Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010

Rechtsprechung
   LG Köln, 05.08.2009 - 9 S 93/09   

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https://dejure.org/2009,11115
LG Köln, 05.08.2009 - 9 S 93/09 (https://dejure.org/2009,11115)
LG Köln, Entscheidung vom 05.08.2009 - 9 S 93/09 (https://dejure.org/2009,11115)
LG Köln, Entscheidung vom 05. August 2009 - 9 S 93/09 (https://dejure.org/2009,11115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung eines Sattelschleppers für hochgeschleuderten Ast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Eintritts eines Schadens bei dem Betrieb eines Sattelschleppers wegen Herbeiführung eines Unfalls während der Fahrt

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Fahrers eines Sattelschleppers für Schaden durch hochgeschleuderten Ast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Köln, 05.08.2009 - 9 S 93/09
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. nur BGH NJW 1992, 1684, 1685 m.w.N. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus LG Köln, 05.08.2009 - 9 S 93/09
    Der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit hat sich jedenfalls dadurch gemäß § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, dass die Beklagte die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (vgl. nur BGH NJW 1993, 1137, 1138).
  • LG Hof, 18.10.2001 - 12 O 383/01

    Haftungsverteilung bei Schäden durch ein auf der Fahrbahn der Autobahn liegendes,

    Auszug aus LG Köln, 05.08.2009 - 9 S 93/09
    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung des Amtsgerichts, dass der Fall mit dem des Hochschleuderns von Gegenständen vergleichbar sei, für deren Vorhandensein auf der Fahrbahn keine Anhaltspunkte vorliegen, und in dem die Rechtsprechung deshalb das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses bejaht (vgl. hierzu etwa LG Hof NZV 2002, 133 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., 2009, § 17 Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 9 S 93.09   

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https://dejure.org/2010,38020
OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 9 S 93.09 (https://dejure.org/2010,38020)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2010 - 9 S 93.09 (https://dejure.org/2010,38020)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 9 S 93.09 (https://dejure.org/2010,38020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 154 Abs 1 VwGO, § 5 VwVG BB
    Vollziehung eines bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheides; Erfolgsaussichten eines Ratenzahlungsantrages; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; gesetzliche Kostenfolge; Möglichkeit einer Teilerledigungserklärung im einstweiligen Rechtschutzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 154 Abs 1 VwGO, § 5 VwVG BB, § 12 Abs 1 Nr 5a KAG BB, § 222 AO, § 258 AO
    Beschwerde; Vollziehung eines bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheides; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Erfolgsaussichten eines Ratenzahlungsantrages; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; gesetzliche Kostenfolge; Möglichkeit einer Teilerledigungserklärung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.08.1960 - IV 317/59
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 9 S 93.09
    Im Übrigen muss ein Abgabenschuldner erforderlichenfalls Bankkredite in Anspruch nehmen, um seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BFH, Urteil vom 25. August 1960 - IV 317/59 -, juris).
  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 9 S 93.09
    Nur wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer positiven Bescheidung des Ratenzahlungsantrages nach § 222 AO oder § 258 AO zu rechnen ist, kann ein im Wege der einstweiligen Anordnung sicherungsfähiger Anspruch angenommen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - V S 17/02 -, juris).
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