Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 05.01.2011

Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10   

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https://dejure.org/2011,25001
LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,25001)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 31.05.2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,25001)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,25001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Nr. 1 WEG; § 22 Abs. 1 S. 1 WEG; § 22 Abs. 2 S. 1 WEG; § 559 Abs. 1 BGB
    Anbringen von Balkonen stellt eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage dar; Anbringen von Balkonen als eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbringen von Balkonen stellt eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage dar; Anbringen von Balkonen als eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Der Anbau von Balkonen bedarf eines einstimmigen Beschlusses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Anbau von Balkonen - Bauliche Veränderungen können nur einstimmig beschlossen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • wohn-in.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Balkonanbau als Modernisierung gemäß § 22 Abs. 2 WEG? (Dr. Johannes Hogenschurz; Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2/2012, S. 78-79)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch modernisierende Anbauten (hier: Balkone) bedürfen eines einstimmigen Beschlusses! (IMR 2011, 331)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 829
  • ZMR 2011, 830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hannover, 26.10.2010 - 483 C 3145/10

    Anbau von Balkonen ist eine Modernisierung gem. § 559 BGB

    Auszug aus LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Az. 483 C 3145/10 vom 26.10.2010 geändert.

    das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Az. 483 C 3145/10 vom 26.10.2010 wird aufgehoben und.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 26.10.2010, Az. 483 C 3145/10, zurückzuweisen,.

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

    Auszug aus LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10
    Dabei gibt die in § 22 Abs. 2 S. 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelungen des § 559 Abs. 1 BGB Anlass zu einer großzügigen Handhabung des Modernisierungsbegriffes ( BGH Urteil vom 18.02.2011, V ZR 82/10 ).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10
    Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechtes berührt (BGH NJW 2003, 2319 [BGH 08.04.2003 - XI ZR 193/02] ).
  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Auszug aus LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10
    Eine Änderung der Wohnanlage erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers, wenn ein Anbau, eine Aufstockung oder ein Abriss von Gebäudeteilen vorgenommen wird oder der optische Gesamteindruck nachteilig verändert wird, insbesondere ein uneinheitlicher Gesamteindruck entsteht (AG Konstanz ZMR 2008, S. 494 [AG Konstanz 13.03.2008 - 12 C 17/07] ).
  • LG Berlin, 16.12.2015 - 85 S 293/14

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch nachträglichen Einbau

    Die Kläger beabsichtigen im vorliegenden Fall, in dem derzeit geschlossenen Mauerwerk der Südfassade eine Öffnung herzustellen und in diese Öffnung ein zunächst nicht vorhandenes Fenster-Element einzusetzen, was eine bauliche Änderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2011 - 9 S 75/10 -, zitiert nach juris).

    Ferner eröffnet die Möglichkeit zum Öffnen eines Fensters mit bodentiefen Fensterflügeln ohne Austritt nicht die Möglichkeiten zu einer erhöhten Nutzung wie im Fall des Anbaus eines Balkons mit einer Kragplatte (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2011 - 9 S 75/10 - LG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - 318 S 16/11 - jeweils zitiert nach juris).

  • AG Heidelberg, 16.03.2022 - 45 C 119/21

    WEG: Beeinträchtigung durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks des

    Die Änderung eines Teiles des äußeren Aussehens, etwa der Anbau von Balkonen, wird in der Regel noch keine Änderung des charakteristischen Aussehens sein (s. a. LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 21; AG Hannover ZWE 2011, 145; aA LG Lüneburg ZMR 2011, 830).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12884
LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,12884)
LG Köln, Entscheidung vom 05.01.2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,12884)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 9 S 75/10 (https://dejure.org/2011,12884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ein sterbendes Tier ist keine Sicherheit

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurückbehaltungsrechtandrohung eines Tierarztes begründet Anfechtungsrecht wegen widerrechtlicher Drohung - Kein Zurückbehaltungsrecht an kranken Hund wegen offener Tierarztrechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Bad Homburg, 11.04.2002 - 2 C 1180/01
    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Ob aus dem Umstand, dass er nach eigener Aussage ein Telefonat mit der Klägerseite mithörte, ein Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, § 244 Abs. 3 S. 1 StPO analog folgt (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3619), kann letztlich dahinstehen.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Ein Beweis kann dabei in der Regel erst dann als geführt angesehen werden, wenn zumindest ein solcher Grad an Gewissheit vorliegt, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGHZ 53, 245 ff.).
  • OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04

    Zurückbehaltungsrecht an einem Tier

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
  • LG Stuttgart, 22.05.1990 - 21 O 161/90
    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
  • AG Duisburg, 28.07.2008 - 77 C 1709/08

    Rechtliche Zulässigkeit der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an einem

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
  • LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02

    Honorarforderung des Tierarztes: Zurückbehaltungsrecht an behandeltem Hund

    Auszug aus LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10
    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
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