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   LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05   

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https://dejure.org/2005,2694
LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlung; Zulässigkeit einer Klausel in einem Formulararbeitsvertrag über die Gewährung von Sonderzuwendungen als freiwillige, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs stehende Leistungen; Vorliegen eines "echten" Freiwilligkeitsvorbehalts ...

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2
    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhaltskontrolle standardisierter Formulararbeitsverträge nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB ? Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, die einer Kontrolle nicht standhalten (hier ?Freiwilligkeitsvorbehalt? bzgl. Sonderzuwendungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 160
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Dies folgt zum Einen bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so dass prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (hierzu: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche).

    Ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsarbeitnehmers sind sie einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer verstanden werden (BAG 26. Januar 2005, a.a.O.).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die Zinsen sind auf den Bruttobetrag zu zahlen (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05

    Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Teilweise kann den eingereichten Urteilen die arbeitsvertragliche Sonderzuwendungsregelung nicht entnommen werden (LAG Berlin 31. Mai 2005 - 11 Sa 263/05) oder beschränkt sich der Klauselwortlaut auf die Begrifflichkeit "widerruflich" (LAG Düsseldorf 30. August 2005 - 8 (12) Sa 101/05 ("Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, ist jederzeit widerruflich und begründet auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch."().
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs und belässt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung (neu) zu entscheiden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204 m.w.N.).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Insofern hat auch das Bundesarbeitsgericht teilweise geprüft, ob der Arbeitgeber die versprochene, lediglich widerrufbare (und in diesem Sinne "freiwillige" Leistung), widerrufen hat und widerrufen konnte (vgl. BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikationen Nr. 174 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht. Wird eine solche gewährt, stellt sie eine freiwillige, stets widerrufbare Leistung des Arbeitgebers dar.").
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Ein solcher Widerrufsvorbehalt wäre jedoch nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sich aus der vertraglichen Regelung selbst der Widerrufsgrund (z.B. wirtschaftlicher Anlass) nicht ergibt (so jedenfalls (für die Vereinbarung eines Widerrufsrecht im Hinblick auf übertarifliche Lohnbestandteile(: BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bedeutungsgehalt der "Widerruflichkeit" einer Leistung im Zusammenhang mit einem Ausschluss des Anspruchsentstehung z.T. im Sinne einer "reinen" Freiwilligkeit der Leistung verstanden worden ist (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Angestellte erhalten als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich die Differenz auf ein Monatsgehalt."; vgl. aber auch - für eine Arbeitsmarktzulage - BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 147/81 - juris-Recherche (Wortlaut der Klausel: "Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die übertarifliche Zulage eine Leistung des Unternehmens ist, die - unbeschadet der tariflichen Bestimmungen - freiwillig und jederzeit widerruflich ist und keinerlei Rechtsanspruch für zukünftige Regelungen, weder im Hinblick auf die Gewährleistung überhaupt noch im Hinblick auf die Höhe begründet."(; der 2. Senat ist in diesem Zusammenhang von einem Widerrufsvorbehalt ausgegangen und hat die Rechtswirksamkeit des vom Arbeitgeber ausgeübten Widerrufs geprüft).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 147/81

    Widerruf einer Arbeitsmarktzulage

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bedeutungsgehalt der "Widerruflichkeit" einer Leistung im Zusammenhang mit einem Ausschluss des Anspruchsentstehung z.T. im Sinne einer "reinen" Freiwilligkeit der Leistung verstanden worden ist (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Angestellte erhalten als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich die Differenz auf ein Monatsgehalt."; vgl. aber auch - für eine Arbeitsmarktzulage - BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 147/81 - juris-Recherche (Wortlaut der Klausel: "Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die übertarifliche Zulage eine Leistung des Unternehmens ist, die - unbeschadet der tariflichen Bestimmungen - freiwillig und jederzeit widerruflich ist und keinerlei Rechtsanspruch für zukünftige Regelungen, weder im Hinblick auf die Gewährleistung überhaupt noch im Hinblick auf die Höhe begründet."(; der 2. Senat ist in diesem Zusammenhang von einem Widerrufsvorbehalt ausgegangen und hat die Rechtswirksamkeit des vom Arbeitgeber ausgeübten Widerrufs geprüft).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die zur Klauselunwirksamkeit führende Auslegung ist insoweit die dem Verwendungsgegner günstigere Verständnisvariante (zsf. zu dieser sog. "umgekehrten Anwendung der Unklarheitenregelung" vgl. (für den Verbandsprozess(: BGH 23. Januar 2003 - III ZR 54/02 - NJW 2003, 1237; dies gilt auch für den Individualprozess: Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 305c BGB Rn. 20 m.w.N.; Däubler/Dorndorf, a.a.O., § 305c BGB Rn. 35).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die Rechtsprechung hält in Bezug auf Jahressonderleistungen einen Freiwilligkeitsvorbehalt ganz überwiegend für zulässig (BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 167).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Ob in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (so LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, NZA-RR 2006, 125; LAG Brandenburg 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - zu A II 2 b der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 5; LAG Berlin 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68; LAG Hamm 5. November 2009 - 15 Sa 794/09 - Rn. 47, juris; Hessisches LAG 26. Juli 2010 - 7 Sa 1881/09 - Rn. 26, juris; ArbG Freiburg 9. September 2008 - 10 Ca 3/08 - LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 12; aA LAG Düsseldorf 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 - zu II 2 c der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 7) , kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Hessen, 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und

    1) Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind, hindert nicht das Entstehens eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist (im Anschluss an LAG Köln Urteil vom 02.11.2007 - 11 Sa 550/07, LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 und LAG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05).

    26 Wie das Arbeitsgericht schließt sich auch die Berufungskammer der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Berlin ( Urteil vom 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68-69 ), Brandenburg ( Urteil vom 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 4 ) und Köln ( Urteil vom 02. November 2007 - 11 Sa 550/07 - juris ) an, nach der das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen unklar erscheinen lässt mit der Folge, dass sich der Arbeitgeber auf den Freiwilligkeitsvorbehalt nicht berufen kann.

  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05

    Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung,

    Soweit in der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des LAG Brandenburg (Urt. v. 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 - DB 2006, 160) - abweichend von der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - ausgeführt wird, eine derartige Klausel sei trotz des Hinweises auf den Ausschluss von Rechtsansprüchen als widersprüchlich anzusehen, überzeugt dies nicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2006 - 6 Sa 362/05

    Arbeitsvertrag, Weihnachtsgeld, freiwillige Leistung, Leistungsvorbehalt,

    Der Kläger kann sich auch nicht auf das von ihm herangezogene Urteil des LAG Brandenburg (9 Sa 141/05) berufen, denn der dort entschiedene Fall betraf eine andere vertragliche Formulierung.
  • LAG Hamm, 05.11.2009 - 15 Sa 794/09

    Anspruch auf Weihnachtsgeld kraft betrieblicher Übung bei unwirksamem

    c) Lediglich klarstellend weist die erkennende Kammer darauf hin, dass die Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehaltes mit einem Widerrufsvorbehalt als Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen ist, so dass beide Vorbehalte unwirksam sind (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 27.07.2005 - 6 Sa 29/05; LAG Brandenburg, Urt. v. 13.01.2005 - 9 Sa 141/05, DB 06, 160; LAG Berlin, Urt. v. 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05).
  • ArbG Marburg, 28.09.2007 - 2 Ca 319/07

    Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt: Chef muss sich bei Gratifikation

    Die Unklarheit, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein bloßer Widerrufsvorbehalt gemeint ist, geht zu Lasten des Arbeitgebers (so auch LAG Brandenburg v. 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - BB 2006, S. 560).
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