Rechtsprechung
LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JurPC
§ 626 BGB, § 60 HGB
Arbeitsrechtlicher Wettbewerbsverstoß bei Domainregistrierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Registrierung einer Internet-Domäne; Wettbewerbsverbot für die Dauer des Arbeitsverhältnisses; Schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung als wichtiger Grund für eine außerordentliche ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; HGB § 60
Registrierung einer Internetadresse und arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot - unentgeltlich Überlassung der Adresse an Konkurrenzunternehmen - zulässige Gründung eines Konkurrenzunternehmens ohne werbende Tätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- docplayer.org (Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung, Wettbewerbsverbot, Vorbereitungshandlungen zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Domain-Registrierung für Konkurrenzunternehmen kein Kündigungsgrund
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverbot: kein Verstoß durch Domainregistrierung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Domain-Registrierung für Konkurrenzunternehmen kein Kündigungsgrund
- 123recht.net (Kurzinformation, 24.3.2006)
Rauswurf wegen Konkurrenz-Domain?
Besprechungen u.ä.
- archive.org , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Kein arbeitsrechtlicher Wettbewerbsverstoß durch Domainregistrierung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.10.2004 - 14 (21) Ca 4541/04
- LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04
Papierfundstellen
- BB 2005, 2644
- NZA-RR 2005, 595
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04
§ 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 -).Vielmehr sind alle den Verdacht stärkenden oder entkräftenden Tatsachen zu berücksichtigen, die bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz vorgetragen worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 -).
- BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74
Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen - …
Auszug aus LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04
Zu letzterem hat die Beklagte zutreffend mit Schriftsatz vom 10. Januar 2005 ausgeführt, dass die Registrierung von geschäfts- und umsatzträchtigen Internet-Domänen mit "stattlichen Beträgen vergütet wird und stellenweise heiß umkämpft ist." Plante der Kläger von vornherein, diese Bezeichnung für den Internet-Auftritt eines eigenen - noch zu gründenden - Brandschutzunternehmens im Kölner Bereich zu verwenden, so handelte es sich zunächst nur um eine zulässige Vorbereitungshandlung (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -).Handelte es sich um ein Brandschutzunternehmen, so konnte eine Verlagerung seiner Interessen in den Konkurrenzbetrieb (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 ) allenfalls dann in Frage kommen, wenn die Nutzung entgeltlich erfolgen sollte und das Nutzungsentgelt vom geschäftlichen Erfolg des Konkurrenzunternehmens abhängig sein sollte.
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04
Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 -). - LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 659/02
Geschäftsschädigend verhalten - fristlose Kündigung?
Auszug aus LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04
bb) Auch die Gründung eines Brandschutzunternehmens stellte nur eine zulässige Vorbereitungshandlung dar, solange dieses nicht eine nach außen wirkende, werbende Tätigkeit aufnahm (vgl. auch LAG Berlin, Urteil vom 28. August 2002 - 9 Sa 659/02 - juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
Kündigung, außerordentlich, Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbsverbot, …
- LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07
Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers - …
Auch stellt es noch keine hohe Wahrscheinlichkeit für die Ausübung einer Wettbewerbstätigkeit dar, wenn der Kläger mit der A. GmbH bereits während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten ein neues Unternehmen gegründet und für dieses Unternehmen bereits eine Adresse eingerichtet hat (vgl. LAG Köln BB 2005, 2644). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09
Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
Bei der Vereinbarung des Besprechungstermins handelte es sich auch nicht nur um eine bloße Vorbereitungshandlung, die für sich gesehen noch keine Verletzung des Wettbewerbsverbots darstellt, da die Klägerin hier bereits eine konkrete Kundenbeziehung herstellte (…vgl. HWK-Diller, § 60 Rn. 16; LAG Köln vom 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04 -, NZA-RR 2005, 595 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das …
So stellt zum Beispiel die Gründung eines Konkurrenzunternehmens insoweit eine zulässige Vorbereitungshandlung dar, solange dieses nicht eine nach außen wirkende werbende Tätigkeit aufgenommen hat (vgl. LAG Köln 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04 - NZA-RR 2005, 595). - LAG Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 413/08
Konkurrenztätigkeit; Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters
Denn die Gründung eines Konkurrenzunternehmens stellt eine zulässige Vorbereitungshandlung da, solange dieses nicht eine nach außen wirkende werbende Tätigkeit aufgenommen hat (siehe LAG Köln, Urteil vom 12.4. 2005 - 9 Sa 1518/04, NZA-RR 2005, 595).