Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung
- Justiz Baden-Württemberg
Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 24 Abs 2 S 1 JAPO BW 1993, § 24 Abs 2 S 3 JAPO BW 1993, § 24 Abs 2 S 4 JAPO BW 1993
Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung
- Judicialis
JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 1 (F. 1993); ; JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 3 (F. 1993); ; JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 4 (F. 1993)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung, Prüfungszeugnis: Prüfungsverfahren, Verfahrensmangel, Abhilfemaßnahmen, Rügepflicht, Ausnahmen, Prüfung Wiederholung, Prüfungswiederholung, Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltung der Verpflichtung zur Rüge eines Mangels im Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist auch bei Wegfall der Pflicht zur unverzüglichen Rüge; Mangel der unzureichenden Schreibzeitverlängerung
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 02.03.2006 - 8 K 2294/05
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
Papierfundstellen
- ESVGH 57, 62
- VBlBW 2007, 65
- DÖV 2007, 433
Wird zitiert von ... (6)
- VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763
Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze
Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine unverzügliche Rüge oder die unverzügliche Geltendmachung von Rechten wegen Verfahrensfehlern nicht erforderlich ist, da der Mangel für die Prüfungsbehörde nicht nur erkennbar, sondern offensichtlich und zweifelsfrei ist (vgl. VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 11;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 485). - KG, 03.03.2020 - Not 5/19
Gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der notariellen Fachprüfung
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung dazu führt, dass der Prüfling sich nicht mehr auf einen Verfahrensfehler berufen kann (vgl. zur entsprechenden Auslegung von Regelungen in verschiedenen Prüfungsordnungen der Länder zur juristischen Staatsprüfung, die der Regelung in § 18 NotFV vergleichbar sind, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2006 - 9 S 675/06 -, Rn. 10, juris; s.a. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 14 B 594/09 -, Rn. 18, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 B 400/08 -, Rn. 6, juris). - OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügeerfordernis
Eine solche Fristversäumung führt zur Präklusion dahin, dass der Kandidat sich in diesem Fall auf den behaupteten Verfahrensfehler nicht mehr berufen kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - zit. nach juris - zu der mit § 10 SächsJAPO vergleichbaren Vorschrift des § 24 Abs. 2 Satz 3 und 4 JAPrO sowie OVG NRW, Beschl. v. 9.10.2008, DVBl. 2009, 172 zu § 13 Abs. 4 Satz 3 JAG).
- VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04
Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen
Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 24 Abs. 2 Satz 3 JAPrO 1993 - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 4 JAPrO 1993 dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann; die vorerwähnten Funktionen der Ausschlussfrist bleiben auch in diesem Fall erhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.08.2006 - 9 S 675/06 -, Vensa m. w. N.). - VG Karlsruhe, 04.11.2015 - 4 K 1093/13
Rüge der nicht ausreichenden Schreibzeitverlängerung im Prüfungsverfahren
Die unverzügliche Geltendmachung von Verfahrensfehlern kann dann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Mängel des Prüfungsverfahrens offensichtlich und zweifelsfrei vorliegen; denn die Prüfungsbehörde ist grundsätzlich nicht gehalten, die von ihr gewählte Ausgleichsmaßnahme in Frage zu stellen, sondern kann mangels gegenteiliger Anhaltspunkte von ihrer Wirksamkeit ausgehen (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 16.08.2006 - 9 S 675/06 - VBlBW 2007, 65;… Niehues/ Fischer/ Jeremias, aaO, Rn. 475). - VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117
Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 12 Abs. 2 Satz 3 JAPO - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann (vgl. VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 10;… VG Sigmaringen, U.v. 24.5.2007 - 8 K 911/04 - juris Rn. 67).