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   LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99   

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https://dejure.org/1999,2910
LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99 (https://dejure.org/1999,2910)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99 (https://dejure.org/1999,2910)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29. November 1999 - 9 Sa 1277/99 (https://dejure.org/1999,2910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • arbeitsrecht-fa.de

    Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 140 315; KSchG § 2; BGB § 140 § 315
    Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 709
  • BB 2000, 260
  • BB 2000, 727
  • NZA-RR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 95/98

    Anforderungen an die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung; Abgrenzung

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Eine solche Kündigung kommt wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig erst dann in Betracht, wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, mit weniger einschneidenden Maßnahmen das mit der Änderungskündigung bezweckte Ziel zu erreichen (BAG vom 28.04.1982, BB 1983, 1413; Becker-Schaffner, ZTR 1998, 194, KR-Rost, 5. Aufl. 1998, § 2 KSchG Rn. 37; Hunold, Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, in: Arbeitsrechts-Blattei SD (Stand Juli 1995), Rn. 151; siehe auch LAG Berlin vom 14.12.1998, ZTR 1999, 223).

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes gilt im Grundsatz nichts anderes (BAG ZTR 1998, 187; LAG Berlin ZTR 1999, 223 m.w.N.).

  • LAG Berlin, 22.11.1991 - 6 TaBV 3/91

    Betriebsrat: Begriff der Versetzung - Betriebsverlegung

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Deshalb kann auch begrifflich nicht ohne weiteres von einer Versetzung gesprochen werden, wenn die organisatorische Einheit, zu der der betreffende Arbeitnehmer gehört, räumlich verlegt wird, weil dadurch der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in seiner Beziehung zum betrieblichen Umfeld völlig unverändert bleibt (LAG Berlin vom 22.11.1991, NZA 1992, 854).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Streitgegenstand bei einer Änderungskündigung, die der Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen hat, ist nämlich nicht mehr die Kündigung als solche, sondern nur noch die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen oder den geänderten Inhalten fortgesetzt wird (vgl. BAG vom 26.01.1995, BB 1995, 1746 (1747); BAG vom 09.07.1997, NZA 1998, 494 ; Boewer, BB 1996, 2618; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl. 1999, S. 705 Rn. 1245).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Ihre rechtliche Form gewinnt diese einseitige Einflußnahme eines Arbeitgebers im Direktionsrecht, wobei die Ausübung dieses Gestaltungsrechtes nur in den Grenzen des § 315 Abs. 1 BGB zulässig erscheint (vgl. etwa BAG vom 19.06.1985, DB 1986, 132 ; vom 15.10.1989, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht; vom 29.10.1997, NZA 1998, 329).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Streitgegenstand bei einer Änderungskündigung, die der Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen hat, ist nämlich nicht mehr die Kündigung als solche, sondern nur noch die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen oder den geänderten Inhalten fortgesetzt wird (vgl. BAG vom 26.01.1995, BB 1995, 1746 (1747); BAG vom 09.07.1997, NZA 1998, 494 ; Boewer, BB 1996, 2618; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl. 1999, S. 705 Rn. 1245).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Folglich ist eine Änderungskündigung immer dann unwirksam, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen kraft Ausübung des Direktionsrechts herbeigeführt werden kann (vgl. auch BAG vom 27.03.1980, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Dabei geht es um die Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen schlechthin und nicht nur um die Sozialwidrigkeit (BAG vom 28.05.1998, NZA 1998, 1167).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Ihre rechtliche Form gewinnt diese einseitige Einflußnahme eines Arbeitgebers im Direktionsrecht, wobei die Ausübung dieses Gestaltungsrechtes nur in den Grenzen des § 315 Abs. 1 BGB zulässig erscheint (vgl. etwa BAG vom 19.06.1985, DB 1986, 132 ; vom 15.10.1989, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht; vom 29.10.1997, NZA 1998, 329).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    Eine solche Kündigung kommt wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig erst dann in Betracht, wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, mit weniger einschneidenden Maßnahmen das mit der Änderungskündigung bezweckte Ziel zu erreichen (BAG vom 28.04.1982, BB 1983, 1413; Becker-Schaffner, ZTR 1998, 194, KR-Rost, 5. Aufl. 1998, § 2 KSchG Rn. 37; Hunold, Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, in: Arbeitsrechts-Blattei SD (Stand Juli 1995), Rn. 151; siehe auch LAG Berlin vom 14.12.1998, ZTR 1999, 223).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
    In Betracht kommen Kriterien wie der Familienstand, das Vorhandensein und die Anzahl schulpflichtiger Kinder, die Berufstätigkeit des Partners, die Ortsbindung durch Immobiliareigentum, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und vieles mehr (vgl. dazu BAG vom 02.04.1996, NZA 1997, 219 f).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Ebenso kann offenbleiben, ob die Umdeutung eines sozialwidrigen oder nicht durch wichtigem Grund gerechtfertigten Änderungsangebots in eine vom Direktionsrecht gedeckte Weisung stets ausgeschlossen ist (für eine Umdeutungsmöglichkeit: LAG Berlin 29. November 1999 - 9 Sa 1277/99 - LAGE KSchG § 2 Nr. 36; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 484; HWK/Molkenbur 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 27; Hunold NZA 2008, 860, 862; Wisskirchen/Bissels NZA 2006 Beilage zu Heft 10 S. 24, 31; Lakies BB 2003, 364, 365; Enderlein Anm. zu AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 und 37; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung S. 36; verneinend: APS/Künzl 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119 f.; Benecke NZA 2005, 1092, 1096 Fn. 27; Berkowsky NZA 1999, 293, 298; zum Widerrufsvorbehalt vgl. Breuckmann Entgeltreduzierung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung S. 238 ff.; vgl. auch: Senat 29. Januar 1981 - 2 AZR 778/78 - BAGE 35, 17, 29 f.; 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a 23; für den Widerruf beim Widerrufsvorbehalt vgl. Senat 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Dennoch muß davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Ausübung des Direktions- und Weisungsrechts um die Ausübung eines Gestaltungsrechts und damit um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, also um ein Rechtsgeschäft handelt (LAG Berlin v. 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99, LAGE § 2 KSchG Nr. 36).

    Beide Vertragsmittel sind deshalb im Grunde genommen gleichwertig und austauschbar, so daß bspw. eine unwirksame Änderungskündigung in die Ausübung des Direktions- und Weisungsrechtes umgedeutet werden kann (LAG Berlin v. 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99, aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10

    Umdeutung einer Änderungskündigung in Maßnahme des Direktionsrechts; Ausschluss

    Ob eine solche Umdeutung einer unwirksamen Änderungskündigung in eine Maßnahme des Direktionsrechtes überhaupt in Betracht kommt, ist im Einzelnen höchst umstritten: teilweise wird diese Möglichkeit unter Hinweis darauf bejaht, dass das umgedeutete Rechtsgeschäft nicht als Minus in dem nichtigen Geschäft erhalten sein müsse, vielmehr auch ein sogenanntes "Aliud" in Betracht komme, wenn nur hinsichtlich des Ersatzgeschäftes sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt seinen (Hromatka, in NZA, 2008, 1338, 1340; Hunold in NZA 2008, 860, 862; Staudinger-Roth, Buch 1, Teil 2, § 140 RdNr. 22; LAG B-Stadt, Urteil vom 29.11.1999, Az.: 9 Sa 1277/99 - LAGE § 2 KSchG Nr. 36).
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