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   LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09   

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LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 (https://dejure.org/2010,2348)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 (https://dejure.org/2010,2348)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 (https://dejure.org/2010,2348)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 33 II TVöD, § 7 BUrlG, Art. 7 RL 2003/88
    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis, Verjährung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Anspruch auf Zahlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (50)

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    b) Vor diesem Hintergrund wird nunmehr geltend gemacht, dass in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche nicht entstehen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242; Fieberg, NZA 2009, 929, 934; a.A. Picker ZTR 2009, 230, 237; als rechtlich ungeklärt wird die Frage vom LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - 6 Sa 429/08, angesehen).

    Im Übrigen wird insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass der EuGH die Frage, ob aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG folgt, dass Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche erwerben sollen, (noch) nicht entschieden hat (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09).

    Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) bereits herausgestellt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Leistungsstörung des Arbeitsverhältnisses darstellt, hingegen wird beim ruhenden Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertrag selbst im Kern seines Inhalts umgestaltet (so auch LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; Fieberg, NZA 2009, 929 ff.).

    Auf Ausfallzeiten, die - wie bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis - vom Willen des Arbeitnehmers abhängig sind, wurde vom EuGH nicht eingegangen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09).

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).

    (1) Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) die Auffassung vertreten, der Abgeltungsspruch sei mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden und gleichzeitig fällig geworden.

    Die Aufgabe der Surrogatstheorie macht nicht erforderlich, die Sichtweise, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch den nicht mehr erfüllbaren Naturalurlaubsanspruch ersetzt, aufzugeben (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 a.a.O.).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    b) Mit seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538; bestätigt BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810; BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945) hat das BAG diese Rechtsprechung mit Blick auf das Europarecht teilweise aufgegeben.

    Die neuere Rechtsprechung folgt der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 (Schultz-Hoff), nach der der gesetzliche Mindesturlaub nicht nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG befristet ist, und gilt somit dann, wenn der Arbeitnehmer dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810).

    c) Das BAG (23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810) führt aus, diese Rechtsprechung gelte auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX. Sowohl der Mindesturlaub aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG als auch der Schwerbehindertenzusatzurlaub aus § 125 SGB IX seien gesetzliche, nicht disponible Urlaubsansprüche.

    Sie unterschieden sich durch ihre strikte Unabdingbarkeit von übergesetzlichen einzel- oder tarifvertraglichen Ansprüchen (BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810).

    Der Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX sei an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden (BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das BAG mit Urteil vom 23.03.2010 (9 AZR 128/09 - a.a.O.) seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz dahingehend präzisiert hat, dass mit Ablauf der Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG am 23. November 1996 eine wesentliche Änderung eingetreten und danach die Vertrauensgrundlage entfallen sei.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Vor diesem Hintergrund hat das BAG seine langjährige Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung mit Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) aufgegeben.

    Jedenfalls sei eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion der zeitlichen Grenzen des § 7 Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 BUrlG in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des jeweiligen Übertragungszeitraums geboten und vorzunehmen (BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538).

    b) Mit seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538; bestätigt BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810; BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - DB 2010, 1945) hat das BAG diese Rechtsprechung mit Blick auf das Europarecht teilweise aufgegeben.

    Dies ergibt sich bereits aus der Rechtsprechung des BAG zum Urlaubsrecht vor 1982 und wird vom BAG in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07 - a.a.O., Rdnr. 61 f.) bestätigt.

    Die Abgeltung ist im Wortlaut des § 7 Abs. 4 BUrlG nicht davon abhängig gemacht, dass der Urlaubsanspruch erfüllbar ist (BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - a.a.O.).

    Der Urlaubsanspruch sei kein verhaltener Anspruch (unter Bezugnahme auf BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Juris Rdnr. 23).

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Der Urlaubsanspruch ist ein auf die vereinbarte Arbeitszeit (oder Beschäftigungsausmaß) im Urlaubsjahr bezogener Anspruch (vgl. LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Der Urlaubsanspruch ist ein auf die vereinbarte Arbeitszeit (oder Beschäftigungsausmaß) im Urlaubsjahr bezogener Anspruch (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Die nach nationalem Recht vorgesehene dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche ist auch aus unionsrechtlicher Sicht unbedenklich, da sie das Effektivitäts- und Äquivalenzprinzip wahrt (LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

    (2) Demgegenüber vertritt die 12. Kammer des LAG Düsseldorf (18.08.2010 - 12 Sa 650/10) die Meinung, die Fälligkeit des Urlaubsanspruchs werde nicht durch das Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers ausgelöst.

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Auch in weiteren Entscheidungen hat das BAG stets betont, dass Urlaub keine erbrachte Arbeitsleistung voraussetzt (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232), wobei auch diese Entscheidungen Fälle der Arbeitsunfähigkeit betrafen.

    Auch die Entscheidungen des BAG vom 19.04.1994 (9 AZR 462/92 - NZA 1995, 123) und vom 14.03.2006 (9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232) betrafen Sachverhalte, bei denen das Arbeitsverhältnis zu Beginn des Jahres noch nicht ruhte und der Urlaubsanspruch entstanden war.

    Eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung bewirkt nicht die Suspendierung der Hauptpflichten (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Nach der früheren Rechtsprechung des BAG (grundlegend BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - NZA 2006, 232; BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - NZA-RR 2006, 112) wandelte sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einen Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG um, wenn der Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres oder - im Fall der Übertragung - am Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen wäre.

    Das BAG hat in seiner für die frühere Rechtsprechung grundlegenden Entscheidung vom 28.01.1982 (6 AZR 571/79 - NJW 1982, 1548, vgl. auch BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548; zust. Picker ZTR 2009, 230, 237) herausgearbeitet, dass nach dem BUrlG der Urlaubsanspruch unabhängig vom Umfang der Arbeitsleistung entsteht.

    a) Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub bestand nach der früheren Rechtsprechung des BAG (BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04) nur jeweils während des Urlaubsjahrs sowie bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des folgenden Jahres.

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Nach der früheren Rechtsprechung des BAG (grundlegend BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - NZA 2006, 232; BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - NZA-RR 2006, 112) wandelte sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einen Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG um, wenn der Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres oder - im Fall der Übertragung - am Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen wäre.

    Das BAG hat in seiner für die frühere Rechtsprechung grundlegenden Entscheidung vom 28.01.1982 (6 AZR 571/79 - NJW 1982, 1548, vgl. auch BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548; zust. Picker ZTR 2009, 230, 237) herausgearbeitet, dass nach dem BUrlG der Urlaubsanspruch unabhängig vom Umfang der Arbeitsleistung entsteht.

    a) Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub bestand nach der früheren Rechtsprechung des BAG (BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04) nur jeweils während des Urlaubsjahrs sowie bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des folgenden Jahres.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    a) Hintergrund der aufgeworfenen Rechtsfrage ist der Umstand, dass sich das deutsche Urlaubsrecht aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 (C - 350/06 u. C - 550/06 - Schultz-Hoff) im Umbruch befindet.

    Der EuGH (20.01.2009 - C - 350/06 u. C - 550/06 - Schultz-Hoff; 16.03.2006 - C-131/04 - Robinson-Steele) hat zunächst festgestellt, dass in keiner Vorschrift der Richtlinie 2003/88 ausdrücklich geregelt wird, wie die finanzielle Vergütung zu berechnen ist, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Stelle der Mindestzeiten bezahlten Jahresurlaubs tritt.

    Nach der Auffassung des EuGH werden der Anspruch auf Jahresurlaub und der auf Zahlung des Urlaubsentgelts in der Richtlinie 2003/88 als zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs behandelt (in den Schlussanträgen zu Schultz-Hoff, C - 350/06, Rdnr. 72 heisst es, dass die Funktionsidentität von Lohn- und Urlaubsabgeltungsanspruch dafür sprechen, diesen als untrennbaren Teil des Anspruchs auf Mindesturlaubs zu behandeln).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Nach Ansicht der Kammer entstehen in einem Arbeitsverhältnis, das zu Beginn und während des gesamten Kalenderjahres ruht, keine Urlaubsansprüche (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; ErfK/Dörner § 7 BUrlG Rdnr. 39 o).

    Zwischen dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses und der krankeitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bestehen wesentliche Unterschiede, die es nicht erlauben, die Rechtsprechung des BAG auf beide Fälle gleichartig anzuwenden (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
    Um den Ruhenstatbestand (Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten und Fortbestand der Nebenpflichten) zu erreichen, bedarf es regelmäßig der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis nicht etwa zu kündigen, sondern in seinem Rahmen unter gleichzeitiger Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten fortbestehen zu lassen; der sozialrechtliche Tatbestand bedarf der arbeitsrechtlichen Transformation (so BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

    Der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist auch nicht dem Fall einer Erkrankung gleichzusetzen (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels verfassungskonformer Auslegung der

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 558/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 472/86

    Ausfallzeit - Vergütungsanspruch - Freischichtmodell

  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

  • BAG, 10.06.1960 - 2 AZR 422/59

    Durchschnittlicher Arbeitsverdienst - Berechnungsverfahren - Unbezahlter Urlaub

  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10

    Tariflicher Verfall des Abgeltungsanspruchs auf gesetzlichen Erholungsurlaub

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 -  6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .

    Andererseits soll es nur dann gerechtfertigt sein, dem Arbeitgeber die Verpflichtung zuzuweisen, Urlaub zu gewähren und Urlaubsentgelt zu zahlen, wenn vertraglich eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers besteht (LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe) .

    Teilweise wird eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, das Ruhen hindere das Entstehen von Urlaubsansprüchen nur dann, wenn es bereits zu Beginn des Urlaubsjahres vorgelegen habe und während des gesamten Jahres fortbestehe (LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b bb der Gründe; Düwell DB 2012, 1750) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Dieser könne ohne gesetzliche Grundlage nicht gekürzt werden (LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b bb der Gründe) .
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).

    cc)Selbst wenn man davon ausgeht, dass auch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche grundsätzlich entstehen können, ist die erkennende Kammer mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1541/09 - Rdn. 88 ff.) der Auffassung, dass solche Urlaubsansprüche dann jedenfalls keine "Werthaltigkeit" besitzen können, d. h. dass sie keinen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen.

    Das ruhende Arbeitsverhältnis ist nämlich zumindest einem Teilzeitverhältnis "0" gleichzusetzen, so dass die Urlaubsvergütung entsprechend pro-rata-temporis auf 0 zu kürzen ist, weil in einem ruhenden Arbeitsverhältnis die gewöhnliche Vergütung eben 0 EUR beträgt (LAG Düsseldorf vom 01.10.2010 a. a. O., Rdn. 100).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Im Übrigen überzeugt es auch nicht, danach zu differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis bereits zu Beginn und während des gesamten Kalenderjahres oder erst später ruhte (so aber LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49).

    Entgegen der Auffassung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zitiert nach juris, Rn. 89) ist auch nicht davon auszugehen, dass die Urlaubsansprüche des Klägers während des Ruhenszeitraumes nicht werthaltig sind.

  • ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten

    Der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bleibt dennoch unberührt (vgl. LAG Düsseldorf v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09, juris, dort Rdnrn. 53 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

    Damit fehlt es an der Fälligkeit, die das Entstehen eines Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB regelmäßig voraussetzt (so ausdrücklich: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10 - a. a. O.; a. A.: LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - ArbuR 2011, 128).

    Jedenfalls soll es möglich sein, tarifvertragliche Kürzungsregelungen zu vereinbaren, die den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für die Zeit des Ruhens nach dem so genannten Zwölftelungsprinzip kürzen (vgl. hierzu: LAG Köln 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Nach Auffassung der Kammer in ihrer Entscheidung vom 01.10.2010 (9 Sa 1541/09) entstehen keine Urlaubsansprüche, wenn das Arbeitsverhältnis während des gesamten Urlaubsanspruchs ruhte.

    Die Kammer hat bereits in ihrer Entscheidung vom 01.10.2010 (9 Sa 1541/09) die Auffassung, dass Urlaubsansprüche und die darauf basierenden Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren.

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .
  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis sei der Arbeitnehmer nicht aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert (LAG Düsseldorf v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - juris; LAG Düsseldorf v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

  • LAG München, 26.05.2011 - 4 Sa 66/11

    Urlaubsabgeltungsansprüche

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

  • LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 818/11

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Surrogatstheorie

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10

    Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer

  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 960/11

    Surrogatstheorie - Urlaubsabgeltung - Gleichlauf von gesetzlichen Mindesturlaub

  • LAG München, 17.11.2011 - 3 Sa 594/11

    Urlaubsabgeltung nach ruhendem Arbeitsverhältnis

  • LAG Nürnberg, 07.11.2011 - 7 Sa 280/11

    Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei

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