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   LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12   

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LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12 (https://dejure.org/2013,32569)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.2013 - 9 Sa 118/12 (https://dejure.org/2013,32569)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 2013 - 9 Sa 118/12 (https://dejure.org/2013,32569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Günstigkeitsvergleich zwischen den Tarifverträgen der Deutschen Telekom AG, Tarifstand 31.8.2007 und den Tarifverträgen der Vivento Customer Service für die Entgeltberechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Entgeltberechnung nach den Tarifverträgen der Deutschen Telekom AG und der Vivento Customer Service; Erfolgsaussichten der Feststellungs- und Leistungsklage eines Fernmeldetechnikers auf Differenzvergütung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 4 Abs 3 TVG
    Günstigkeitsvergleich zwischen den Tarifverträgen der Deutschen Telekom AG und den Tarifverträgen der Vivento Customer Service

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltberechnung nach den Tarifverträgen der Deutschen Telekom AG und der Vivento Customer Service

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tarifverträge von Deutscher Telekom und Vivento - und der Günstigkeitsvergleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Relation der Vergütung zu Arbeitszeit ist maßgeblicher Gesichtspunkt bei Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Im Falle des Betriebsübergangs geht die arbeitsvertraglich vereinbarte Anwendung der Tarifverträge der DTAG als vertragliche Rechtsposition gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ohne weiteres und uneingeschränkt auf das mit der jeweiligen Erwerberin fortbestehende Arbeitsverhältnis über (BAG, Urteil vom 17.11.2010, 4 AZR 391/09; BAG, Urteil vom 12.12.2012, 4 AZR 328/11, Rn 27).

    Hinzu kommt, dass der Annahme des Umstandsmomentes es auch entgegensteht, dass für die Beklagte erkennbar war, dass der Kläger sich jedenfalls nicht "freiwillig" ausschließlich dem Tarifwerk der Beklagten unter Verzicht auf die Rechte aus der Bezugnahmeklausel unterwerfen wollte, denn andernfalls hätte er es nicht abgelehnt, den ihm vorgelegten Änderungsvertrag zu unterschreiben (BAG, Urteil vom 12.12.2012, 4 AZR 328/11 Rn. 38. m.w.N.).

    Es hat ein "Sachgruppenvergleich" zu erfolgen (BAG, Urt. v. 12.12.2012, 4 AZR 328/11 m.w.N.) .

    Dazu sind nähere Feststellungen zum Verhältnis der wöchentlichen Arbeitsleistung und der proportionalen Vergütung, insbesondere zur Höhe und Zusammensetzung der Vergütungen des Klägers bei der DT AG und der Beklagten nach Maßgabe der in Frage stehenden Tarifverträge erforderlich (BAG, Urt. v. 12.12.2012, 4 AZR 328/11 m.w.N.) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Vor dem Arbeitsgericht hat sich der Kläger zur Geltung der Tarifverträge der DTAG auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere das Urteil vom 16.11.2011 - 4 AZR 822/09, berufen.

    Diese kann weder als eine sog. Tarifwechselklausel noch als eine solche Verweisungsklausel verstanden werden, die zumindest auch auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils geschlossenen Tarifverträge verweist (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 ff. mwN.; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 45 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21, 42 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.; zuletzt: 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 16).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Zur Durchführung des Günstigkeitsvergleichs hinsichtlich der Entgeltberechnung zwischen den Tarifverträgen der Deutschen Telekom AG, Tarifstand 31.8.2007 und den Tarifverträgen der Vivento Customer Service als Folge der Entscheidung des BAG v. 6. Juli 2011, 4 AZR 706/09 u.a.

    Diese kann weder als eine sog. Tarifwechselklausel noch als eine solche Verweisungsklausel verstanden werden, die zumindest auch auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils geschlossenen Tarifverträge verweist (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 ff. mwN.; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 45 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21, 42 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.; zuletzt: 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 16).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    a) Da auf das Arbeitsverhältnis zwei konkurrierende Tarifwerke, nämlich das der DTAG durch die vertragliche Bezugnahmeklausel und das Tarifwerk der Beklagten durch die beiderseitige Tarifbindung Anwendung finden, ist die Frage, welche Ansprüche dem Kläger hinsichtlich seiner Vergütung zustehen, nach dem Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG zu lösen (BAG Urt. v. 22.4.2009, 4 AZR 100/08).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Im Falle des Betriebsübergangs geht die arbeitsvertraglich vereinbarte Anwendung der Tarifverträge der DTAG als vertragliche Rechtsposition gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ohne weiteres und uneingeschränkt auf das mit der jeweiligen Erwerberin fortbestehende Arbeitsverhältnis über (BAG, Urteil vom 17.11.2010, 4 AZR 391/09; BAG, Urteil vom 12.12.2012, 4 AZR 328/11, Rn 27).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Diese kann weder als eine sog. Tarifwechselklausel noch als eine solche Verweisungsklausel verstanden werden, die zumindest auch auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils geschlossenen Tarifverträge verweist (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 ff. mwN.; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 45 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21, 42 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.; zuletzt: 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 16).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 231/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Diese kann weder als eine sog. Tarifwechselklausel noch als eine solche Verweisungsklausel verstanden werden, die zumindest auch auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils geschlossenen Tarifverträge verweist (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 ff. mwN.; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 45 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21, 42 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.; zuletzt: 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 16).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Diese kann weder als eine sog. Tarifwechselklausel noch als eine solche Verweisungsklausel verstanden werden, die zumindest auch auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils geschlossenen Tarifverträge verweist (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 ff. mwN.; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 45 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21, 42 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.; zuletzt: 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 16).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - 9 Sa 118/12
    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht nach neuerer Rechtsprechung das Feststellungsinteresse in vergleichbaren Fällen strenger prüft (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012, 4 AZR 327/11 Rz. 41 ff.), so liegt es im vorliegenden Fall gleichwohl vor.
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