 542) nicht hervorgerufen.

    Die Kläger sind vom Senat auf diesen Gesichtspunkt auch hingewiesen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Der Formulierung in "besonders begründeten Ausnahmefällen" ist auch mit Blick auf die in den Absätzen 2 und 3 aufgezählten Beispielfälle zu entnehmen, dass es sich um vom Regefall abweichende Sachverhalte handeln muss, um eine Beurlaubung vom Schulbesuch zu rechtfertigen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.01.1987 - 2 C 12/85 -, DÖV 1987, 156).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    bis zum 19.12.2003 sondern bereits ab dem 08.12.2003 bis zum 19.12.2003 dem Unterricht ferngeblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 C 24/84 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • VG Freiburg, 20.10.2004 - 2 K 1803/04

    Zur Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch für eine Bildungsreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Oktober 2004 - 2 K 1803/04 - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • OVG Hamburg, 07.10.2014 - 3 Bf 86/12

    Anfechtung einer angekündigten Widerspruchsrücknahmeerklärung; Zulässigkeit eines

    (3.2) Eine weitere Ausnahme erkennt die Rechtsprechung bei Rücknahmeerklärungen in Gerichtsverfahren an, wenn die Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, a. a. O., Rn. 14; Urt. v. 15.6.2005, NVwZ-RR 2005, 721, juris Rn. 15 f.).

    Die Erklärung bezog sich eindeutig auf das mit Schreiben vom 6. Juni 2006 eingeleitete Widerspruchsverfahren; eine Verfahrensverwechselung (zu einem solchen Fall vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2005, a. a. O.) war ausgeschlossen.

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