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   LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02   

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https://dejure.org/2003,3139
LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02 (https://dejure.org/2003,3139)
LG Köln, Entscheidung vom 16.04.2003 - 9 S 289/02 (https://dejure.org/2003,3139)
LG Köln, Entscheidung vom 16. April 2003 - 9 S 289/02 (https://dejure.org/2003,3139)
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"Ihr Auftrag wird bald ausgeführt"

§ 150 BGB, eine über eine automatisch generierte Email ("Auto-Reply") abgegebene Erklärung ist eine Willenserklärung;

§ 119 BGB, keine Anfechtung wegen Irrtums, wenn dieser sich lediglich in der vorausgegangenen, unverbindlichen invitatio ad offerendum ausdrückte

Volltextveröffentlichungen (12)

  • webshoprecht.de

    Keine Anfechtung der fehlerhaften Preisauszeichnung, wenn das Angebot des Käufers durch Autoreply-Mail wirksam angenommen wurde

  • JurPC

    BGB §§ 145 ff, 119 ff., 433 Abs. 2, 312e Abs. 1
    Willenserklärung durch "Auto-Reply"

  • aufrecht.de

    Willenserklärung durch Auto-Reply-E-Mail

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Willenserklärung durch "Auto-Reply"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung einer durch einen vorprogrammierten vollautomatisierten Antwortmechanismus ("Auto-Reply") erstellten Erklärung als vollwertige Willenserklärung; Beurteilung des Wortlauts der Erklärung im Hinblick auf den Erklärungsgehalt einer automatischen Antwort aus der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auftragsbestätigung per Autoreply - Funktion Auftragsannahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anfechtung einer Willenserklärung die mitteles einer automatischen Antwortfunktion erstellt wurde

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Anfechtung der fehlerhaften Preisauszeichnung, wenn das Angebot des Käufers durch Autoreply-Mail wirksam angenommen wurde

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 145 ff, 119 ff, 433 Abs. 2, 312e Abs. 1 BGB
    Willenserklärung durch "Auto-Reply"; Internetrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Automatische E-Mail mit falschem Preis gültig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 481
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02

    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher

    Auszug aus LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02
    Die Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, bei der Einstellung der Preise in das Internet sei dem Verkäufer ein Irrtum i.S.d. §§ 119 ff. BGB unterlaufen, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003).

    Diese Erklärung ist, obgleich automatisiert aufgrund vorheriger Programmierung (also mittels "Auto-Reply") abgegeben, der Beklagten als eigene Willenserklärung zuzurechnen, weil der eingesetzte Rechner nur Befehle ausführt, die zuvor mittels Programmierung von Menschenhand festgelegt wurden, und die Erklärung deshalb ihren Ursprung in einer von der Beklagten veranlassten und auf ihren Willen zurückgehenden Handlung hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003, S. 6).

  • LG Flensburg, 03.09.2002 - 1 S 38/02
    Auszug aus LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02
    Ein im Sinne von §§ 119 ff. BGB beachtlicher Irrtum liegt in dieser Situation nicht vor, wenn der in der Liste verzeichnete Preis unzutreffend ist (etwa aufgrund "Währungsversehens", also Verwechslung von DM- und Euro-Beträgen, vgl. LG Flensburg, Urt. v. 3.9.2002 - 1 S 38/02 - JURIS).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Demgegenüber wird die Mitteilung "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden" etwa vom OLG Frankfurt als Annahme des Angebots verstanden (OLG Frankfurt v. 20.11.2002 - 9 U 94/02, MDR 2003, 677 = CR 2003, 450 = OLGReport Frankfurt 2003, 88 = MMR 2003, 405; so auch LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481; hierzu Mankowski MMR 2003, 853).

    Nach einer in der Kommentarliteratur vertretenen Ansicht liege in den beiden genannten Formulierungen kein Unterschied, der eine unterschiedliche rechtliche Bewertung rechtfertigen würde (Staudinger/Thüsing, a.a.O., § 312e Rz. 47; a.A. wiederum LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481, 482).

  • AG Dieburg, 21.02.2005 - 22 C 425/04

    Annahmeerklärung durch Bestätigungs-E-Mail mit Zahlungsaufforderung

    Das Gericht folgt insoweit der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 9 S 289/02) wonach bei einem Schreiben, mit dem eine Bestätigung über den Eingang einer Bestellung erfolgt, nach seinem Gesamtinhalt und den darin enthaltenen Formulierungen auszulegen ist.
  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung;

    Die Streitfrage, ob eine Willenserklärung, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wird, überhaupt wegen Erklärungsirrtums anfechtbar ist (hierzu: OLG Hamm, NJW 2001, 1142; LG Köln, Urt. v. 16.04.2003 - 9 S 289/02, MMR 2003, 481; AG Herford, Urt. v. 21.08.2003 - 12 C 574/03, juris; OLG München, Beschl. v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, MMR 2003, 274; AG Westerburg, Urt. v. 14.03.2003 - 21 C 26/03, juris), kann offen bleiben.
  • AG Herford, 24.07.2003 - 12 C 574/03

    Internetangebot für den Verkauf von Notebooks als "invitatio ad offerendum";

    Dieser Rechtsauffassung vermag der erkennende Richter auch unter Berücksichtigung des Urteils des Landgerichts Köln vom 16.03.2003 (9 S 289/02) nicht zu folgen.
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