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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 (https://dejure.org/2013,16521)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 (https://dejure.org/2013,16521)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 (https://dejure.org/2013,16521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 117 SGB XII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 117 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Dem Auskunftsersuchen, das verfahrensrechtlich die Vorstufe zum Übergang von Ansprüchen nach §§ 93 ff. SGB XII insbesondere gegen Unterhaltspflichtige bildet (vgl. u.a. Blüggel, in: jurisPK-SGB XII, § 117 Rn. 17), kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein überleitungsfähiger Zahlungsanspruch besteht (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 17).

    Einer Anhörung des Hilfeempfängers selbst bedurfte es - anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R - Rn. 13) - nicht, weil dessen Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 22).

    Der 20. Senat des LSG NRW hat hierzu in seinem Urteil vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 27 ff., Folgendes ausgeführt:.

    Das schließt nach verbreiteter Auffassung die Prüfung der Übergangsfähigkeit des Unterhaltsanspruchs nach Maßgabe von § 94 Abs. 1 S. 2 bis 4 bzw. Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII mit ein (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 50; Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 117 Rn. 22).

    Aber auch wenn man an das Merkmal der Erforderlichkeit der Auskunft für die Durchführung des SGB XII anknüpft, gilt der Maßstab der Negativ-Evidenz dergestalt, dass die Relevanz der begehrten Auskünfte für die Prüfung des Leistungsbegehrens einerseits und möglicher Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen andererseits nicht offensichtlich ausgeschlossen sein darf (vgl. insoweit deutlich LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 46; VG Hamburg, Urt. v. 07.02.1997 - 4 VG 4196/96 -, juris Rn. 17, sowie die Urteile des Senats vom 20.12.2012 - L 9 SO 564/11 und vom 24.01.2013 - L 9 SO 408/11).

    Mangels konkreter Anhaltspunkte für die Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache für den Kläger ist von dem Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 Euro auszugehen (vgl. § 5 Abs. 2 GKG), der bei Auskunftsansprüchen üblicherweise in Höhe der Hälfte festgesetzt wird (vgl ... LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 56).

  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Diesen Ausführungen schließt sich der erkennende Senat, der mittlerweile als einziger Senat neben dem 20. Senat beim LSG NRW für das Rechtsgebiet der Sozialhilfe zuständig ist, in vollem Umfang an, zumal mittlerweile auch das BSG die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zitierten Urteil eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat (BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -).

    Gemessen an diesem Zweck kann nur ein erkennbar sinnloses Auskunftsverlangen rechtswidrig sein (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 B - m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG).

    Abgesehen davon, dass die medizinische Begutachtung eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten problematisch erscheint und allenfalls mit dessen Einverständnis möglich wäre, kann nicht offensichtlich sein, was sich erst nach Aufklärung eines Sachverhalts und Beweisaufnahme beantworten lässt (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 -).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Die Vorschrift ermächtigt den Träger der Sozialhilfe, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Pflichtigen geltend zu machen und bei Auskunftsverweigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. zu alledem u.a. BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 - 5 C 22/90 -, juris Rn. 7 zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); vgl. ferner ausführlich Blüggel, a.a.O., Rn. 54, 55).

    Für die hier streitbefangene Auskunftspflicht nach § 117 Abs. 1 SGB XII, die - wie bereits eingangs dargelegt - verfahrensrechtlich die Vorstufe zum Übergang von Ansprüchen nach §§ 93 ff. SGB XII insbesondere gegen Unterhaltspflichtige bildet, gelten keine strengeren Anforderungen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 BSHG); denn ihr Zweck ist es, dem Sozialhilfeträger erst die Prüfung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) durch Inanspruchnahme Dritter, namentlich des zur Auskunft Herangezogenen, hergestellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90), und bei Ungewissheit einer Unterhaltsverpflichtung zur Sachverhaltsklärung beizutragen (Blüggel, a.a.O., § 117 SGB XII Rn. 26).

    Dieser Zweck gebietet es, als "Unterhaltspflichtige" im Sinne von § 117 Abs. 1 SGB XII alle Personen anzusehen, die als Unterhaltsschuldner in Betracht kommen, d.h. nicht offensichtlich ausscheiden (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 5 C 22/90 zu § 116 Abs. 1 BSHG).

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    "Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten Grundsatz der Negativ-Evidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, unterhaltsrechtlichen Fragen (näher) nachzugehen.

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    "Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten Grundsatz der Negativ-Evidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, unterhaltsrechtlichen Fragen (näher) nachzugehen.

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    "Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten Grundsatz der Negativ-Evidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225); denn es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, unterhaltsrechtlichen Fragen (näher) nachzugehen.

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Unter Beachtung der Aufgabenzuweisung in dem gegliederten Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland, das bereits verfassungsrechtlich vorgegeben ist (vgl. Art. 92 ff. GG), obliegt die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen vielmehr den insoweit rechtswegmäßig kompetenten Zivilgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Zwar ist die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nach § 45 Abs. 1 SGB XII für das Gericht nicht bindend (Umkehrschluss aus § 45 Satz 2 SGB XII; vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Diese Vorschrift regelt speziell und abschließend die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen von Eltern und Kindern des Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel und normiert in ihren Sätzen 4 und 5 auch Auskunftspflichten dieser Personen unter der einschränkenden Voraussetzung, dass Anhaltpunkte für ein jährliches Gesamteinkommen des jeweiligen Elternteils (in diesem Sinne nunmehr BSG, Urt. v. 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R -, gegenwärtig nur als Terminsmitteilung vorliegend) oder des jeweiligen Kindes von mindestens 100.000,- Euro bestehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 AL 286/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
    Auch wenn im Sozialrecht zuweilen zivil- und arbeitsrechtliche Fragen inzident zu prüfen sind, z.B. im Rahmen von § 147a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 20.09.2012 - L 9 AL 286/11 -, juris Rn. 48 ff.), bedeutet dies nicht, dass auch im Rahmen von § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs detailliert zu prüfen ist.
  • VG Hamburg, 07.02.1997 - 4 VG 4196/96

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft über die Einkommensverhältnisse

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2009 - L 20 SO 96/08

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 61/09

    Sozialhilfe

  • SG Düsseldorf, 30.11.2010 - S 42 SO 132/09

    Sozialhilfe

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 56/14

    Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen;

    Die Frage, ob "Leistungsberechtigter" im Sinne des § 94 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB XII nur derjenige ist, der tatsächlich Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel bezieht oder ob es im Falle des Bezuges anderer Sozialhilfeleistungen - insbesondere von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel - ausreicht, dass tatsächlich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Grundsicherung erfüllt gewesen wären (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rn. 50; Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII [Bearbeitungsstand: 2015] § 94 Rn. 146), braucht nicht erörtert zu werden, weil die Antragstellerin im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des Bruders des Antragsgegners keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel gehabt hätte.
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12

    1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2.

    Dem Auskunftsersuchen, das verfahrensrechtlich die Vorstufe zum Übergang von Ansprüchen nach §§ 93 ff. SGB XII insbesondere gegen Unterhaltspflichtige bildet (vgl. u.a. Blüggel, in: jurisPK-SGB XII, § 117 Rn. 17), kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein überleitungsfähiger oder kraft Gesetzes übergegangener Zahlungsanspruch besteht (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 17, LSG NRW, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12, juris Rn. 27).

    Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten und von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B LSG NRW Urteil vom 07.05.2012, L 20 SO 32/12, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12) übernommen Grundsatz der Negativevidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

    Der Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchs als Vorbereitungsmaßnahme für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs steht einer über die Feststellung einer potentiellen Unterhaltsverpflichtung hinausgehenden Prüfung entgegen (BSG Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, juris Rn. 8, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, juris Rn. 43).

  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 21/12

    Sozialhilferecht: Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Geltendmachung eines

    Dem Auskunftsersuchen, das verfahrensrechtlich die Vorstufe zum Übergang von Ansprüchen nach §§ 93 ff. SGB XII insbesondere gegen Unterhaltspflichtige bildet (vgl. u.a. Blüggel, in: jurisPK-SGB XII, § 117 Rn. 17), kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein überleitungsfähiger oder kraft Gesetzes übergegangener Zahlungsanspruch besteht (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 17, LSG NRW, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12, juris Rn. 27).

    Abweichend davon hat das LSG NRW in seinem Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12 die Notwendigkeit einer Anhörung vor Erlass eines Auskunftsersuchens inzident bejaht, den Verstoß dagegen aber durch die Durchführung des Widerspruchsverfahrens als geheilt angesehen (§ 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X).

    Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten und von der sozialgerichtlichen Rechtssprechung (vgl. z.B LSG NRW Urteil vom 07.05.2012, L 20 SO 32/12, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12) übernommen Grundsatz der Negativ-Evidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

    Der Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchs als Vorbereitungsmaßnahme für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs steht einer über die Feststellung einer potentiellen Unterhaltsverpflichtung hinausgehenden Prüfung entgegen (LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, juris Rn. 43).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen den Kläger weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - ; vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rdnr. 34 und vom 28. Februar 2013 - L 7 SO 4014/11 - ; vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 6. November 1975 - V C 28.75 - BVerwGE 49, 311 - juris Rdnr. 15).

    Dahingestellt bleiben kann, ob vor Erlass eines Auskunftsersuchens eine Anhörung durchzuführen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 33), da ein Verstoß hiergegen jedenfalls mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens als geheilt anzusehen ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3734/15

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängers gegen die Ehefrau des Klägers weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - und 28. Februar 2013 - L 7 SO 5083/12 - vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.; Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.).

    Dahingestellt bleiben kann, ob vor Erlass eines Auskunftsersuchens eine Anhörung durchzuführen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 33) und ob ggf. das Schreiben des Beklagten vom 6. Oktober 2010 als Anhörungsschreiben zu qualifizieren ist, da ein Verstoß hiergegen jedenfalls mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens als geheilt anzusehen ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Dem Auskunftsersuchen kann ein bezifferbarer wirtschaftlicher Wert nicht zugeordnet werden, weil mit dessen Hilfe überhaupt erst festgestellt werden soll, ob und ggf. in welcher Höhe ein nach den §§ 93 ff. SGB XII überleitungsfähiger Zahlungsanspruch besteht (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 17 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 27).

    Dieser wird durch die Vorschrift ermächtigt, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verpflichteten geltend zu machen und bei dessen Weigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 18 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Schließlich muss die Behörde im Widerspruchsbescheid erkennen lassen, dass sie die vorgebrachten Argumente des Widerspruchsführers zur Kenntnis genommen und abgewogen hat (LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 34 m.w.N. u.a. der Rspr. des BSG).

    Denn anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) können die Rechte des Hilfeempfängers bei einem Auskunftsersuchen wie dem Vorliegenden von vornherein nicht betroffen sein (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 R Rn. 22 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 128/14

    Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten

    Selbst für den Fall einer Anhörungspflicht sind aber zum einen Anhörungsschreiben aktenkundig, zum anderen wäre ein Anhörungsmangel jedenfalls mit Durchführung des Widerspruchsverfahrens nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X als geheilt anzusehen (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - juris Rn. 26; BSG, Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - juris Rn. 26 ff.; BSG, Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R - juris Rn. 29; Senat, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rn. 34; vgl. auch Senat, 19.12.2014 - L 9 AL 42/14 - unveröffentlicht; umfassend Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Die Vorschrift ermächtigt den Träger der Sozialhilfe, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Pflichtigen geltend zu machen und bei Auskunftsverweigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 21.01.1993, 5 C 22/90, Rn. 7, juris, zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz ; vgl. ferner LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, Rn. 29, juris).

    Einer Anhörung des Hilfeempfängers selbst bedurfte es nicht, weil dessen Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können (vgl. LSG NRW Urteile vom 07.05.2012, L 20 SO 32/12, Rn. 22, juris; und vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, Rn. 36, juris).

    Der Auskunftsanspruch steht daher unter dem Vorbehalt, die Information für die Sicherstellung des Nachranggrundsatzes (§ 2 Abs. 1 SGB XII) zu benötigen (LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, Rn. 41, 52, juris; vgl. auch Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Busse, SGB XII, 21. Auflage 2023, § 94, Rn. 99).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 9 SO 475/14

    Sozialhilfeleistungen; Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen;

    Jedenfalls wäre ein Verfahrensfehler nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X durch die Einlassungen und die Durchführung des Vorverfahrens geheilt (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - juris Rn. 26; BSG, Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - juris Rn. 26 ff.; BSG, Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R - juris Rn. 29; Senat, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rn. 34; vgl. auch Senat, Beschluss v. 19.12.2014 - L 9 AL 42/14 - unveröffentlicht; umfassend Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 175/15

    Kein Anspruch eines ausländischen Leistungsempfängers auf Sozialhilfe nach dem

    Selbst für den Fall einer Anhörungspflicht wäre ein Anhörungsmangel aber jedenfalls mit Durchführung des Widerspruchsverfahrens nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X als geheilt anzusehen (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R - juris Rn. 26; BSG, Urt. v. 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - juris Rn. 26 ff.; BSG, Urt. v. 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R - juris Rn. 29; Senat, Urt. v. 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rn. 34; vgl. auch Senat, 19.12.2014 - L 9 AL 42/14 - unveröffentlicht; umfassend Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2019 - L 2 SO 677/18

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - L 8 SO 82/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 8 SO 235/18
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