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   LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17   

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LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17 (https://dejure.org/2017,57582)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2017 - 9 Sa 10/17 (https://dejure.org/2017,57582)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 9 Sa 10/17 (https://dejure.org/2017,57582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 17 Abs. 1 BEEG, § ... 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 139 ZPO, § 17 BEEG, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 524 Abs. 1 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 524 Abs. 3 ZPO, § 17 Abs. 3 BEEG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG, § 4 Abs. 1 TzBfG, Richtlinie 97/81, Richtlinie 98/23, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüchen nach dem 31.03. des Folgejahres

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener Kürzung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 BEEG, § 17 Abs 2 BEEG, § 7 Abs 3 S 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 2 BUrlG
    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener Kürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 17 Abs. 1, Abs. 2 ; BUrlG § 7 Abs. 2
    Urlaubsabgeltung nach Elternzeit bei unterbliebener Kürzung

  • rechtsportal.de

    BEEG § 17 Abs. 1, Abs. 2 ; BUrlG § 7 Abs. 2
    Geltendmachung von während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüchen nach dem 31.03. des Folgejahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten: Urlaubsverfall bei unterbliebener Kürzung ...

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche aus Elternzeit - Verfall zum 31.03. des Folgejahres

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern, die nur eine Elternzeit in Anspruch nehmen, und Arbeitnehmern, deren Elternzeiten sich unmittelbar aneinanderfügen, gibt es keinen vernünftigen, sich aus der Natur der Sache ergebenden oder in sonstiger Weise einleuchtenden Grund (BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07, Rn. 34).

    Die Begriffe des "Zeitraums" oder der "Zeiträume" finden sich in § 17 Abs. BEEG gerade nicht (BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07, Rn. 23).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass die Situation eines erkrankten Arbeitnehmers von der Situation eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen beruht grundlegend verschieden ist (EuGH, Urteil vom 08. November 2012 - C-229/11 und C-230/11- Heimann (für Kurzarbeit)).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Ob allerdings die bloße Übersendung einer Lohnabrechnung, in der für die Zeit der Elternzeit 0, 0 Urlaubstage ausgewiesen werden, den Anforderungen an eine Willenserklärung genügt, mag fraglich sein, denn die Übersendung der Lohnabrechnung stellt in der Regel keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Wissenserklärung dar (BAG, Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 610/84, Rn. 17: Lohnabrechnung ist kein Anerkenntnis; für regelmäßigen Buchungen auf dem Arbeitszeitkonto BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13, Rn. 23).
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Die Angriffe der Beklagten gegen diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vermögen das Berufungsgericht nicht zu überzeugen; es schließt sich den überzeugenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13, Rn. 15) an, wie sich auch die Fachliteratur unter Aufgabe des vorherigen Standpunktes (so zB. Arnold/Tillmanns/ Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 17 BEEG Rn. 10) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat (jetzt Arnold/Tillmanns/ Tillmanns BUrlG online Stand 12/2016 § 17 BEEG Rn. 37).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann gekürzt werden (BAG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10, Rn. 24; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12, Rn. 13).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann gekürzt werden (BAG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10, Rn. 24; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 678/12, Rn. 13).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Eine Kürzung dieser abzugeltenden Urlaubsansprüche aus der Vollzeitphase des Arbeitsverhältnisses wegen nunmehriger Vereinbarung einer Teilzeittätigkeit würde sowohl gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 TzBfG als auch gegen entsprechende europarechtliche Vorgaben verstoßen: Das einschlägige Unionsrecht, insbesondere Paragraf 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung, ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach der bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs in der Weise angepasst wird, dass der von einem Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung übergeht, in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, reduziert wird oder der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-486/08 Tiroler Landeskrankenhäuser, juris).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Ob allerdings die bloße Übersendung einer Lohnabrechnung, in der für die Zeit der Elternzeit 0, 0 Urlaubstage ausgewiesen werden, den Anforderungen an eine Willenserklärung genügt, mag fraglich sein, denn die Übersendung der Lohnabrechnung stellt in der Regel keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Wissenserklärung dar (BAG, Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 610/84, Rn. 17: Lohnabrechnung ist kein Anerkenntnis; für regelmäßigen Buchungen auf dem Arbeitszeitkonto BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13, Rn. 23).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
    Aus § 17 Abs. 2 BEEG ist nicht zu entnehmen, dass der Erholungsurlaub ungekürzt erhalten bleiben muss (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 8. Februar 2017 - 6 Ca 341/16 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 54, 242; so auch LAG Baden-Württemberg 7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17 - zu II 2 der Gründe; LAG Köln 7. Juni 2017 - 11 Sa 741/16 - zu II 5 der Gründe; LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - zu I 1 b bb der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2016 - 2 Sa 244/15 - zu I der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

    Im Ergebnis konnte es danach dahinstehen, ob Urlaubsansprüche auch während der Elternzeit nach § 4 Abs. 3 BUrlG verfallen können, wovon das LAG Baden-Württemberg (7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17, Rn. 40) mit der Argumentation ausgeht, dass sich § 17 Abs. 2 BEEG nur auf den Urlaub in dem Jahr beziehe, in dem der Urlaub wegen des Beginns der Elternzeit nicht angetreten werden konnte.

    Im Ergebnis kann danach dahinstehen, ob Urlaubsansprüche auch während der Elternzeit nach § 4 Abs. 3 BUrlG verfallen können, wovon das LAG Baden-Württemberg (7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17, Rn. 40) mit der Argumentation ausgeht, dass sich § 17 Abs. 2 BEEG nur auf den Urlaub in dem Jahr beziehe, in dem der Urlaub wegen des Beginns der Elternzeit nicht angetreten werden konnte.

  • ArbG Würzburg, 28.05.2019 - 2 Ca 1336/18

    Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag

    Diese Vorschrift gilt nur für den Urlaub des Urlaubsjahres, in dem die Elternzeit begonnen worden ist, ausnahmsweise auch darüber hinaus für den Urlaub des Vorjahres, wenn ein Übertragungstatbestand nach § 7 Abs. 3 BUrlG vorgelegen hat (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2017 - 9 Sa 10/17).
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