Rechtsprechung
LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten und Krankheitsandrohung sowie Arbeitsverweigerung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Arbeitsverweigerung bei unzureichender Betriebsratsanhörung und unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsfähigkeit trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
- rabüro.de
Kündigung unwirksam, wenn Arbeitgeber Betriebsrat nicht ausführlich genug unterrichtet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Arbeitsverweigerung bei unzureichender Betriebsratsanhörung und unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Arbeitsfähigkeit trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.10.2009 - 13 Ca 4759/09
- LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
- BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG München, 29.10.2009 - 13 Ca 4759/09
Fristlose Kündigung; Androhung einer Krankschreibung; plötzlich auftretende …
Auszug aus LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 29.10.2009, Az.: 13 Ca 4759/09, wird verworfen, soweit der Kläger die Erteilung eines Zwischenzeugnisses begehrt.Im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 29.10.2009, Az.: 13 Ca 4759/09, auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:.
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Auszug aus LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
(BAG…, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, Rn. 24, BAG, Urteil vom 17.06.2003 2 AZR 123/02, Rn. 25, m.w.N.) Die Beklagte hat aber weder konkrete Umstände vorgetragen noch Beweis dafür angeboten, dass der Kläger am 05. und 06. März entgegen der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht arbeitsunfähig krank war und somit der Arbeit ungerechtfertigt fern blieb. - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
(BAG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
Danach setzt die beharrliche Arbeitsverweigerung in der Person des Arbeitnehmers Nachhaltigkeit im Willen voraus; der Arbeitnehmer muss die ihm übertragene Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt, vielmehr muss eine intensive Weigerung vorliegen.(vgl. BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99, Rn. 24, m.w.N.) Vorliegend fehlt es an einer rechtswidrigen und schuldhaften Arbeitsverweigerung in diesem Sinne. - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
(BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, Rn. 24, BAG…, Urteil vom 17.06.2003 2 AZR 123/02, Rn. 25, m.w.N.) Die Beklagte hat aber weder konkrete Umstände vorgetragen noch Beweis dafür angeboten, dass der Kläger am 05. und 06. März entgegen der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht arbeitsunfähig krank war und somit der Arbeit ungerechtfertigt fern blieb.
- BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11
Wiedereinsetzung - Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. Februar 2011 - 9 Sa 1133/09 - wird als unzulässig verworfen.