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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89   

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VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89 (https://dejure.org/1990,2586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1990 - 9 S 707/89 (https://dejure.org/1990,2586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 9 S 707/89 (https://dejure.org/1990,2586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei bestandener Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Klage gegen Nichtbestehen der Erstprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 239 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 148
  • VBlBW 1991, 272
  • DVBl 1991, 60
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Der Bescheid der Widerspruchsbehörde ist auf Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S 2 VwGO aufzuheben (im Anschluß an BVerwGE 81, 226 ff unter Aufgabe des Senatsurteils vom 20.09.1983 - 9 S 1596/82 -).

    Durch den dennoch ergangenen Widerspruchsbescheid ist der Kläger beschwert, da durch die Zurückweisung seines Widerspruchs der Eindruck erweckt wurde, der erledigte Ausgangsbescheid sei bestandskräftig geworden (vgl. hierzu BVerwG -- 8. Senat --, Urteil vom 20.1.1989, NJW 1989, S. 2486/2487 = BVerwGE 81, 226 ff.).

    Denn abgesehen von diesen beiden Umständen besteht jedenfalls schon deshalb kein Feststellungsinteresse, weil sich das Verpflichtungsbegehren des Klägers schon vor Klagerhebung während des Widerspruchsverfahrens erledigt hatte und es deshalb ihm freigestanden hätte, direkt seinen Rechtsschutz bei den ordentlichen Gerichten zu suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, NJW 89, 2486 m.w.N. = BVerwGE 81, 226 ff.).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Weder unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung noch unter dem einer beruflichen Beeinträchtigung hat derjenige ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß ihm ein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung zugestanden hat, der die Prüfung in der Wiederholung bestanden hat (gegen BVerwGE 56, 155 und BVerwG, Buchholz 421 Nr. 86).

    Wie sich aus späteren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- ergibt (vgl. BVerwGE 56, S. 155 ff. und Urteil vom 6.12.1983, Buchholz 421 Nr. 86), hat der Senat offenbar selbst nicht mehr an den zitierten Entscheidungen über die isolierte Anfechtungsklage festgehalten, ohne dies zur Klarstellung zum Ausdruck zu bringen.

    Insoweit kann sich der Kläger zwar auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- stützen (vgl. Urteil vom 6.12.1983, Buchholz 421 Nr. 86, dort auch unter Prüfung mittelbarer Rechtsfolgen der Nichtversetzung einer vorzeitig eingeschulten Grundschülerin und das Urteil desselben Senats vom 14.7.1978, BVerwGE 56, 155/156 f. betreffend die durch spätere Versetzung erledigte Nichtversetzung aus der fünften Klasse einer Grundschule).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, daß Leistungsnoten und das aus ihnen folgende Zeugnis über das Erreichen oder Verfehlen eines bestimmten Ausbildungserfolgs, die wegen ihres Wertungsgehalts nur in engen Grenzen verwaltungsgerichtlicher Prüfung unterliegen (BVerwGE 8, 272 = Buchholz 421.0 Nr. 5), normativierte Auslese-Entscheidungen sind.

    Dabei kann diese "Richtigkeit" vom Verwaltungsgericht, wie keiner näheren Begründung bedarf (vgl. BVerwGE 8, 272 = Buchholz 421.0 Nr. 5), vom Verwaltungsgericht ohnehin nicht nachgeprüft werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Der Bescheid der Widerspruchsbehörde ist auf Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S 2 VwGO aufzuheben (im Anschluß an BVerwGE 81, 226 ff unter Aufgabe des Senatsurteils vom 20.09.1983 - 9 S 1596/82 -).

    Mit Rücksicht auf diese neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -- 8. Senat --, die mit Recht der zulässigen und erfolgreichen Anfechtungsklage gegen einen trotzdem ergangenen sachlichen Widerspruchsbescheid gem. § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO den Vorrang gibt vor einer zeitraubenden, nach dem oben Dargelegten nicht schutzwürdigen Beanspruchung der Verwaltungsgerichte in der Sache selbst, hält der Senat an seiner im Urteil vom 20.9.1983 -- 9 S 1596/82 -- vertretenen Auffassung des Vorrangs einer Feststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 gegenüber einer Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO nicht mehr fest.

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Mit dem Bestehen der Wiederholungsprüfung erledigt sich grundsätzlich die Verpflichtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Erstprüfung und dieser selbst als bloßer Annex des Verpflichtungsbegehrens (gegen BVerwGE 40, 205/207 und 55, 355/357).

    Dem steht zwar die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- entgegen, das in zwei Revisionsurteilen (BVerwGE 40, 205/207, BVerwGE 55, 355/357) in solchen Fällen eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage (vgl. zu diesem Institut Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 22 zu § 42 m.w.N. und BVerwGE 38, 99) für zulässig hält, weil, ungeachtet des Bestehens der Wiederholungsprüfung, die zum Erwerb der durch das Zeugnis erteilten Befähigung geführt hat,.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Mit dem Bestehen der Wiederholungsprüfung erledigt sich grundsätzlich die Verpflichtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Erstprüfung und dieser selbst als bloßer Annex des Verpflichtungsbegehrens (gegen BVerwGE 40, 205/207 und 55, 355/357).

    Dem steht zwar die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- entgegen, das in zwei Revisionsurteilen (BVerwGE 40, 205/207, BVerwGE 55, 355/357) in solchen Fällen eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage (vgl. zu diesem Institut Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 22 zu § 42 m.w.N. und BVerwGE 38, 99) für zulässig hält, weil, ungeachtet des Bestehens der Wiederholungsprüfung, die zum Erwerb der durch das Zeugnis erteilten Befähigung geführt hat,.

  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Denn der Fortsetzungsfeststellungsantrag gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog ist nicht auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ergangenen negativen Prüfungsbescheids zu richten, sondern im Sinne des erledigten -- sachdienlichen -- Begehrens auf die Verpflichtung zur Neubescheidung über das Ergebnis der Reifeprüfung 1986 (vgl. statt aller BVerwG -- 2. Senat --, Urteil vom 2.10.1986, NVwZ 87, 229 und Kopp, Kommentar zur VwGO, 8. Aufl., RdNr. 107 zu § 113 VwGO m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89

    Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Die Gerichte haben nicht die Aufgabe, Prestigeansprüche zu erfüllen, sondern den Bürger gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt zu schützen (vgl. in diese Richtung gehend zum Renommee des Freizeitsportlers beim Nichtbestehen der Jägerprüfung BVerwG -- 7. Senat --, Beschluß vom 4.9.1989 -- 7 B 132.89).
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Dem steht zwar die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- entgegen, das in zwei Revisionsurteilen (BVerwGE 40, 205/207, BVerwGE 55, 355/357) in solchen Fällen eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage (vgl. zu diesem Institut Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 22 zu § 42 m.w.N. und BVerwGE 38, 99) für zulässig hält, weil, ungeachtet des Bestehens der Wiederholungsprüfung, die zum Erwerb der durch das Zeugnis erteilten Befähigung geführt hat,.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1989 - 9 S 735/89

    Bewertung einer schriftlichen Arbeit im Rahmen der Abiturprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89
    Denn das schutzwürdige Interesse des Rechtssuchenden an einem besseren Reifezeugnis (vgl. insoweit Senatsurteil vom 29.9.1989 -- 9 S 735/89 --) wird durch das schlichte Bestehen der Wiederholungsprüfung nicht beseitigt und kann mit der Verpflichtungsklage weiterverfolgt werden.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Das Berufungsgericht hat den Widerspruchsbescheid des Oberschulamts aufgehoben, im übrigen aber die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 17. Juli 1990, DVBl. 1991, 60).
  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Im Widerspruchsbescheid ist in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung ausgeführt, dass es nicht Sache der Verwaltung (und damit auch der Widerspruchsbehörde) ist, verbindlich darüber zu entscheiden, ob ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerwG, Urte. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226, 229 = NJW 1989, 2486 u. v. 12.04.2001 - 2 C 10/00 -, NVwZ 2001, 1288; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148, 150).

    Ein gleichwohl ergehender Widerspruchsbescheid, der wie hier den Widerspruch zurückweist (und dabei den Eindruck erweckt, der - erledigte - Verwaltungsakt sei bestandskräftig geworden), ist im Klageverfahren aufzuheben (vgl. BVerwG, Urte. v. 20.01.1989 u. v. 12.04.2001, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.1990, a.a.O.; Pietzner/Ronellenfisch, a.a.O., § 31 RdNr. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1990 - 9 S 1516/90

    Durch Bestehen einer Wiederholungsprüfung erledigt sich die Verpflichtungsklage

    Mit dem Bestehen der Wiederholung der Ärztlichen Vorprüfung erledigt sich die Verpflichtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Erstprüfung und dieser selbst als bloßer Annex des Verpflichtungsbegehrens (gegen BVerwGE 40, 205/207 und 55, 355/357 im Anschluß an das Senatsurteil vom 17.07.1990 - 9 S 707/89), auch wenn der Kläger Leistungen nach dem BAföG bezieht.

    Der Beklagte hält im Anschluß an das übersandte Senatsurteil vom 17.7.1990 -- 9 S 707/89 -- die Klage für unzulässig.

    Die Gründe hierfür sind in dem den Beteiligten bekanntgegebenen Senatsurteil vom 17.7.1990 -- 9 S 707/89 -- im einzelnen dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Die bislang einheitlich für alle Wiederholer geltenden Bestehensvoraussetzungen würden zugunsten einer Teilgruppe modifiziert aus Gründen, die allein in ihrem persönlichen Bereich liegen (vgl. bereits zur Problematik der Anerkennung von außerhalb des Prüfungszwecks liegenden Gesichtspunkten im objektivierten Verfahren der Leistungsmessung Senatsurteil vom 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14

    Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule;

    Wenngleich der Prüfungsausschuss als solcher nicht dem privaten Schulträger, sondern dem Land zuzuordnen sein mag (vgl. Senatsurteile vom 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, DVBl. 1990, 943, und vom 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.1989 - 19 A 1746/87 -, NVwZ 1990, 678, 679; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2007 - 2 K 2451/06 -, juris), bedeutet dies nicht, dass dem Träger einer anerkannten Ersatzschule keine relevanten hoheitlichen Befugnisse verbleiben.
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des

    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, a.a.O.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1993 - 9 S 1537/91

    Zur Notenbildung - Notenrundung - fehlende Kausalität verfahrensfehlerhafter

    Mit Urteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 - (DVBl. 1991, 60 = VBlBW 1991, 148) hat der Senat den Widerspruchsbescheid des Oberschulamts aufgehoben und im übrigen die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90

    Ärztliche Vorprüfung - Negative Prüfungsentscheidung - Erledigung einer Klage -

    In dem Urteil des Berufungsgerichts ist unter Hinweis auf das Urteil des Berufungssenats vom 17. Juli 1990 (DVBl. 1991, 60) ausgeführt, durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung hätten sich die angefochtenen Bescheide - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - erledigt, so daß die Klage mangels Fortdauer der Beschwer unzulässig geworden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 9 S 1538/91

    Überschreitung der Höchstdauer einer mündlichen Prüfung um 61% als wesentlicher

    Der Beklagte hält im Anschluß an das Senatsurteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 -- die Klage wegen nachträglichen Entfallens des Rechtsschutzbedürfnisses durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung für unzulässig.
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur

    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, aaO.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Falle einer erledigten Verfügung über

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1990 - 9 S 1725/89

    Wiederherstellung des wissenschaftlichen Ansehens bei Meinungsstreit zwischen

  • VG Schwerin, 11.10.2021 - 3 A 106/19

    Klage gegen eine Jägerprüfung nach bestandener Wiederholungsprüfung

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