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   LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13   

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https://dejure.org/2013,25723
LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13 (https://dejure.org/2013,25723)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2013 - 9 Sa 138/13 (https://dejure.org/2013,25723)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2013 - 9 Sa 138/13 (https://dejure.org/2013,25723)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    BUrlG § 7 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen durch Erhebung einer Bestandsschutzklage

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Wahrung von Ausschlussfristen durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wahrung von Ausschlussfristen durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4
    Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist durch Bestandsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wahrung von Ausschlussfristen durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist für die Urlaubsabgeltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist kann durch Erhebung einer Bestandsschutzklage gewahrt sein

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Ausschlußfrist für Urlaubsabgeltung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist bleibt gewahrt - Kündigung und Urlaub

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Insofern läge auch kein Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des 5. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 19.09.2012, 5 AZR 627/11 und des 9. Senates vom 21.02.2012, 9 AZR 486/10 vor.

    Vor diesem Hintergrund hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.09.2012, 5 AZR 627/11, NZA 2013, 101 - 104 = AP Newsletter 2013, 29 - 37) entschieden, dass eine tarifvertragliche Ausschlussfrist, die eine rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung vorsieht, verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass die vom Erfolg einer Bestandschutzstreitigkeit abhängigen Ansprüche bereits mit der Klage in der Bestandsstreitigkeit gerichtlich geltend gemacht sind (BAG vom 19.09.2012, a.a.O., Rn. 18 ff.).

    Schon mit der Erhebung einer Bestandschutzklage kann sich der Arbeitgeber auf die vom Ausgang dieser Streitigkeit abhängigen Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden (vgl. BAG vom 19.09.2012, a.a.O., Rn. 22).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01.12.2010, 1 BvR 1682/07 sei eine andere Sicht nicht geboten, da die Klägerin bereits die erste Stufe der zweistufigen Ausschlussfrist in § 12 des Arbeitsvertrages nicht gewahrt habe.

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01.12.2010, 1 BvR 1682/7, NZA 2011, 354 - 356 = AP Nr. 196 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) ist bei der Anwendung von Ausschlussfristen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz zu berücksichtigen.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Insofern läge auch kein Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des 5. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 19.09.2012, 5 AZR 627/11 und des 9. Senates vom 21.02.2012, 9 AZR 486/10 vor.

    Die Revisionszulassung erfolgte nach § 72 Abs. 2 ArbGG vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des 9. Senates des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 21.02.2012, 9 AZR 486/10, NZA 2012, 750 - 753 = EZA § 7 Bundesurlaubsgesetz Abgeltung Nr. 21 Rn. 24).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Damit sind auch Ansprüche auf Urlaubsabgeltung erfasst (vgl. auch BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 475/10 Rn. 32, NZA 2012 S. 166 ff. = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Rn. 32; vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10, NZA 2012, 514 = AP Nr. 93 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz Abgeltung Rn. 18).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Der einem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub wandelt sich im Fall der Beendigung in einen Geldanspruch um und ist als solcher zu behandeln (BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 365/10, NZA 2011 S. 129 ff. = AP Nr. 55 zu § 7 BUrlG Rn. 17).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Damit sind auch Ansprüche auf Urlaubsabgeltung erfasst (vgl. auch BAG vom 09.08.2011, 9 AZR 475/10 Rn. 32, NZA 2012 S. 166 ff. = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Rn. 32; vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10, NZA 2012, 514 = AP Nr. 93 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz Abgeltung Rn. 18).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
    Da die Anschlussberufung der Klägerin in zulässiger Weise (BGH vom 10.11.1983, VII ZR 72/81, NJW 1984, 1240 - 1242) lediglich hilfsweise angekündigt und der Antrag nicht gestellt wurde, wirkt sich dies nicht zu Lasten der Klägerin bei der Kostenentscheidung aus.
  • LAG Düsseldorf, 11.10.2016 - 8 Sa 405/16

    Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem

    Denn diese wahrt, wie das Arbeitsgericht zutreffend festgestellt hat, eine zu beachtende Ausschlussfrist nur für solche Ansprüche, die - wie etwa Annahmeverzugslohnansprüche - vom Erfolg der Klage abhängen; nur insoweit weiß der Arbeitgeber, auf welche Forderungen er sich für den Fall des Unterliegens im Prozess einrichten muss, kann erforderliche Beweismittel sichern und ggf. Rücklagen bilden (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, NZA 2012, 750; aA LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013 - 9 Sa 138/13, LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 40; LAG Hessen, Urteil vom 07.02.2012 - 19 Sa 96i0/11, juris, die meinen, dass mit der Kündigungsschutzklage alle Ansprüche geltend gemacht werden, die von ihrem - positiven wie negativen - Ausgang abhängen).
  • LAG Hamm, 13.02.2019 - 5 Sa 524/18

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz und einmonatige Ausschlussfrist nach

    Soweit der Kläger Bezug auf eine Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 13. August 2013, 9 Sa 138/13, juris) genommen hat, kann dieser im Hinblick auf die o.g. Entscheidung des BAG nicht gefolgt werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13

    Karenzentschädigung - nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Schließlich stimme der Kläger auch dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (13.08.2013 - 9 Sa 138/13) und dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (09.10.2013 - 2 Sa 49/13) zu, soweit diese Gerichte zur Wahrung von Ausschlussfristen die Erhebung einer Bestandsschutzklage auch für den Fall genügen ließen, dass der Anspruch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetze.
  • ArbG Gelsenkirchen, 12.04.2016 - 5 Ca 1796/15

    Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs im Rahmen von vertraglichen

    Dies betrifft auch einen Urlaubsabgeltungsanspruch im Fall der Abweisung der Kündigungsschutzklage (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 01.12.2010, AZ 1 BvR 1682/07, juris Rn. 21, NZA 2011 S. 354; Urteile des BAG v. 20.01.2015, AZ 9 AZR 585/13, juris Rn. 39; v. 19.09.2012, AZ 5 AZR 924/11, juris Rn. 18 - 28; v. 19.09.2012 AZ 5 AZR 627/11, juris Rn. 18 - 28, NZA 2013 S. 101; des LAG Niedersachsen v. 13.08.2013, AZ 9 Sa 138/13, juris Rn. 26 - 29; Klenter, juris PR-ArbG 47/2013 Anmerkung 3 C; Müller-Wenner, AuR, 2014 S. 282 (283, 284)).
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