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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07   

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VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07 (https://dejure.org/2007,8816)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 (https://dejure.org/2007,8816)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 9 S 509/07 (https://dejure.org/2007,8816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vitamin-K1-Produkte sind kosmetische Mittel und keine Arzneimittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Denn der Vorrang des Arzneimittelregimes (vgl. dazu etwa EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 38) wird durch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 LFGB sichergestellt, die für die Einordnung eines Stoffes als kosmetisches Mittel voraussetzen, dass dieser "ausschließlich oder überwiegend" dazu bestimmt ist, kosmetischen Zwecken zu dienen.

    Auch nach europäischem Gemeinschaftsrecht reicht die Möglichkeit einer Verwendung für therapeutische Zwecke für die Einstufung als Arzneimittel aber nicht aus; vielmehr ist zur Abgrenzung erforderlich, dass die Präparate sich nennenswert auf den Stoffwechsel auswirken können und "wirklich die Funktion der Verhütung oder Heilung besitzen" (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 64 f.).

    Ebenso wie für die Qualifizierung als Arzneimittel in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 2.93 -, BVerwGE 97, 132 ) ist daher entscheidend, wie das Produkt einem durchschnittlich informierten Verbraucher gegenüber in Erscheinung tritt (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 47; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht-Kommentar, Stand: Juli 2007, C 101, Art. 2 Rdnr. 95: "allgemeine Verkehrsauffassung").

    Durch die Inanspruchnahme heilender Wirkungen kann zum Verbrauch des Präparates angeregt und der Verbraucher damit in die Irre geführt werden, wenn die Erzeugnisse nicht die Wirksamkeit besitzen, die der Verbraucher nach ihrer Bezeichnung von ihnen erwarten darf (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 08.11.2007 - C-374/05 -, Rdnr. 47; EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 43).

    Die Einstufung eines Präparats als Funktionsarzneimittel ohne hinreichend gesicherten Erkenntnisstand über die therapeutische Wirksamkeit kommt damit nicht in Betracht (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 61 und 94; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22.06 -, Rdnr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02 -, Rdnr. 105), so dass in dieser Situation dem Hersteller die Beschreitung des Zulassungsverfahrens auch nicht zugemutet werden kann.

    Angesichts der geringen Häufigkeit der bekannt gewordenen Nebenwirkungen und der nicht auszuschließenden Personen- und Situationsbedingtheit allergischer Reaktionen (vgl. dazu Schlussantrag der Generalanwältin T vom 21.06.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 65) ist die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass bei dieser Sachlage hinreichende Anhaltspunkte für eine auf Arzneimittelrecht gestützte Untersagungsanordnungen nicht vorlägen, jedenfalls im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden.

    Das Vorliegen bestimmter Risiken oder Gefahren für sich genommen genügt daher nicht, um die Arzneimitteleigenschaft eines Stoffes bejahen zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 69; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02 -, Rdnr. 116 ff.).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    7 Für diese Abgrenzungsentscheidung sind alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03 u.a. -, Slg. 2005, I-5141, Rdnr. 30).

    Denn das Vorhandensein einer entsprechenden pharmakologischen Wirkungsweise führt bereits für sich genommen zur Annahme eines Arzneimittels "nach der Funktion" (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03 u.a. -, Slg. 2005, I5141, Rdnr. 49).

    b) Unbeschadet hiervon ist die Gesundheitsgefahr eines Erzeugnisses aber ein Gesichtspunkt, der im Rahmen der Einstufung als Arzneimittel "nach der Funktion" zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03 u.a. -, Rdnr. 53).

    Gesundheitsgefahren - sowie generell Risiken, die die Verwendung eines Erzeugnisses mit sich bringen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03 u.a. -, Rdnr. 30) - sind bei der Einordnung eines Erzeugnisses als Arzneimittel in die Gesamtbetrachtung einzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Die Einstufung eines Präparats als Funktionsarzneimittel ohne hinreichend gesicherten Erkenntnisstand über die therapeutische Wirksamkeit kommt damit nicht in Betracht (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 61 und 94; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22.06 -, Rdnr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02 -, Rdnr. 105), so dass in dieser Situation dem Hersteller die Beschreitung des Zulassungsverfahrens auch nicht zugemutet werden kann.

    Das Vorliegen bestimmter Risiken oder Gefahren für sich genommen genügt daher nicht, um die Arzneimitteleigenschaft eines Stoffes bejahen zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 69; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2006 - 13 A 2098/02 -, Rdnr. 116 ff.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Ebenso wie für die Qualifizierung als Arzneimittel in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 2.93 -, BVerwGE 97, 132 ) ist daher entscheidend, wie das Produkt einem durchschnittlich informierten Verbraucher gegenüber in Erscheinung tritt (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 47; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht-Kommentar, Stand: Juli 2007, C 101, Art. 2 Rdnr. 95: "allgemeine Verkehrsauffassung").

    Auch hierfür kann aber ein Bedürfnis bestehen, weil im Hinblick auf die beworbenen Eigenschaften das Risiko der Verwendung eines wirkungslosen Präparats anstelle der geeigneten Heilmittel besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, BVerwGE 97, 132 ; BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 24/03 -, NJW 2006, 2631 ; Kloesel/Cy-ran, Arzneimittelrecht-Kommentar, Stand: März 2007, A 1.0, § 2 AMG Rdnr. 25).

  • BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 46.96

    Arzneimittel; Abgrenzung der Arzneimittel von kosmetischen Mitteln; Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Bei neuartigen, dem Verkehr bislang unbekannten Produkten sowie bei ambivalenten Stoffen kann daher auch auf die subjektive Zweckvorstellung des Herstellers zurückgegriffen werden (vgl. Reinhart, in: Meyer/Streinz, LFGB-Kommentar, 2007, § 2 LFGB Rdnr. 98 u. Rdnr. 114); entsprechendes gilt im Übrigen auch im Bereich der Arzneimittel (vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht-Kommentar, Stand: März 2007, A 1.0, § 2 AMG Rdnr. 23 sowie BVerwG, Urteil vom 18.12.1997 - 3 C 46.96 -, BVerwGE 106, 90 ).  .

    Weder lässt sich ihm in hinreichender Weise das Gewicht der tatsächlichen Schädigungen entnehmen - tatsächlich handelt es sich lediglich um vereinzelt aufgetretene Kontaktallergien - noch kann dem Vorbringen mit hinreichender Sicherheit entnommen werden, dass entsprechende Beeinträchtigungen auch gerade hinsichtlich der von der Antragstellerin vertriebenen Produkte zu erwarten wären (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.12.1997 - 3 C 46.96 -, BVerwGE 106, 90 zur Unzulässigkeit des Herausgreifens einzelner Präparatsbestandteile).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. hierzu die Ausführungen des Senats im Beschluss über die Streitwertbeschwerde vom heutigen Tage - 9 S 1958/07 -).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    c) Die vom Antragsgegner im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit befürchtete Schutzlücke ist im Übrigen nicht zu besorgen, weil es ihm unbenommen bleibt, erneute Anordnungen zu treffen, wenn sich substantiierte Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung der von der Antragstellerin vertriebenen Vitamin K 1-Produkte ergeben sollten (vgl. EuGH, Urteil vom 05.02.2004 - C-95/01 -, Rdnr. 43).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Auch hierfür kann aber ein Bedürfnis bestehen, weil im Hinblick auf die beworbenen Eigenschaften das Risiko der Verwendung eines wirkungslosen Präparats anstelle der geeigneten Heilmittel besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, BVerwGE 97, 132 ; BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 24/03 -, NJW 2006, 2631 ; Kloesel/Cy-ran, Arzneimittelrecht-Kommentar, Stand: März 2007, A 1.0, § 2 AMG Rdnr. 25).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2007 - 11 K 1924/06

    Untersagung des Inverkehrbringens der Produkte Vitamin K 1 2 % Lotion und Vitamin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02. Februar 2007 - 11 K 1924/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
    Bei der insoweit gebotenen Risikobewertung sind der Wahrscheinlichkeitsgrad schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Schwere dieser potentiellen Auswirkungen zu berücksichtigen (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.2004 - I ZR 275/01 -, LRE 48, 146, Rdnr. 53).
  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06

    Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Bei der Beurteilung des Risikos sind entsprechend dem ordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff der Wahrscheinlichkeitsgrad schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Schwere dieser potentiellen Auswirkungen zu berücksichtigen, vgl. VGH Ba-Wü, Beschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 - juris, Rn. 16.

    Andernfalls wäre der Begriff des Funktionsarzneimittels praktisch grenzenlos, da die Beeinflussung der physiologischen Funktionen des Körpers durch zahlreiche Stoffe, beispielsweise Lebensmittel, Genussmittel, Giftstoffe, erfolgen kann und nicht arzneimittelspezifisch ist, vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - Rs. C-319/05 - juris, Rn. 63 - 65; BGH, EuGH-Vorlage vom 07.04.2011 - I ZR 53/09 - juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 8/10 - juris, Rn. 17 und 20; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08

    Arzneimittelzulassung: Berücksichtigung von Produkthinweisen auf der Homepage des

    Die Bezugnahme auf Erfahrungen und Autoritäten weist daher keinen Bezug zu arzneimittelbezogenen Eigenschaften auf (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, GewArch 2008, 318).

    Der Zweck der Einbeziehung wirkungsloser Produkte in den Arzneimittelbegriff besteht gerade in dem Risiko der Verwendung eines wirkungslosen Präparates anstelle der geeigneten Heilmittel (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, GewArch 2008, 318).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Er ist aber zu unspezifisch, um dem Tee einen Arzneimittelcharakter zu verleihen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, GewArch 2008, 318).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 9 S 969/23

    Einstufung von CBD-Öl-Mundtropfen als Lebensmittel

    Dies betrifft vor allem neuartige, dem Verkehr bislang unbekannte Produkte sowie ambivalente Stoffe (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, juris Rn. 7 zur Abgrenzung von Kosmetik- und Arzneimittelrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07
    Dies gilt um so mehr, als der Senat den Wert des Beschwerdeverfahrens auf Basis dieser Grundlage festzusetzen hat (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren der Beschwerde - 9 S 509/07 -).
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