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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16 (https://dejure.org/2016,10690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2016 - 9 S 582/16 (https://dejure.org/2016,10690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 (https://dejure.org/2016,10690)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer zum Prüfungsrücktritt berechtigenden Prüfungsunfähigkeit bei Personen mit Asperger-Syndrom aufgrund sog. Overloads

  • rabüro.de

    Keine Prüfungsunfähigkeit durch sog. Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Prüfungsrücktrittsausschluss bei Overloads bei Personen mit Asperger-Syndrom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung; Rücktritt; Rücktrittsgrund; Prüfungsunfähigkeit; Krankheit; Chancengleichheit; Dauerleiden; Asperger-Syndrom; Sensorische Filterstörung; Overloads; Krankheitsspitzen; Schwankendes Krankheitsbild

  • rechtsportal.de

    Begründung einer zum Prüfungsrücktritt berechtigenden Prüfungsunfähigkeit bei Personen mit Asperger-Syndrom aufgrund sog. Overloads

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt von Prüfungen - Asperger-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2903
  • NVwZ-RR 2016, 702
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt, macht daher die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um eine aktuelle und zeitweise Beeinträchtigung des Leistungsvermögens handelt oder ob die Leistungsminderung auf ein "Dauerleiden" zurückgeht, dessen Behebung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden kann und das deshalb auch bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Prüflings berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352, und vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 09.03.2015 und vom 02.04.2009, jeweils a.a.O.; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 258).

    Auch der wegen eines Overloads fehlgeschlagene Prüfungsversuch bleibt die Folge einer die Persönlichkeit prägenden und deshalb nicht irregulären Leistungsbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985, a.a.O.).

    Ob ein "Dauerleiden" die Leistungsfähigkeit des Prüflings auch dann prägt, wenn dieses ein schwankendes Krankheitsbild aufweist mit Stadien, in denen das Leistungsvermögen des Prüflings (überhaupt) nicht eingeschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985, a.a.O.; juris; VG Berlin, Urteil vom 11.02.2015 - 12 K 100.14 -, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96

    Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Ob die Voraussetzungen der Prüfungs(un)fähigkeit gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, die die Prüfungsbehörde anhand des von ihr ermittelten Sachverhaltes in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl.BVerwG, Beschlüsse vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, und vom 06.08.1996 - 6 B 17.96 -, jeweils juris).

    Auch insoweit hat die Prüfungsbehörde in eigener Verantwortung eine prüfungsrechtliche Würdigung der ärztlicherseits beschriebenen Umstände und Auswirkungen einer Erkrankung auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der Prüfung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1996, a.a.O.; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 278).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 14 B 1292/15

    Anerkennung der Gründe für den Rücktritt von der Klausur i.R.d. Zulassung zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Bei einem derartigen "Dauerleiden" handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die die Einschränkung der Leistungsfähigkeit trotz ärztlicher Hilfe bzw. des Einsatzes medizinisch-technischer Hilfsmittel nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bedingt (vgl. Senatsbeschluss vom 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, VBlBW 2015, 514; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2015 - 14 B 1292/15 -, juris).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, Juris Rn. 10; stRspr.).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Ob die Voraussetzungen der Prüfungs(un)fähigkeit gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, die die Prüfungsbehörde anhand des von ihr ermittelten Sachverhaltes in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl.BVerwG, Beschlüsse vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, und vom 06.08.1996 - 6 B 17.96 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15

    Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Bei einem derartigen "Dauerleiden" handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die die Einschränkung der Leistungsfähigkeit trotz ärztlicher Hilfe bzw. des Einsatzes medizinisch-technischer Hilfsmittel nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bedingt (vgl. Senatsbeschluss vom 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, VBlBW 2015, 514; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2015 - 14 B 1292/15 -, juris).
  • VG Berlin, 11.02.2015 - 12 K 100.14

    Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Ob ein "Dauerleiden" die Leistungsfähigkeit des Prüflings auch dann prägt, wenn dieses ein schwankendes Krankheitsbild aufweist mit Stadien, in denen das Leistungsvermögen des Prüflings (überhaupt) nicht eingeschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985, a.a.O.; juris; VG Berlin, Urteil vom 11.02.2015 - 12 K 100.14 -, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1986 - 9 S 2171/86

    Erlöschen der Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Sachdienliche Klageart bezüglich des negativen Prüfungsbescheids ist allein die Verpflichtungsklage, der gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 11.09.1986 - 9 S 2171/86 -, juris).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95

    Klage gegen das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der zahnärztlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt, macht daher die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um eine aktuelle und zeitweise Beeinträchtigung des Leistungsvermögens handelt oder ob die Leistungsminderung auf ein "Dauerleiden" zurückgeht, dessen Behebung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden kann und das deshalb auch bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Prüflings berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 352, und vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 09.03.2015 und vom 02.04.2009, jeweils a.a.O.; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 9 S 502/09

    Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsangst; Dauerleiden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 9 S 582/16
    Um die hierin liegende Beeinträchtigung der Chancengleichheit des Prüflings zu verhindern, ist deshalb anerkannt, dass ein durch Erkrankung prüfungsunfähiger Kandidat die Möglichkeit besitzt, von der Prüfung zurückzutreten und diese ohne Anrechnung auf bestehende Wiederholungsmöglichkeiten neu zu beginnen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.04.2009 - 9 S 502/09 -, juris, m.w.N.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 249 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 14 A 2071/16

    ADHS im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.3.2018 - 14 E 163/18 -, NRWE, Rn. 6 f. = juris, Rn. 5 f.; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris, Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 4.10.2007 - 7 ZB 07.2097 - juris, Rn. 17; Jeremias in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 258.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8).".
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 2 ME 312/20

    Angststörung; Denkblokade; Einzelprüfung; Gruppenprüfung; Nachteilsausgleich;

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (Senatsbeschl. v. 24.6.2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 8.6.2010 - 14 A 1735/09 -, juris Rn. 35 f.).

    Die bestehende kognitive Einschränkung der psychischen/geistigen Leistungsfähigkeit, die das Leistungsbild und die Persönlichkeit der Antragstellerin prägen und in Gruppenprüfungen punktuell zu einer Leistungsminderung bis hin zur Prüfungsunfähigkeit führen, sind einem Ausgleich nach § 12 Abs. 5 PO nicht zugänglich (vgl. auch Senatsbeschluss v. 24.6.2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8; OVG NRW, Urt. v. 8.6.2010 - 14 A 1735/09 -, juris Rn. 35 f.).

  • VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19

    Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung

    Eine Dauererkrankung liegt vor, wenn die Prüfungs- und Leistungsfähigkeit eines Prüflings nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit eingeschränkt und eine Heilung des Leidens nicht absehbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; VG Greifswald, Urteil vom 13. September 2017 - 2 A 193/17 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2019 - 2 ME 570/19

    ADHS; ADS; Behinderung; Chancengleichheit; chronische Erkrankung;

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2022 - 1 LB 716/17

    Gewährung einer Fristverlängerung für universitäre Prüfungsleistung im

    VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 -;.

    Ein Dauerleiden im prüfungsrechtlichen Sinne ist ein auf unbestimmte Zeit andauerndes und nicht in absehbarer Zeit heilbares Leiden, das die Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt und den wichtigen Grund gebildet hat (VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 4 B 187/07 -, juris Rn. 6).

  • VG München, 17.09.2020 - M 21a E 20.3661

    Wiederbegründung des Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der Laufbahnausbildung

    Ob die Voraussetzungen einer Prüfungs(un) fähigkeit gegeben sind, ist eine Rechtsfrage, welche die Prüfungsbehörde anhand des von ihr ermittelten Sachverhaltes in eigener Verantwortung zu beantworten hat (VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 - juris Rn. 9 mit Hinweis auf BVerwG, BVerwG, B.v. 14.7.2004 - 6 B 30/04 - juris Rn. 8).

    Auch insoweit hat die Prüfungsbehörde in eigener Verantwortung eine prüfungsrechtliche Würdigung der ärztlicherseits beschriebenen Umstände und Auswirkungen einer Erkrankung auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der Prüfung vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 - juris Rn. 9 mit Hinweis auf BVerwG, B.v. 6.8.1996 - 6 B 17/96 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21

    Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines

    Grund hierfür war die zunehmende Erkenntnis in der Wissenschaft, dass eine klare Abgrenzung von Subtypen (noch) nicht möglich ist - und man stattdessen von einem fließenden Übergang zwischen milden und stärkeren Autismusformen ausgehen sollte (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Asperger-Syndrom; s.a. Senatsbeschluss vom 29.04.2016 - 9 S 582/16 -, NJW 2016, 2903).
  • VG Freiburg, 25.09.2020 - 1 K 4619/19

    Zur Darlegungs- und Beweislast für ein Dauerleiden

    Die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt, macht daher die Unterscheidung erforderlich, ob es sich um eine aktuelle und zeitweise Beeinträchtigung des Leistungsvermögens handelt oder ob die Leistungsminderung auf ein "Dauerleiden" zurückgeht, dessen Behebung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden kann und das deshalb auch bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Prüflings berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 8).

    Auch insoweit hat die Prüfungsbehörde in eigener Verantwortung eine prüfungsrechtliche Würdigung der ärztlicherseits beschriebenen Umstände und Auswirkungen einer Erkrankung auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der Prüfung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 29.11.2017 - W 2 K 16.284

    Nachteilsausgleich bei ADHS-Erkrankung

    Nicht ausgleichsfähig sind dagegen nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings dauerhaft prägen (BVerwG, B.v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 - juris; VGH München, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris; VGH Mannheim, B.v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 - juris; OVG Thüringen, B.v. 17.5.2010 - 1 EO 854/10 - juris; OVG Schleswig-Hollstein, U.v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20

    Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

  • VG Düsseldorf, 28.02.2022 - 26 L 2647/21

    Prüfungsunfähigkeit: Beweislast bei Dauererkrankung des Prüflings

  • VG Greifswald, 13.09.2017 - 2 A 193/17

    Fristverlängerung bezüglich Prüfungsleistungen im Medizinstudium;

  • VG Berlin, 04.07.2022 - 12 L 115.22
  • VG Arnsberg, 22.05.2023 - 9 K 880/22
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