Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB, BAT, TVöD BT-K
Dynamische Bezugnahme auf TVöD - Altfall - Gleichstellungsabrede - Eingruppierung - Nachtschwester - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei der Auslegung einer Bezugnahmeklausel ist auch die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses zu berücksichtigen; Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Altvertrag bei dynamischer Anwendung in Bezug genommener Tarifverträge nach Wegfall der Tarifbindung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.01.2011 - 7 Ca 141/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
- BAG, 16.10.2012 - 4 AZR 769/11
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Zutreffend ist allerdings, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um einen sog. Altvertrag im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14.12.2005 -4 AZR 536/04,EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag N. 32) handelt.Für diese wendet das Bundesarbeitsgericht ungeachtet der mit Urteil vom 14.12.2005 (aaO) angekündigten und sodann vollzogenen Rechtsprechungsänderung unter Vertrauensschutzgesichtspunkten trotz überzeugender Argumente für die Rechtsprechungsänderung seine frühere Auslegungsregel zu sog. Gleichstellungsabreden an.
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Jedenfalls wäre aber entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. im Urteil vom 25.08.2010 -4 AZR 14/09, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt) eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend geboten, dass die Vertragsparteien für den Fall der hier vorliegenden Tarifsukzession das nachfolgende tarifliche Vergütungsregelungswerk des öffentlichen Dienstes vereinbart hätten. - LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 6 Sa 103/06
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Gehaltserhöhung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Sie vertritt die Ansicht, etwaige Ansprüche der Klägerin ergäben sich entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.07.2006 - 6 Sa 103/06 - (Bl. 116 ff. d. A.) aus dem Aktienkaufvertrag.
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Wenn auch die wiederholte Anpassung von Löhnen und Gehältern in der Vergangenheit in der Regel nicht den Schluss zulässt, ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber wolle auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen (BAG 16.01.2002 -5 AZR 715/00- EzA § 4 TVG Tariflohnerhöung Nr. 37), so sind vorliegend jedoch deutliche Anhaltspunkte im Verhalten der Arbeitgeberin dafür vorhanden, dass diese sich für die in § 5 II Ziff. 5 des Aktienkaufvertrags genannten Arbeitnehmer hinsichtlich der Vergütung an die jeweilige Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes binden wollte. - BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07
Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Bei der Auslegung zu berücksichtigen sind neben Wortlaut, verfolgtem Regelungszweck, Interessenlage der Parteien und der Begleitumstände der jeweiligen Erklärung, auch die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses, die ebenfalls Rückschlüsse auf den Inhalt der Erklärung zulässt (BAG 10.12.2008 -4 AZR 881/07- AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag). - BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 34/87
Verkürzung zu gewährender Ausgleichstage nach längeren krankheitsbedingten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11
Bei der Auslegung zu berücksichtigen sind neben Wortlaut, verfolgtem Regelungszweck, Interessenlage der Parteien und der Begleitumstände der jeweiligen Erklärung, auch die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses, die ebenfalls Rückschlüsse auf den Inhalt der Erklärung zulässt (BAG 10.12.2008 -4 AZR 881/07- AP Nr. 68 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
Insbesondere rechtfertigt die - bloße - Weitergabe mehrerer Tarifentgelterhöhungen nicht die Annahme, die Beklagte habe eine unbedingte dynamische Bezugnahme vertraglich vereinbaren wollen (so allerdings LAG Rheinland-Pfalz 9. September 2011 - 9 Sa 147/11 - zu B II 1 c der Gründe) . - LAG Hamm, 16.04.2015 - 15 Sa 1090/14
Tarifliche Entgelterhöhung; Gleichstellungsabrede; Wechsel in OT-Mitgliedschaft; …
Der Kläger verweist hierzu auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.09.2011, 9 Sa 147/11.Nicht zurückgegriffen werden könne auf die Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (9 Sa 147/11), da sich bereits der dortige Sachverhalt wesentlich vom vorliegenden unterscheide.
Die von dem Kläger hierzu angezogene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (9 Sa 147/11) ist für den zu entscheidenden Streitfall nicht von Bedeutung.
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
Insbesondere rechtfertigt die - bloße - Weitergabe mehrerer Tarifentgelterhöhungen nicht die Annahme, die Beklagte habe eine unbedingte dynamische Bezugnahme vertraglich vereinbaren wollen (so allerdings LAG Rheinland-Pfalz 9. September 2011 - 9 Sa 147/11 - zu B II 1 c der Gründe) . - BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
Insbesondere rechtfertigt die - bloße - Weitergabe mehrerer Tarifentgelterhöhungen nicht die Annahme, die Beklagte habe eine unbedingte dynamische Bezugnahme vertraglich vereinbaren wollen (so allerdings LAG Rheinland-Pfalz 9. September 2011 - 9 Sa 147/11 - zu B II 1 c der Gründe) . - ArbG Detmold, 01.02.2012 - 1 Ca 1345/11
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede …
Die Kammer folgt damit nicht der Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 09.09.2011, Az.: 9 Sa 147/11) wonach Vertrauensschutz jedenfalls dann nicht mehr zu gewähren sei, wenn der Arbeitgeber nach dem Wegfall der Tarifbindung gleichwohl die jeweils gültige Fassung des Tarifvertrages über einen bestimmten Zeitraum angewendet hat.Sollte dem LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 09.09.2011, Az.: 9 Sa 147/11) zu folgen sein und eine Gleichstellungsabrede bei Anwendung von Tarifbestimmungen nach dem Verbandsaustritt nicht mehr als solche verstanden werden dürfen, so käme es ggf. zur Anwendung der seitens des Klägers zitierten Tarifbestimmungen, wenn die Beklagte aus dem fachlichen Anwendungsbereich der einst angewandten Tarifverträge "herausgewachsen" und zwischenzeitlich in den Anwendungsbereich der Tarifverträge für die lippische Kunststoffindustrie "hineingewachsen" wäre.