Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
Ausgleichsklausel - gerichtlicher Vergleich - Bezugnahme - Aufhebungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGB-Kontrolle; Aufhebungsvertrag; Ausgleichsklausel; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.04.2012 - 4 Ca 2684/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
bb) Derartige Klauseln sind bei Abschluss einer Beendigungsvereinbarung nicht ungewöhnlich, sondern üblich (vgl. BAG 21.6.2011 -9 AZR 203/10- EzA § 307 BGB 2002 Nr. 53).Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 21.6.2011 -9 AZR 203/10-aaO.).
Zunächst beinhaltet die Klausel anders als die Klausel, die dem Urteil des BAG vom 21.6.2011 (aaO.) zugrunde lag, keinen einseitigen, nur den Kläger betreffenden Verzicht auf Ansprüche, sondern erfasst auch eventuelle Gegenansprüche der Beklagten, u.a. auch solche, die von der ursprünglichen arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung (Ziff. 14 des Arbeitsvertrags) ausgenommen sein sollten.
- BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07
Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
Hierbei sind Klauseln wie die vorliegende üblich und die Regel (vgl. BAG 19.11.2008 -10 AZR 671/07- EzA § 448 ZPO 2002 Nr. 2). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07
AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
Soweit das LAG Berlin-Brandenburg (5.6.2007 - 12 Sa 524/07 - LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 13; hierauf Bezug nehmend auch LAG Berlin-Brandenburg 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11- juris) die Auffassung vertreten hat, dem Transparenzgebot werde nur Genüge getan, wenn in der Klausel die ihr unterfallenden Ansprüche konkret bezeichnet würden, folgt dem die Kammer nicht. - LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
Soweit das LAG Berlin-Brandenburg (5.6.2007 - 12 Sa 524/07 - LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 13; hierauf Bezug nehmend auch LAG Berlin-Brandenburg 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11- juris) die Auffassung vertreten hat, dem Transparenzgebot werde nur Genüge getan, wenn in der Klausel die ihr unterfallenden Ansprüche konkret bezeichnet würden, folgt dem die Kammer nicht. - LAG Thüringen, 17.04.2012 - 1 Sa 253/11
Wirksamkeit einer formularmäßigen Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag im …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12
Diese Frage betrifft nicht die Frage der Transparenz, sondern die Wirkungen der Klausel im Rechtskreis des Betroffenen (LAG Thüringen 17.4.2012 -1 Sa 253/11- juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf …
Im Übrigen sind Ausgleichsklauseln bei Abschluss einer Beendigungsvereinbarung auch nicht etwa ungewöhnlich, sondern eher üblich, und bei kurzen und überschaubaren Aufhebungsvertragstexten - wie hier - auch nicht weiter versteckt, sondern leicht erkennbar angeordnet (vgl. zu ähnlichen Wendungen zuletzt etwa LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 b bb der Gründe, juris).Eine solche Gefahr besteht aber bei großen Erledigungsklauseln nicht, denen ein Anspruchsausschluss in jeglicher Hinsicht leicht und ohne die Gefahr von Missverständnissen entnommen werden kann (LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 c cc der Gründe, juris; Thüringer LAG 17.4.2012 - 1 Sa 253/11 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 30).
Das betrifft aber Erledigungsklauseln, die keinen einseitigen, nur eine Seite betreffenden Verzicht auf Ansprüche enthalten, sondern auch eventuelle Gegenansprüche erfassen, nicht von vorne herein (LAG Rheinland-Pfalz 14.9.2012 - 9 Sa 254/12 - zu II 2 c aa der Gründe, juris).