Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17262
LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05 (https://dejure.org/2006,17262)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05 (https://dejure.org/2006,17262)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 (https://dejure.org/2006,17262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 KSchG, § 1 Abs 1 TVG, § 99 BetrVG
    Änderungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung mit dem Ziel einer Versetzung und Umgruppierung; Folgen einer rechtskräftigen Zurückweisung des Zustimmungsersetzungsantrags zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Auswirkungen des Entgegenstehens eines dauernden ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05
    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG Urt. v. 13. Aug. 1986 - 4 ABR 2/86 - EzA a.a.O., Nr. 16).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05
    Hierzu ist auch auf den Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deshalb mitberücksichtigt werden muss, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Norm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden können (ebenso BAG Urteil vom 12. Sept. 1984 - 4 AZR 336/82 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 577/97
    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05
    Eine solche Rechtsbedingung ist zulässig (BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 577/97 - Juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum mit unterschiedlichen Ansätzen vertretenen Auffassung (vgl. Hessisches LAG 1. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 -; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 141; ähnlich KDZ/Zwanziger 7. Aufl. Rn. 188 zu § 2 KSchG; DKK/Bachner BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn. 219; APS/Künzl 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 158f.; Löwisch-Spinner 9. Aufl. Rn. 112 zu § 2 KSchG; HaKo-Pfeiffer 3. Aufl. § 2 Rn. 70; v. Hoyningen-Huene/Linck 14. Aufl. § 2 Rn .  203; Berkowsky NZA 2010, 250) ist an der Trennung zwischen dem betriebsverfassungsrechtlichen Schicksal der Versetzung und den Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung auch für den hier gegebenen Fall festzuhalten, dass die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der Versetzung, deren Ermöglichung Gegenstand der Änderungskündigung ist, gerichtlich nicht ersetzt worden und die entsprechende Entscheidung rechtskräftig ist.
  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11

    Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung

    Nach den Feststellungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - konnte der Kläger aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr am Spieltisch bei allen angebotenen Spielen eingesetzt werden (Seite 6 des Urteils - Blatt 23 der Akten -).

    Wegen des Inhalts der Entscheidungen wird auf die Urteile des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07. September 2005 - 6 Ca 14/04 - (Blatt 10 bis 17 der Akten), des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - (Blatt 19 bis 30 der Akten), des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - (Blatt 31 bis 45 der Akten) sowie auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. April 2004 - 6 BV 7/03 - (Blatt 77 bis 81 der Akten) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. April 2005 - 18/4 TaBV 89/04 - (Blatt 82 bis 92 der Akten) verwiesen.

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Bl. 8, 9 d. A.; auch Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; Hess. LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG -13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. dazu BAG 18.5.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - auch Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn. 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - ; Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen / Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2009 - 12 Sa 1590/08

    Änderungskündigung

    Damit werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Änderungsvertrag befreit, und es verbleibt bei dem ursprünglichen Vertrag (BAG Urteil vom 30.09.1993, 2 AZR 283/93, Juris 32, Hessisches LAG, Urteil vom 01.06.2006, 9 Sa 1743/05 Juris Rz. 25; ebenso KR/Rost, 8. Aufl., § 2 KSchG Rz. 141, AnwK-ArbR/Schmitz-Scholemann/Brune, § 2 KSchG Rz. 128 Fn. 268; ferner zust. DKK/Kittner/Bachner, BetrVG, 10. Aufl., § 99 Rz. 219, APS/Künzl, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz. 158 f.).
  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 5 TaBV 300/12

    Eingruppierung - Croupier - tatsächliche Einsatzfähigkeit

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - auch Hess. LAG 13 Sa 1603/11 - S. 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - S. 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz -

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 -, entgegen Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 95/14

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07

    Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung

    Auch die Beschwerdekammer hält die entsprechenden Erwägungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05 - (Bl. 78 - 80 d. A.) für vorzugswürdig gegenüber der Begründung des Beschlusses des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26.04.2005 - 18/4 TaBV 89/04 - (Bl. 47 - 49 d. A.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht