Rechtsprechung
LG Bochum, 18.03.2004 - 9 S 289/03 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unternehmer und Anwalt haften für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
Wird zitiert von ...
- AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
Sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen
In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass demjenigen der sich gegen eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung im Sinne des § 8 UWG zur Wehr setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB zustehen kann (vgl. insoweit Amtsgericht Schleiden, Aktenzeichen 9 C 158/12; Amtsgericht Bochum‚ Aktenzeichen 63 C 211/03; Landgericht Bochum, Aktenzeichen 9 S 289/03 und Oberlandesgericht Hamm, 4. Zivilsenat, Aktenzeichen 4 U 149/09, wobei dort ein Anspruch letztlich auf Grund Beweisfäliigkeit des Klagenden abgelehnt wurde).